Magazin 197805
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Der Rettungsdienst wurde bisher<br />
weit überwiegend vom Bayer ischen<br />
Roten Kreuz, daneben vom Arbeiter<br />
Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft,<br />
der Johanniter-Unfall-Hilfe<br />
und dem Malteser-Hilfsdienst<br />
getragen. Diese Organisationen<br />
haben sich nach besten<br />
Kräften bemüht, den wachsenden<br />
Anforderungen gerecht zu werden.<br />
Die notwendige Koordinierung fehlte,<br />
die ungesicherte Finanzlage erschwerte<br />
eine optimale personelle<br />
und materielle Ausstattung.<br />
Das Rettungsdienstgesetz macht<br />
Schluß mit der oft unkoordinierten<br />
Tätigkeit der. verschiedenen im Rettungsdienst<br />
arbeitenden Einrichtungen.<br />
Zentraler Einsatz<br />
In Zukunft werden alle ungeachtet<br />
ihrer Organisationszugehörigkeit<br />
zentral von Rettungsleitstellen eingesetzt.<br />
Zu diesem Zweck werden Rettungsdienstbereiche<br />
gebildet, die<br />
aus funktechnischen, wirtschaftlichen<br />
und einsatztaktischen Gründen etwa<br />
drei bis vier Landkreise umfassen .<br />
Die Rettungsleitstellen sind Tag und<br />
Nacht besetzt.<br />
Das Rettungsdienstgesetz garantiert,<br />
daß die Einrichtungen des Rettungsdienstes<br />
in ganz Bayern in gleichem<br />
Maße zur Verfügung stehen, wo erforderlich,<br />
auch mit Sondergeräten<br />
der Berg- und Wasserrettung Der<br />
H u bsch rau ber-Luftrett u ngsd ienst<br />
wird in das Gesetz mit einbezogen.<br />
Im BayRDG hat sich der Staat verpflichtet,<br />
die Erstinvestitionen für<br />
den Ausbau im Rahmen mehrjähriger<br />
Beschaffungspläne zu tragen. Hierfür<br />
wird er innerhalb von fünf Jahren<br />
etwa 25 Millionen Mark aufbringen.<br />
Nach Abschluß der Aufbauphase,<br />
also ab 1979, muß der Staat grundsätzlich<br />
auch für alle Wiederbeschaffungen<br />
aufkommen. Die Betriebskosten<br />
sind durch Benutzungsentgelte<br />
zu decken."<br />
DLRG gleichberechtigt<br />
In Artikel 3 des BayRDG (Durchführung<br />
des Rettungsdienstes) wird die<br />
DLRG gleichberechtigt neben den<br />
anderen Organisationen genannt.<br />
Dieses Gesetz gab unserem Landesverband<br />
Motivation und Möglichkeit,<br />
die Organisation auf eine völlig neue<br />
Basis zu stellen. Die Aufstockung<br />
und Modernisierung des Geräteparks<br />
hatte zwangsläufig auch eine Intensivierung<br />
der Ausbildung zur Folge,<br />
was wiederum positiv auf den Mit-<br />
gliederzuwachs Wirkte , Gestützt auf<br />
einen Stab von bewahrten Mitarbeitern<br />
in den Bezirken und Ortsverbanden<br />
und koordiniert durch eine einvernehmlich<br />
arbeitende Gesamtvorstandschaft<br />
des Landesverbandes,<br />
konnte diese zunächst unlösbar<br />
scheinende Aufgabe des Gesetzgebers<br />
erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit<br />
mit dem Bayerischen<br />
Staatsministerium des Innern mußten<br />
Jahresbeschaffungspläne für Fahrzeuge,<br />
Boote, Tauchgeräte, Funkausstattungen<br />
und Zubehör erstellt und<br />
mit dem beauftragten Koordinator<br />
abgestimmt werden. Da das Innenministerium<br />
aufgrund bestehender Vorschriften<br />
nur 50 Prozent des tatsächlich<br />
bestehenden Bedarfs finanzieren<br />
kann, stellte uns die Beschaffung<br />
der restlichen 50 Prozent Eigenleistung<br />
vor erhebliche Schwierigkeiten.<br />
Durch das große Verständnis und<br />
die Eigeninitiatipe unserer Untergliederungen<br />
wurden auch diese Mittel<br />
bereitgestellt.<br />
Es sei mir an dieser Stelle gestattet,<br />
dem " Vater des BayRDG", Herrn<br />
Ministerialdirigenten Dr. Oehler im<br />
Bayerischen Staatsministerium des<br />
Innern, seinen Mitarbeitern, Herrn<br />
Strobel vom Prasidium des BRK sowie<br />
allen Mitgliedern des Arbeitskreises<br />
" Rettungsdienst Bayern" für ihre<br />
Hilfe in der schwierigen Anfangsphase<br />
der Neuordnung sowie für<br />
ihre stets fa ire Zusammenarbeit herzlichen<br />
Dank zu sagen. Nicht unerwahnt<br />
sollte hier auch die Koordinations-<br />
und Kooperationsverei nbarung<br />
mit Herrn Staatssekretar Sackmann<br />
von der Wasserwacht im Bayerischen<br />
Roten Kreuz bleiben, welche eine<br />
Partnerschaft beider Wasserrettungs-Organisationen<br />
in Bayern begründete.<br />
Ausstattung vereinheitlicht<br />
Das Ergebnis der Bemühungen aller<br />
Beteiligten: In den beiden letzten<br />
Jahren konnte die DLRG in Bayern<br />
rund eine halbe Million Mark in Neuanschaffungen<br />
investieren, die Eigenleistungen<br />
der Untergliederungen<br />
(Stationsbau und Beschaffung von<br />
Geräten außerhalb des BayRDG) mit<br />
eingerechnet. Die Typen der Fahrzeuge,<br />
Boote, Trailer und Funkgeräte<br />
wurden vereinheitlich, die zentrale<br />
Beschaffung eingeführt, die Ausbildung<br />
in den Fachbereichen gest[afft.<br />
Eine Klippe, an der unsere Integrierung<br />
in das BayRDG zunächst zu<br />
scheitern drohte, bestand in der Unmöglichkeit<br />
der funktechnischen<br />
Kommunikation mit den anderen<br />
Rettungsorganisationen, da die<br />
DLRG-Frequenz 155,91 MHz zum<br />
" Nichtöffentlichen beweglichen Landfunk"<br />
(NöbL) gehor!, alle anderen<br />
Dienste aber auf den Kanälen der<br />
" BOS " (Behörden und Organisationen<br />
mit Sicherheitsaufgaben) arbeiten.<br />
Durch beharrliche Interventionen<br />
und mit Unterstützung des Bayerischen<br />
Innenministeriums wurde auch<br />
diese Schwierigkeit beseitigt und<br />
die uneingeschränkte 90S-Zulassung<br />
erreicht.<br />
Nur mit dieser Regelung ist die Koordinierung<br />
von Wasser-, Land- und<br />
Luftrettung zu erreichen. Es ist mir<br />
unverständlich, wieso sich gewisse<br />
Kreise in anderen Bundesländern<br />
immer noch dieser Erkenntnis verschließen<br />
und in der Aufnahme der<br />
DLRG in den Kreis der BOS-Berechtigten<br />
(zu denen auch Polizei, Feuerwehren<br />
und THW zählen) eine " Gefahr"<br />
sehen. Das Gegenteil ist der<br />
Fall: eine Aufwertung unserer Organisation.<br />
Da s BayRDG sie ht zwar vor, daß für<br />
Rettungen "kostendeckende Entgelte"<br />
zu nehmen sind ; di es gilt jedoch nur<br />
fü r sol che Rettung en, die eine unmittel ~<br />
bare ärztli Che Behandlung nach sich<br />
zi ehen, also V e rkeh rs~ oder Arbeitsunfä<br />
lle und dergleich en. Lei de r dachte<br />
der Gesetzg eber nicht daran, daß auf<br />
"normale" Was serrettung en nur in den<br />
wenigsten Fällen eine ärzll iche Behandlung<br />
tolgt und somit auch von den Kas ~<br />
sen keine Entgelte gezahlt werden, aus<br />
denen die sprunghaft gestiegenen Be ~<br />
triebs kosten bestritten werden können.<br />
Diese Kosten einschließlich der Wartung<br />
und Reparatur tragen noch voll unsere<br />
Gliederungen. Eine Änderung der Bestimmungen<br />
über die Folgelasten Im<br />
Bereic h der Wasserrettung erscheint<br />
zwingend notwendig.<br />
Wenn e s mir gelungen Ist, Ihnen unsere<br />
Heimat und die Situ ation der DLRG In<br />
Bayern ein wenig näherzubringen, wü rde<br />
Ich mich treu en. Vielleicht konnte ich<br />
mit dazu beitra gen, ein wenig Staub<br />
von antiquierten Vorstellungen zu pusten.<br />
Wir sind ei n weltoffe nes Land und heißen<br />
alle Besucher von Herzen willkommen,<br />
die bereit sind, unsere Eigenart zu akzeptieren<br />
, so wie wir andere nac h ihrer<br />
Fasson selig werden lassen. Der Landesverband<br />
Bayern der DLRG scheut<br />
ke ine Anstrengung, seine Leistungen<br />
kon ti nuierlich zu steigern und In den<br />
einzelnen Fachbereic hen engen Kontakt<br />
mit den Kam eraden in and eren Bundesländern<br />
zu gewinn en und zu e rhalten.<br />
Die Regionalveranstaltungen der jüngsten<br />
Vergangenheit geben uns Zuversicht,<br />
daß dies In Zukun ft In verstärktem<br />
Maß geschehen wird - zur Förderung<br />
unserer gemeinsamen Interessen In<br />
ganz Deutsch land. SIegtried Rosenkranz<br />
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