Volltext [pdf] - Hannah-Arendt-Institut Dresden
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sischen Generalen und des deutschen kommandierenden Generals des<br />
XV. SS-Kosaken-Kavallerie-Korps, Generalleutnant Hellmuth von Pannwitz.<br />
Auch hier erhielten alle Angeklagten, weil »sie im Auftrag des deutschen<br />
Nachrichtenwesens (Abwehr) in der Zeit des vaterländischen Krieges<br />
mittels der von ihnen gebildeten weißgardistischen Truppen den<br />
bewaffneten Kampf gegen die Sowjetunion geführt und aktive Spionage,<br />
Diversion und Terror in der UdSSR vollbracht« hatten, nach Ukaz 43 die<br />
Todesstrafe. Andere Verfahren wie das gegen die Gruppe um den<br />
Ataman und »Generalleutnant der weißen Armee« Grigorij Semenov<br />
lagen zeitlich dazwischen, ebenso wie eine ganze Reihe von kleineren<br />
nichtöffentlichen Gerichtsverfahren gegen Wehrmachtsangehörige wie<br />
gegen hohe NS-Funktionäre. 66 Auch der vor einem sowjetischen Militärtribunal<br />
in Berlin unter großer Anteilnahme der Öffentlichkeit ablaufende<br />
Sachsenhausen-Prozeß gegen den Lagerkommandanten und 15<br />
seiner engsten Mitarbeiter fiel in diesen Zeitraum. 67<br />
Seit dem Frühjahr 1947 begannen in Abstimmung zwischen Berijas<br />
Nachfolger als Innenminister Sergej Kruglov und Sowjetaußenminister<br />
Molotov die Vorbereitungen für eine zweite Welle von Schauprozessen<br />
gegen deutsche Militärangehörige. Ihre detaillierte Vorbereitung wurde<br />
im September d.J. einer speziellen, interministeriellen Kommission aus<br />
Vertretern des Außen-, Innen- sowie des Staatssicherheits- und des Justizministeriums<br />
unter Beteiligung der Unions-Staatsanwaltschaft übertragen,<br />
die aus der Masse der vorliegenden Vernehmungsakten insgesamt<br />
136 Angeklagte sowie 152 Zeugen benannte. 68<br />
66 Die sowjetischen Pressebekanntmachungen der Urteile gegen die Vlasov-<br />
Gruppe und gegen von Pannwitz in: UF, Bd. XXI, Nr. 3517 c) und d). Ein Beispiel<br />
für viele kleinere Verfahren der Jahre 1946/47 bietet der Fall des Hauptmanns<br />
Bauer vor einem Minsker Militärtribunal 1946. Siehe Karl Bauer,<br />
Gedächtnisprotokoll. Ein Prozeß in Minsk, Herford/Bonn 1990. Beispielhaft<br />
für einen hohen NS-Funktionär sei erwähnt die Aburteilung des sächsischen<br />
Gauleiters Martin Mutschmann durch das Militärkollegium beim Obersten<br />
Gericht der UdSSR am 30.1.1947 und dessen Hinrichtung 14 Tage später.<br />
Dazu Petrov S. 202.<br />
67 Der Prozeß lief vom 23.-31. Oktober 1947 und endete mit einer lebenslänglichen<br />
Haftstrafe für 14 der Verurteilten. Zwei erhielten 15 Jahre Haft mit<br />
Zwangsarbeit. Rechtsgrundlage war das Kontrollratsgesetz Nr. 10, das die im<br />
sowjetischen Strafrecht nicht vorgesehene lebenslängliche Freiheitsstrafe zuließ.<br />
Zur Presseberichterstattung über den Sachsenhausen-Prozeß siehe TR vom<br />
2. November 1947, S. 3, mit der vollständigen Wiedergabe des Urteilsspruchs.<br />
Vgl. dazu die Berichterstattung des Spiegel, Heft 44/1947, S. 3.<br />
68 Petrov S. 203f.; Konasov S. 288, nennt 137 Angeklagte, darunter 23 Generale.<br />
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