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Volltext [pdf] - Hannah-Arendt-Institut Dresden

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sischen Generalen und des deutschen kommandierenden Generals des<br />

XV. SS-Kosaken-Kavallerie-Korps, Generalleutnant Hellmuth von Pannwitz.<br />

Auch hier erhielten alle Angeklagten, weil »sie im Auftrag des deutschen<br />

Nachrichtenwesens (Abwehr) in der Zeit des vaterländischen Krieges<br />

mittels der von ihnen gebildeten weißgardistischen Truppen den<br />

bewaffneten Kampf gegen die Sowjetunion geführt und aktive Spionage,<br />

Diversion und Terror in der UdSSR vollbracht« hatten, nach Ukaz 43 die<br />

Todesstrafe. Andere Verfahren wie das gegen die Gruppe um den<br />

Ataman und »Generalleutnant der weißen Armee« Grigorij Semenov<br />

lagen zeitlich dazwischen, ebenso wie eine ganze Reihe von kleineren<br />

nichtöffentlichen Gerichtsverfahren gegen Wehrmachtsangehörige wie<br />

gegen hohe NS-Funktionäre. 66 Auch der vor einem sowjetischen Militärtribunal<br />

in Berlin unter großer Anteilnahme der Öffentlichkeit ablaufende<br />

Sachsenhausen-Prozeß gegen den Lagerkommandanten und 15<br />

seiner engsten Mitarbeiter fiel in diesen Zeitraum. 67<br />

Seit dem Frühjahr 1947 begannen in Abstimmung zwischen Berijas<br />

Nachfolger als Innenminister Sergej Kruglov und Sowjetaußenminister<br />

Molotov die Vorbereitungen für eine zweite Welle von Schauprozessen<br />

gegen deutsche Militärangehörige. Ihre detaillierte Vorbereitung wurde<br />

im September d.J. einer speziellen, interministeriellen Kommission aus<br />

Vertretern des Außen-, Innen- sowie des Staatssicherheits- und des Justizministeriums<br />

unter Beteiligung der Unions-Staatsanwaltschaft übertragen,<br />

die aus der Masse der vorliegenden Vernehmungsakten insgesamt<br />

136 Angeklagte sowie 152 Zeugen benannte. 68<br />

66 Die sowjetischen Pressebekanntmachungen der Urteile gegen die Vlasov-<br />

Gruppe und gegen von Pannwitz in: UF, Bd. XXI, Nr. 3517 c) und d). Ein Beispiel<br />

für viele kleinere Verfahren der Jahre 1946/47 bietet der Fall des Hauptmanns<br />

Bauer vor einem Minsker Militärtribunal 1946. Siehe Karl Bauer,<br />

Gedächtnisprotokoll. Ein Prozeß in Minsk, Herford/Bonn 1990. Beispielhaft<br />

für einen hohen NS-Funktionär sei erwähnt die Aburteilung des sächsischen<br />

Gauleiters Martin Mutschmann durch das Militärkollegium beim Obersten<br />

Gericht der UdSSR am 30.1.1947 und dessen Hinrichtung 14 Tage später.<br />

Dazu Petrov S. 202.<br />

67 Der Prozeß lief vom 23.-31. Oktober 1947 und endete mit einer lebenslänglichen<br />

Haftstrafe für 14 der Verurteilten. Zwei erhielten 15 Jahre Haft mit<br />

Zwangsarbeit. Rechtsgrundlage war das Kontrollratsgesetz Nr. 10, das die im<br />

sowjetischen Strafrecht nicht vorgesehene lebenslängliche Freiheitsstrafe zuließ.<br />

Zur Presseberichterstattung über den Sachsenhausen-Prozeß siehe TR vom<br />

2. November 1947, S. 3, mit der vollständigen Wiedergabe des Urteilsspruchs.<br />

Vgl. dazu die Berichterstattung des Spiegel, Heft 44/1947, S. 3.<br />

68 Petrov S. 203f.; Konasov S. 288, nennt 137 Angeklagte, darunter 23 Generale.<br />

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