Volltext [pdf] - Hannah-Arendt-Institut Dresden
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Im Falle des Minsker wie des Rigaer Prozesses wurden wie zuvor beim<br />
Char’kover Verfahren die Protokolle der Hauptverhandlung in Buchform<br />
veröffentlicht. 63 Außerdem wurden in allen Fällen dokumentarische Filmaufnahmen<br />
angefertigt. Ende Januar 1946 berichtete die Sowjetpresse<br />
von einer Probevorführung des Films über den Smolensker Prozeß vor<br />
dem Filmkomitee beim Rat der Volkskommissare und bemerkte dazu,<br />
daß die Aufnahmen ein vollständiges Bild des Gerichtsverfahrens böten,<br />
»einschließlich der Befragung der Angeklagten, der Zeugenaussagen und<br />
der Ansprachen des Staatsanwalts und des Gerichtsvorsitzenden«.<br />
Ebenso sei die Urteilsvollstreckung auf der Leinwand zu sehen. 64 Bald<br />
darauf bekam auch das sowjetische Kinopublikum die Filmaufnahmen zu<br />
Gesicht. Den Abschluß der Prozeßserie der Jahreswende 1945/46 kommentierte<br />
die Tägliche Rundschau, die Tageszeitung der ‘Sowjetischen<br />
Militäradministration in Deutschland’ (SMAD), am 31. Januar 1946 mit<br />
dem Satz: »Alle diese Gerichtsverhandlungen bilden zusammen mit dem<br />
Nürnberger Prozeß eine große Einheit. Sie ergänzen einander und zeigen<br />
geschlossen die furchtbare Gefährlichkeit des Nazismus.« 65<br />
Die nachfolgenden Monate standen für die Sowjetjustiz offenbar vorrangig<br />
im Zeichen der Verfolgung und Aburteilung von Kollaborateuren<br />
aus den eigenen Reihen. So meldete die Pravda am 1. August 1946 die<br />
Verurteilung von General Andrej Vlasov und 11 seiner engsten militärischen<br />
Mitarbeiter durch das Militärkollegium beim Obersten Gericht der<br />
UdSSR, »wegen Verrats an der Heimat und wegen ihrer als Agenten der<br />
deutschen Abwehr gegen die UdSSR gerichteten aktiven Spionage-,<br />
Diversions- und Terrortätigkeit gemäß den Paragraphen 58, 1b und 58,<br />
8-11 des Strafgesetzbuchs der RSFSR«. Die Hinrichtung aller Verurteilten<br />
geschah eine Woche später. Dem folgte knapp ein halbes Jahr darauf<br />
durch dasselbe Gericht die Aburteilung von fünf »weißgardistischen« rus-<br />
63 Sudebnyj process po delu o zlodejanijach soveršennych nemecko-fašistskimi<br />
zachvatčikami v Belorusskoj SSR [stenogr. otčet], Minsk 1947. Sudebnyj process<br />
po delu o zlodejanijach nemecko-fašistskich zachvatčikov na territorii Latvinskoj,<br />
Litovskoj i Estonskoj SSR, Riga 1946. Kurze Auszüge aus den Protokollen<br />
der Voruntersuchung wie der Hauptverhandlung in Minsk bietet in<br />
deutsch: Der Minsker Prozeß gegen Verbrechen der deutschen Wehrmacht<br />
und anderer Besatzungsorgane; 15. bis 26. Januar 1946. Zur Prozeßserie von<br />
1945/46 erschien auch eine Gesamtübersicht: Utevskij: Sudebnye processy o<br />
zlodejanijach nemecko-fašistskich zachvatčikov na territorii SSSR.<br />
64 »Filming War Criminal Trials.« In: SN vom 31. Januar 1946, S. 1.<br />
65 Tägliche Rundschau (im folgenden TR), vom 31. Januar 1946. Die Tägliche<br />
Rundschau hatte über die erste Schauprozeßserie u.a. berichtet am 15.1. (Nikolaev),<br />
16., 18. und 20.1. (Minsk), 20. und 27.1. (Kiev) sowie am 5.2.1946 über<br />
den Prozeß von Riga.<br />
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