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Magazin 197805

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schen Feuerwehrtag Anfang August<br />

1932 in Karlsruhe konnte bekanntgegeben<br />

werden, daß damals dem Deutschen<br />

Feuerwehrverband insgesamt<br />

33 Feuerwehrverbände (17 Landesund<br />

16 Provinzial-Feuerwehrverbände)<br />

mit zusammen rund 39 180 Wehren<br />

und insgesamt rund 1 888 750 Feuerwehrmännern<br />

angehörten.<br />

Die letzteren Zahlen verteilen sich<br />

wie folgt:<br />

densmäßige Organisation hierauf abgestellt<br />

wird. Hierzu ist nötig die<br />

Schaffung einer straff organisierten,<br />

vom Führerprinzip geleiteten, reichseinheitlich<br />

gestalteten, von geschulten<br />

Kräften geführten POlizeitruppe (Hilfspolizeitruppe)<br />

unter staatlicher Aufsicht.<br />

Zur Erreichung dieses Zieles<br />

hat die Reichsregierung das folgende<br />

Gesetz beschlossen, daß hiermit verkündet<br />

wird: ... "<br />

Deutsches Reich: 30775 Feuerwehren und<br />

Österreich .<br />

4610 Feuerwehren und I<br />

Tschechoslowakel . 3790 deutsche Feuerwehren und 204 500 Mitglieder.<br />

In der Zelt der Weimarer-Republik<br />

vollzog sich ein entscheidender Wandlungsprozeß<br />

In der Organisation und<br />

Ausrüstung der Feuerwehren. Mit dem<br />

Einzug der Motorisierung, neuer<br />

Technologien und Organisations- und<br />

Ausbildungsmethoden, veränderten<br />

sich die Feuerwehren unter der Verantwortlichkeit<br />

des Deutschen Feuerwehrverbandes.<br />

Mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes<br />

im Jahre 1945 endete auch<br />

für die Feuerwehren eine Epoche,<br />

in der in 12 Jahren das zerschmettert<br />

wurde, was in 80 Jahren gesund gewachsen<br />

war. Teile des Deutschen<br />

Reiches wurden den Territorien der<br />

Siegermächte einverleibt, der Rest<br />

in 4 Besatzungszonen aufgeteilt.<br />

Leider konnte nach der Errichtung<br />

der Besatzungsgrenzen mit den Feuerwehren<br />

in der sowjetischen Besatzungszone<br />

kein Kontakt mehr aufgenommen<br />

werden. In d iesem Bereich<br />

Modernste Technik<br />

bel der Feuerwehr:<br />

Einsatz-Container<br />

bel der Dul sburg er<br />

Feuerwe hr.<br />

Feuerschutzpolizei im<br />

Nationalsozialistischen Reich<br />

Die Liquidierung der Weimarer Republik<br />

durch die Nationalsozialisten begann<br />

für die Feuerwehren mit dem<br />

Erlaß des Preußischen Feuerlöschgesetzes<br />

vom 15. 12. 1933 In Verbindung<br />

mit dem Gesetz über den Neuaufbau<br />

des Reiches vom 30. 1. 1934 mit seinen<br />

Angleichungsbestimmungen, wonach<br />

die außerpreußischen Feuerwehren<br />

sich den preußischen gleichzustellen<br />

hatten. Diese gesetzliche Neuregelung<br />

bewirkte reichseinheitlich<br />

1. Die Abschaffung der Wahlen in den<br />

Feuerwehren und die Einführung des<br />

fundamentalsten Grundsatzes der<br />

nationalsozialistischen Weltanschauung<br />

, nämlich des Führerprinzips, in<br />

die Feuerwehrorganisation.<br />

2. Die bewußte Unterstellung der Feuerwehren<br />

unter den Ortspolizeiverwalter<br />

und damit unter die Aufsicht der<br />

Pol izeiaufsich tsbehö rden.<br />

3. Den Beginn einer staatlichen Bevormundung<br />

der Feuerwehren überhaupt.<br />

Diesem ersten radikalen Eingriff in<br />

die gewachsene Struktur der Feuerwehren<br />

folgte im Zuge der Kriegsvorbereitungen<br />

die Neuordnung des<br />

deutschen Feuerlöschwesens von<br />

Reichswegen durch das Gesetz über<br />

das Feuerlöschwesen vom 23. 11 .<br />

1938. Ziel dieses Gesetzes war es nach<br />

dem Text des Vorspruches:<br />

" Die wachsende Bedeutung des Feuerlöschwesens<br />

vor allem für den Luftschutz<br />

erfordert, daß schon seine frie-<br />

10<br />

Dieses Gesetz liquidierte in Verfolgung<br />

der politischen Richtung in § 6 die<br />

bestehenden Vereine, die Kreisfeuerwehrverbände,<br />

die Provinzial- und<br />

Landesfeuerwehrverbände sowie den<br />

Deutschen Feuerwehrverband. Es<br />

wurde in § 6 bestimmt:<br />

"Die von den Freiwilligen Feuerwehren<br />

gebildeten Vereine und Verbände werden<br />

aufgelöst. Der Reichsminister<br />

des Innern bestimmt den Zeitpunkt<br />

der Auflösung und regelt die Rechtsnachfolge.<br />

"<br />

Feuerwehrmänner<br />

an Ihre m Arbe itsplatz<br />

in der Hamburger<br />

EInsatzzentrale.<br />

der Deutschen Nation blieben die Feuerwehren<br />

Polizeieinheiten und sind<br />

seit Bestehen der Deutschen Demokratischen<br />

Republik Teil der Volkspolizei.<br />

Alle Bemühungen einer Verbindungsaufnahme<br />

oder wenigstens<br />

nachbarlicher Beziehungen sind bis<br />

heute fehlgeschlagen.<br />

In den westlichen Besatzungszonen<br />

entwickelten sich die Feuerwehren<br />

zunächst ebenfalls unterschiedlich,<br />

je nach der Vorstellung der Besatzungsmacht<br />

über die Funktion einer

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