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Volltext [pdf] - Hannah-Arendt-Institut Dresden

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en wie der ‘conspiracy’ und des ‘common design’ (gemeinschaftliches<br />

Vorhaben) demonstriert haben. Insofern erscheint der juristische<br />

Umgang mit deutschen NS-Angeklagten generell als ein Ausdruck dafür,<br />

wie angesichts der beispiellosen Verbrechen des Dritten Reiches die alliierten<br />

Siegermächte die Deutschen nach 1945 allgemein betrachtet und<br />

dementsprechend behandelt haben. Den politischen Historiker interessieren,<br />

anders als den vorrangig auf die juristische Materie blickenden<br />

Rechtsgeschichtler, auch noch andere Fragen an dieser Thematik, wie<br />

etwa außenpolitische und solche, die mit der Entwicklung der Deutschlandpolitik<br />

der Großmächte und des allgemeinen Ost-West-Verhältnisses<br />

in den Jahren nach 1945 zusammenhängen. Das ab Herbst 1949<br />

erkennbare Interesse Stalins und seiner engsten Umgebung für die Reaktionen<br />

in den Kriegsgefangenenlagern auf bestimmte außenpolitische<br />

Maßnahmen wie die Gründung der DDR im Oktober d.J. oder verschiedene<br />

Erklärungen der Sowjetregierung zur Deutschlandfrage 118 muß<br />

ebenso auffallen wie der Umstand, daß ausgerechnet der erst im Mai<br />

zuvor zum Sowjetaußenminister aufgestiegene Andrej Vyšinskij als die<br />

treibende Kraft hinter der Massenverurteilungswelle vom Jahresende<br />

1949 zu erkennen ist. Die Idee des außen- und deutschlandpolitischen<br />

Faustpfandes drängt sich in diesem Zusammenhang unwillkürlich auf.<br />

Hier wäre die von Kurt W. Böhme 1974 im Abschlußband der Maschke-<br />

Kommission formulierte These vom offenbaren Zusammenhang zwischen<br />

den Massenverurteilungen der Jahre 1949/50 und den anschließend<br />

praktizierten ‘außergewöhnlichen’ Haftbedingungen der Betroffenen<br />

im Sinne einer maximal ausgespielten Öffentlichkeitswirkung der<br />

zurückgehaltenen Verurteilten einer Überprüfung wert. 119 Lohnend<br />

wäre auch die Verfolgung einer Reihe von biographischen Spuren wie die<br />

von Militärs, die durch ihre früh demonstrierte Bereitschaft, am kommunistischen<br />

Aufbauwerk in der DDR mitzuwirken, der strafrechtlichen<br />

Verfolgung als Kriegsverbrecher entgingen, während frühere Untergebene<br />

von ihnen verurteilt wurden. 120 Eine andere interessante Spur<br />

betrifft Offiziere, die vor 1933 im Reichsheer in die geheime militärische<br />

Zusammenarbeit mit der Sowjetunion verwickelt waren, und nun wegen<br />

118 Vgl. dazu ‘Osobaja papka’ I.V. Stalina S. 298f. Allgemein dazu: Kozlov: Politische<br />

Einstellung und Stimmung der Deutschen Kriegsgefangenen und der<br />

wegen Kriegsverbrechen Verurteilten in den Jahren 1944 - 1955.<br />

119 Böhme: Hilfen S. 427f.<br />

120 Siehe dazu den Fall eines ehemaligen Hauptmanns im Stab der 14. Pz.Div. in<br />

Stalingrad (Kmdr. Generalmajor Martin Lattmann), in: Wagenlehner: Stalins<br />

Willkürjustiz S. 109f.<br />

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