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Volltext [pdf] - Hannah-Arendt-Institut Dresden

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Im Falle des Minsker wie des Rigaer Prozesses wurden wie zuvor beim<br />

Char’kover Verfahren die Protokolle der Hauptverhandlung in Buchform<br />

veröffentlicht. 63 Außerdem wurden in allen Fällen dokumentarische Filmaufnahmen<br />

angefertigt. Ende Januar 1946 berichtete die Sowjetpresse<br />

von einer Probevorführung des Films über den Smolensker Prozeß vor<br />

dem Filmkomitee beim Rat der Volkskommissare und bemerkte dazu,<br />

daß die Aufnahmen ein vollständiges Bild des Gerichtsverfahrens böten,<br />

»einschließlich der Befragung der Angeklagten, der Zeugenaussagen und<br />

der Ansprachen des Staatsanwalts und des Gerichtsvorsitzenden«.<br />

Ebenso sei die Urteilsvollstreckung auf der Leinwand zu sehen. 64 Bald<br />

darauf bekam auch das sowjetische Kinopublikum die Filmaufnahmen zu<br />

Gesicht. Den Abschluß der Prozeßserie der Jahreswende 1945/46 kommentierte<br />

die Tägliche Rundschau, die Tageszeitung der ‘Sowjetischen<br />

Militäradministration in Deutschland’ (SMAD), am 31. Januar 1946 mit<br />

dem Satz: »Alle diese Gerichtsverhandlungen bilden zusammen mit dem<br />

Nürnberger Prozeß eine große Einheit. Sie ergänzen einander und zeigen<br />

geschlossen die furchtbare Gefährlichkeit des Nazismus.« 65<br />

Die nachfolgenden Monate standen für die Sowjetjustiz offenbar vorrangig<br />

im Zeichen der Verfolgung und Aburteilung von Kollaborateuren<br />

aus den eigenen Reihen. So meldete die Pravda am 1. August 1946 die<br />

Verurteilung von General Andrej Vlasov und 11 seiner engsten militärischen<br />

Mitarbeiter durch das Militärkollegium beim Obersten Gericht der<br />

UdSSR, »wegen Verrats an der Heimat und wegen ihrer als Agenten der<br />

deutschen Abwehr gegen die UdSSR gerichteten aktiven Spionage-,<br />

Diversions- und Terrortätigkeit gemäß den Paragraphen 58, 1b und 58,<br />

8-11 des Strafgesetzbuchs der RSFSR«. Die Hinrichtung aller Verurteilten<br />

geschah eine Woche später. Dem folgte knapp ein halbes Jahr darauf<br />

durch dasselbe Gericht die Aburteilung von fünf »weißgardistischen« rus-<br />

63 Sudebnyj process po delu o zlodejanijach soveršennych nemecko-fašistskimi<br />

zachvatčikami v Belorusskoj SSR [stenogr. otčet], Minsk 1947. Sudebnyj process<br />

po delu o zlodejanijach nemecko-fašistskich zachvatčikov na territorii Latvinskoj,<br />

Litovskoj i Estonskoj SSR, Riga 1946. Kurze Auszüge aus den Protokollen<br />

der Voruntersuchung wie der Hauptverhandlung in Minsk bietet in<br />

deutsch: Der Minsker Prozeß gegen Verbrechen der deutschen Wehrmacht<br />

und anderer Besatzungsorgane; 15. bis 26. Januar 1946. Zur Prozeßserie von<br />

1945/46 erschien auch eine Gesamtübersicht: Utevskij: Sudebnye processy o<br />

zlodejanijach nemecko-fašistskich zachvatčikov na territorii SSSR.<br />

64 »Filming War Criminal Trials.« In: SN vom 31. Januar 1946, S. 1.<br />

65 Tägliche Rundschau (im folgenden TR), vom 31. Januar 1946. Die Tägliche<br />

Rundschau hatte über die erste Schauprozeßserie u.a. berichtet am 15.1. (Nikolaev),<br />

16., 18. und 20.1. (Minsk), 20. und 27.1. (Kiev) sowie am 5.2.1946 über<br />

den Prozeß von Riga.<br />

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