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Volltext [pdf] - Hannah-Arendt-Institut Dresden

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4. Die Kriegsverbrecherprozesse der UdSSR gegen deutsche<br />

Kriegsgefangene bis zum Jahre 1948 –<br />

Die Phase der Schauprozesse<br />

Der erste öffentliche Prozeß wegen Kriegsverbrechen auf sowjetischem<br />

Boden fand Mitte Juli 1943 in der Stadt Krasnodar gegen 11 Sowjetbürger<br />

statt, die des Landesverrats und der Komplizenschaft mit der deutschen<br />

Besatzungsmacht nach § 58, 1a und 58, 1b StGB der RSFSR<br />

(Vaterlandsverrat von Zivil- und Militärpersonen) beschuldigt wurden.<br />

Zum ersten Mal wandte ein sowjetisches Gericht den genau drei Monate<br />

zuvor erlassenen Ukaz 43 an. Das zuständige Militärtribunal der Nordkaukasus-Front<br />

verurteilte unter Anwendung dessen Teil I in Verbindung<br />

mit §§ 319 und 320 der Strafprozeßordnung der RSFSR acht der Angeklagten<br />

zum Tode, die anderen drei erhielten als Helfershelfer gemäß<br />

Teil II 20 Jahre Arbeitsbesserungslager. Das Gericht stellte u.a. fest, daß<br />

für die im Krasnodarer Verfahren abgeurteilten Verbrechen neben dem<br />

örtlichen deutschen Gestapochef Dr. Kurt Christmann und den Angehörigen<br />

seines SS-Sonderkommandos 10 A auch das Oberkommando der<br />

17. Armee unter Generaloberst Ruoff die Verantwortung trage. 42<br />

Die Hinrichtungen fanden am 18. Juli 1943 den Bestimmungen des<br />

Ukaz 43 gemäß durch Erhängen auf dem Marktplatz von Krasnodar in<br />

Gegenwart von ca. 30 000 Zuschauern statt. 43 Im Monat darauf, kurz<br />

nach der Befreiung der ostukrainischen Stadt Krasnodon, verurteilte ein<br />

Militärfeldgericht drei sowjetische Kollaborateure zum Tode, die beschuldigt<br />

wurden, die dort tätige Widerstandsgruppe der ‘Jungen Garde’ verraten<br />

zu haben. 44<br />

Vier Monate später folgte vom 15. bis zum 18. Dezember 1943 im<br />

ostukrainischen Char’kov der erste Prozeß gegen deutsche Militärangehörige.<br />

45 Neben einem Hauptmann der militärischen Abwehr (Wilhelm<br />

Langheld), einem SS-Untersturmführer (Hans Ritz) und einem Angehöri-<br />

42 Das Urteil in der deutschsprachigen Broschüre: Prozeß in der Strafsache gegen<br />

die faschistischen deutschen Okkupanten und ihre Helfershelfer wegen ihrer<br />

Bestialitäten im Gebiet der Stadt Krassnodar und des Krassnodarer Gaus während<br />

der zeitweiligen Besetzung dieses Gebiets. Siehe ergänzend den Artikel<br />

»Gallows for the Traitors.« In: SWN vom 20. Juli 1943, S. 3. In englischer Sprache<br />

erschien noch während des Krieges in Buchform »The People’s Verdict. A<br />

Full Report of the Proceedings at the Krasnodar and Kharkov German Atrocity<br />

Trials.<br />

43 Siehe dazu die beiden Artikel »Trial of the Traitors« und »Krasnodar Trial« In:<br />

SWN vom 16. und 17. Juli 1943.<br />

44 VOVE S. 694.<br />

25

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