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Magazin 197805

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DLrG DEUTSCHE LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT<br />

Die DLRG - gleichwertiger Partner aller Hilfsorganisationen<br />

BAYERN<br />

und sein Rettungsdienst<br />

DLRG-Landesverbandsleiter Siegfried Rosenkranz<br />

stellt das größte Bundesland vor<br />

Bayern hat eine Flächenausdehnung<br />

von 71 084 Quadratkilometern und<br />

ist somit das größte Bundesland.<br />

Die Bevölkerung beträgt rund 10,8<br />

Millionen Einwohner. Das Land ist<br />

in sieben Regierungsbezirke eingeteilt,<br />

welche seit 1837 ihre gegenwärtige<br />

Benennung führen (Oberbayern,<br />

Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken<br />

, Mittelfranken, Unterfranken,<br />

Schwaben) und deren Grenzbestimmung<br />

im Jahre 1879 im wesentlichen<br />

die letzte Regelung erfahren hat.<br />

Bayerns Haltung zu den Entwicklungen<br />

und Problemen einer Epoche -<br />

seien sie staatlicher, kultureller<br />

oder religiöser Art - war jeweils weitgehend<br />

mitbestimmt durch seine<br />

über Jahrhunderte führende Geschichte<br />

und seine in dieser geschlossenen<br />

Entwicklung aufgebaute<br />

Tradition. Ausgangspunkt der Gesamtentwicklung<br />

ist ein Gebiet, das<br />

der Historiker Karl Alexander von<br />

Müller als das " Altbayerische Fünfeck"<br />

bezeichnete. Seine Grenzen<br />

sind im Süden der Nordkamm der<br />

Alpen vom Berchtesgadener Land<br />

bis zum Le,ch, im Westen der Lech,<br />

im Norden der Donaulauf bis Regensburg<br />

und die Verlängerung dieser<br />

Linie bis zum BÖhmerwald, im<br />

Osten Inn, Salzach und Enns.<br />

Von diesem Stück Land ging alles<br />

aus, was jeweils in der Geschichte<br />

.. Bayern " hieß. Als beim Zusammenbruch<br />

der alten römischen sich die<br />

neue abendländische Welt bildete,<br />

tauchte schon der Baiernname (mit<br />

ai) zum erstenmal auf - sehr lange,<br />

bevor man erstmals von "teutschen<br />

Landen" sprach.<br />

Das baierische Kernland hat im Laufe<br />

der Jahrhunderte große Ausweitungen<br />

erfahren. Im 8. bis 13. Jahrhundert<br />

dehnte es sich nach Süden und<br />

Osten aus ; im 10. Jahrhundert reichte<br />

der baierische Staat vom Lech im<br />

Westen bis zur Leitha und Traisen<br />

im Osten, vom Fichtelgebirge im Norden<br />

bis an die Adria. Es ist das größte<br />

deutsche Stammesgebiet in jener<br />

Epoche, ein Ostalpenstaat, wie es<br />

später keinen mehr gab. Bis zum<br />

Ende des Mittelalters haben sich<br />

allerdings viele Gebiete wieder gelÖSt.<br />

" Bayern ist geblieben"<br />

Eine zweite Ausdehnungsperiode<br />

begann zu Anfang des 13. Jahrhunderts;<br />

sie endete erst am Beginn des<br />

19. Jahrhunderts. Zwischen der Französischen<br />

Revolution und dem Wiener<br />

Kongreß war der " neue baierisehe<br />

Staat" geformt, ein zusammenhängendes<br />

Land von Aschaffenburg<br />

bis Berchtesgaden, von Hof bis Lindau,<br />

dazu die Rheinpfalz. Nicht weniger<br />

als 83 große und kleine weltliche,<br />

geistliche und bürgerliche HerrsChaftsgebiete<br />

verschiedener Herkunft<br />

und Kultur wurden eingegliedert,<br />

die reif waren, in eine größere<br />

Einheit aufgenommen zu werden.<br />

Es waren Fürstentümer, Reichsstädte,<br />

Grafschaften, Hochstifte und Klöster<br />

in Schwaben und Franken, die nun<br />

Bestandteile des baierischen Königreiches<br />

wurden. Bayern schuf in der<br />

Überwindung einer übertriebenen<br />

Kle instaaterei eine jener Voraussetzungen<br />

zum Aufbau eines deutschen<br />

Nationalstaates im 19. Jahrhundert,<br />

nicht mit Gewalt und Unterdrückung,<br />

sondern auf friedlichem Weg durch<br />

Verträge und Unterordnung.<br />

Im Jahr t818 gibt sich Bayern als<br />

eines der ersten deutschen Länder<br />

eine Verfassung - 1871 spielt es eine<br />

entscheidende Rolle bei der Reichsgründung.<br />

Bis zum Jahr 1914 unterhielten<br />

der Vatikan, Frankreich, England,<br />

Italien und Rußland Gesandtschaften<br />

in München, Bayern hatte<br />

seine diplomatischen Vertreter an<br />

auswärtigen Höfen.<br />

" Das Gute bewahren"<br />

Der unvoreingenommene Betrachter<br />

wird es nach Würdigung dieser<br />

Fragmente sicher verstehen, daß<br />

wir Bayern im Hinblick auf unsere<br />

historische und kulturelle Entwicklung<br />

zwangsläufig etwas vorsichtig<br />

und zurü ckhaltend in der Beurteilung<br />

aller neuen und als " modern" bezeichneten<br />

Ideen und Trends sind ,<br />

die von außen an uns herangetragen<br />

werden; stellt es sich doch oft heraus,<br />

daß es sich nur um alte Hüte<br />

handelt, die neu aufgeputzt wurden.<br />

Dieses vorsichtige Abwägen wird<br />

uns häufig als sturer Traditionalismus,<br />

ja als Rückschritt ausgelegt.<br />

Nichts ist unzutreffender als diese<br />

Betrachtungsweise. Ein Staatsgebilde,<br />

das Jahrhunderte kompakt überdauert<br />

hat, besitzt nun mal einen<br />

Schatz an Erfahrungen in all den<br />

Bereichen, die für überstürzte Reformen<br />

besonders anfällig sind. Auf<br />

diese Erfahrungen zu verzichten,<br />

wäre töricht. So betrachtet erhält<br />

der Ausdruck "konservativ" das positive<br />

Vorzeichen, das ihm in seiner<br />

ursprünglichen Bedeutung zukommt,<br />

nämlich " das Bewährte, das Gute<br />

bewahren". Leider scheint dieser<br />

Begriff heute zumeist ins Gegenteil<br />

verkehrt zu werden.<br />

Das Rettungsdienstgesetz<br />

Daß diese Art, die EntwiCklung auf<br />

den verschiedensten Gebieten zu<br />

betrachten, den echten Fortschritt<br />

keineswegs ausschließt, beweist in<br />

eindrucksvoller Form die Organisation<br />

des Rettungsdienstes in unserem<br />

Land. In der Erkenntnis, daß ein Urlaubs-,<br />

Reise- und Durchgangsland,<br />

ein Tor zum Süden und Südosten<br />

besondere Probleme des Land-, Wasser-<br />

und Bergrettungsdienstes zu<br />

bewältigen hat, veranlaßte die Bayerische<br />

Staatsregierung, dem gesamten<br />

Rettungsdienst eine gesetzliche<br />

Grundlage zu schaffen.<br />

Ich darf einige Auszüge aus einer<br />

Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums<br />

des Innern zitieren: "Seit<br />

dem 1, Januar 1974 ist das neue Rettungsdienstgesetz<br />

(BayRDG) in Kraft.<br />

Bayern ist damit das erste Land, das<br />

dem RettungSdienst eine gesetzliChe<br />

Grundlage gegeben hat. Das Gesetz<br />

geht auf eine Initiative der Staatsregierung<br />

zurück und baut auf den<br />

Anregungen der beiden Rettungskongresse<br />

des Deutschen Roten<br />

Kreuzes in Berlin und Göttingen und<br />

auf dem vom Bayerischen Roten<br />

Kreuz vorgelegten Förderungsplan<br />

für den RettungSdienst auf.<br />

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