Magazin 197805
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schen Feuerwehrtag Anfang August<br />
1932 in Karlsruhe konnte bekanntgegeben<br />
werden, daß damals dem Deutschen<br />
Feuerwehrverband insgesamt<br />
33 Feuerwehrverbände (17 Landesund<br />
16 Provinzial-Feuerwehrverbände)<br />
mit zusammen rund 39 180 Wehren<br />
und insgesamt rund 1 888 750 Feuerwehrmännern<br />
angehörten.<br />
Die letzteren Zahlen verteilen sich<br />
wie folgt:<br />
densmäßige Organisation hierauf abgestellt<br />
wird. Hierzu ist nötig die<br />
Schaffung einer straff organisierten,<br />
vom Führerprinzip geleiteten, reichseinheitlich<br />
gestalteten, von geschulten<br />
Kräften geführten POlizeitruppe (Hilfspolizeitruppe)<br />
unter staatlicher Aufsicht.<br />
Zur Erreichung dieses Zieles<br />
hat die Reichsregierung das folgende<br />
Gesetz beschlossen, daß hiermit verkündet<br />
wird: ... "<br />
Deutsches Reich: 30775 Feuerwehren und<br />
Österreich .<br />
4610 Feuerwehren und I<br />
Tschechoslowakel . 3790 deutsche Feuerwehren und 204 500 Mitglieder.<br />
In der Zelt der Weimarer-Republik<br />
vollzog sich ein entscheidender Wandlungsprozeß<br />
In der Organisation und<br />
Ausrüstung der Feuerwehren. Mit dem<br />
Einzug der Motorisierung, neuer<br />
Technologien und Organisations- und<br />
Ausbildungsmethoden, veränderten<br />
sich die Feuerwehren unter der Verantwortlichkeit<br />
des Deutschen Feuerwehrverbandes.<br />
Mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes<br />
im Jahre 1945 endete auch<br />
für die Feuerwehren eine Epoche,<br />
in der in 12 Jahren das zerschmettert<br />
wurde, was in 80 Jahren gesund gewachsen<br />
war. Teile des Deutschen<br />
Reiches wurden den Territorien der<br />
Siegermächte einverleibt, der Rest<br />
in 4 Besatzungszonen aufgeteilt.<br />
Leider konnte nach der Errichtung<br />
der Besatzungsgrenzen mit den Feuerwehren<br />
in der sowjetischen Besatzungszone<br />
kein Kontakt mehr aufgenommen<br />
werden. In d iesem Bereich<br />
Modernste Technik<br />
bel der Feuerwehr:<br />
Einsatz-Container<br />
bel der Dul sburg er<br />
Feuerwe hr.<br />
Feuerschutzpolizei im<br />
Nationalsozialistischen Reich<br />
Die Liquidierung der Weimarer Republik<br />
durch die Nationalsozialisten begann<br />
für die Feuerwehren mit dem<br />
Erlaß des Preußischen Feuerlöschgesetzes<br />
vom 15. 12. 1933 In Verbindung<br />
mit dem Gesetz über den Neuaufbau<br />
des Reiches vom 30. 1. 1934 mit seinen<br />
Angleichungsbestimmungen, wonach<br />
die außerpreußischen Feuerwehren<br />
sich den preußischen gleichzustellen<br />
hatten. Diese gesetzliche Neuregelung<br />
bewirkte reichseinheitlich<br />
1. Die Abschaffung der Wahlen in den<br />
Feuerwehren und die Einführung des<br />
fundamentalsten Grundsatzes der<br />
nationalsozialistischen Weltanschauung<br />
, nämlich des Führerprinzips, in<br />
die Feuerwehrorganisation.<br />
2. Die bewußte Unterstellung der Feuerwehren<br />
unter den Ortspolizeiverwalter<br />
und damit unter die Aufsicht der<br />
Pol izeiaufsich tsbehö rden.<br />
3. Den Beginn einer staatlichen Bevormundung<br />
der Feuerwehren überhaupt.<br />
Diesem ersten radikalen Eingriff in<br />
die gewachsene Struktur der Feuerwehren<br />
folgte im Zuge der Kriegsvorbereitungen<br />
die Neuordnung des<br />
deutschen Feuerlöschwesens von<br />
Reichswegen durch das Gesetz über<br />
das Feuerlöschwesen vom 23. 11 .<br />
1938. Ziel dieses Gesetzes war es nach<br />
dem Text des Vorspruches:<br />
" Die wachsende Bedeutung des Feuerlöschwesens<br />
vor allem für den Luftschutz<br />
erfordert, daß schon seine frie-<br />
10<br />
Dieses Gesetz liquidierte in Verfolgung<br />
der politischen Richtung in § 6 die<br />
bestehenden Vereine, die Kreisfeuerwehrverbände,<br />
die Provinzial- und<br />
Landesfeuerwehrverbände sowie den<br />
Deutschen Feuerwehrverband. Es<br />
wurde in § 6 bestimmt:<br />
"Die von den Freiwilligen Feuerwehren<br />
gebildeten Vereine und Verbände werden<br />
aufgelöst. Der Reichsminister<br />
des Innern bestimmt den Zeitpunkt<br />
der Auflösung und regelt die Rechtsnachfolge.<br />
"<br />
Feuerwehrmänner<br />
an Ihre m Arbe itsplatz<br />
in der Hamburger<br />
EInsatzzentrale.<br />
der Deutschen Nation blieben die Feuerwehren<br />
Polizeieinheiten und sind<br />
seit Bestehen der Deutschen Demokratischen<br />
Republik Teil der Volkspolizei.<br />
Alle Bemühungen einer Verbindungsaufnahme<br />
oder wenigstens<br />
nachbarlicher Beziehungen sind bis<br />
heute fehlgeschlagen.<br />
In den westlichen Besatzungszonen<br />
entwickelten sich die Feuerwehren<br />
zunächst ebenfalls unterschiedlich,<br />
je nach der Vorstellung der Besatzungsmacht<br />
über die Funktion einer