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Magazin 197805

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Der Rettungsdienst wurde bisher<br />

weit überwiegend vom Bayer ischen<br />

Roten Kreuz, daneben vom Arbeiter­<br />

Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft,<br />

der Johanniter-Unfall-Hilfe<br />

und dem Malteser-Hilfsdienst<br />

getragen. Diese Organisationen<br />

haben sich nach besten<br />

Kräften bemüht, den wachsenden<br />

Anforderungen gerecht zu werden.<br />

Die notwendige Koordinierung fehlte,<br />

die ungesicherte Finanzlage erschwerte<br />

eine optimale personelle<br />

und materielle Ausstattung.<br />

Das Rettungsdienstgesetz macht<br />

Schluß mit der oft unkoordinierten<br />

Tätigkeit der. verschiedenen im Rettungsdienst<br />

arbeitenden Einrichtungen.<br />

Zentraler Einsatz<br />

In Zukunft werden alle ungeachtet<br />

ihrer Organisationszugehörigkeit<br />

zentral von Rettungsleitstellen eingesetzt.<br />

Zu diesem Zweck werden Rettungsdienstbereiche<br />

gebildet, die<br />

aus funktechnischen, wirtschaftlichen<br />

und einsatztaktischen Gründen etwa<br />

drei bis vier Landkreise umfassen .<br />

Die Rettungsleitstellen sind Tag und<br />

Nacht besetzt.<br />

Das Rettungsdienstgesetz garantiert,<br />

daß die Einrichtungen des Rettungsdienstes<br />

in ganz Bayern in gleichem<br />

Maße zur Verfügung stehen, wo erforderlich,<br />

auch mit Sondergeräten<br />

der Berg- und Wasserrettung Der<br />

H u bsch rau ber-Luftrett u ngsd ienst<br />

wird in das Gesetz mit einbezogen.<br />

Im BayRDG hat sich der Staat verpflichtet,<br />

die Erstinvestitionen für<br />

den Ausbau im Rahmen mehrjähriger<br />

Beschaffungspläne zu tragen. Hierfür<br />

wird er innerhalb von fünf Jahren<br />

etwa 25 Millionen Mark aufbringen.<br />

Nach Abschluß der Aufbauphase,<br />

also ab 1979, muß der Staat grundsätzlich<br />

auch für alle Wiederbeschaffungen<br />

aufkommen. Die Betriebskosten<br />

sind durch Benutzungsentgelte<br />

zu decken."<br />

DLRG gleichberechtigt<br />

In Artikel 3 des BayRDG (Durchführung<br />

des Rettungsdienstes) wird die<br />

DLRG gleichberechtigt neben den<br />

anderen Organisationen genannt.<br />

Dieses Gesetz gab unserem Landesverband<br />

Motivation und Möglichkeit,<br />

die Organisation auf eine völlig neue<br />

Basis zu stellen. Die Aufstockung<br />

und Modernisierung des Geräteparks<br />

hatte zwangsläufig auch eine Intensivierung<br />

der Ausbildung zur Folge,<br />

was wiederum positiv auf den Mit-<br />

gliederzuwachs Wirkte , Gestützt auf<br />

einen Stab von bewahrten Mitarbeitern<br />

in den Bezirken und Ortsverbanden<br />

und koordiniert durch eine einvernehmlich<br />

arbeitende Gesamtvorstandschaft<br />

des Landesverbandes,<br />

konnte diese zunächst unlösbar<br />

scheinende Aufgabe des Gesetzgebers<br />

erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit<br />

mit dem Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern mußten<br />

Jahresbeschaffungspläne für Fahrzeuge,<br />

Boote, Tauchgeräte, Funkausstattungen<br />

und Zubehör erstellt und<br />

mit dem beauftragten Koordinator<br />

abgestimmt werden. Da das Innenministerium<br />

aufgrund bestehender Vorschriften<br />

nur 50 Prozent des tatsächlich<br />

bestehenden Bedarfs finanzieren<br />

kann, stellte uns die Beschaffung<br />

der restlichen 50 Prozent Eigenleistung<br />

vor erhebliche Schwierigkeiten.<br />

Durch das große Verständnis und<br />

die Eigeninitiatipe unserer Untergliederungen<br />

wurden auch diese Mittel<br />

bereitgestellt.<br />

Es sei mir an dieser Stelle gestattet,<br />

dem " Vater des BayRDG", Herrn<br />

Ministerialdirigenten Dr. Oehler im<br />

Bayerischen Staatsministerium des<br />

Innern, seinen Mitarbeitern, Herrn<br />

Strobel vom Prasidium des BRK sowie<br />

allen Mitgliedern des Arbeitskreises<br />

" Rettungsdienst Bayern" für ihre<br />

Hilfe in der schwierigen Anfangsphase<br />

der Neuordnung sowie für<br />

ihre stets fa ire Zusammenarbeit herzlichen<br />

Dank zu sagen. Nicht unerwahnt<br />

sollte hier auch die Koordinations-<br />

und Kooperationsverei nbarung<br />

mit Herrn Staatssekretar Sackmann<br />

von der Wasserwacht im Bayerischen<br />

Roten Kreuz bleiben, welche eine<br />

Partnerschaft beider Wasserrettungs-Organisationen<br />

in Bayern begründete.<br />

Ausstattung vereinheitlicht<br />

Das Ergebnis der Bemühungen aller<br />

Beteiligten: In den beiden letzten<br />

Jahren konnte die DLRG in Bayern<br />

rund eine halbe Million Mark in Neuanschaffungen<br />

investieren, die Eigenleistungen<br />

der Untergliederungen<br />

(Stationsbau und Beschaffung von<br />

Geräten außerhalb des BayRDG) mit<br />

eingerechnet. Die Typen der Fahrzeuge,<br />

Boote, Trailer und Funkgeräte<br />

wurden vereinheitlich, die zentrale<br />

Beschaffung eingeführt, die Ausbildung<br />

in den Fachbereichen gest[afft.<br />

Eine Klippe, an der unsere Integrierung<br />

in das BayRDG zunächst zu<br />

scheitern drohte, bestand in der Unmöglichkeit<br />

der funktechnischen<br />

Kommunikation mit den anderen<br />

Rettungsorganisationen, da die<br />

DLRG-Frequenz 155,91 MHz zum<br />

" Nichtöffentlichen beweglichen Landfunk"<br />

(NöbL) gehor!, alle anderen<br />

Dienste aber auf den Kanälen der<br />

" BOS " (Behörden und Organisationen<br />

mit Sicherheitsaufgaben) arbeiten.<br />

Durch beharrliche Interventionen<br />

und mit Unterstützung des Bayerischen<br />

Innenministeriums wurde auch<br />

diese Schwierigkeit beseitigt und<br />

die uneingeschränkte 90S-Zulassung<br />

erreicht.<br />

Nur mit dieser Regelung ist die Koordinierung<br />

von Wasser-, Land- und<br />

Luftrettung zu erreichen. Es ist mir<br />

unverständlich, wieso sich gewisse<br />

Kreise in anderen Bundesländern<br />

immer noch dieser Erkenntnis verschließen<br />

und in der Aufnahme der<br />

DLRG in den Kreis der BOS-Berechtigten<br />

(zu denen auch Polizei, Feuerwehren<br />

und THW zählen) eine " Gefahr"<br />

sehen. Das Gegenteil ist der<br />

Fall: eine Aufwertung unserer Organisation.<br />

Da s BayRDG sie ht zwar vor, daß für<br />

Rettungen "kostendeckende Entgelte"<br />

zu nehmen sind ; di es gilt jedoch nur<br />

fü r sol che Rettung en, die eine unmittel ~<br />

bare ärztli Che Behandlung nach sich<br />

zi ehen, also V e rkeh rs~ oder Arbeitsunfä<br />

lle und dergleich en. Lei de r dachte<br />

der Gesetzg eber nicht daran, daß auf<br />

"normale" Was serrettung en nur in den<br />

wenigsten Fällen eine ärzll iche Behandlung<br />

tolgt und somit auch von den Kas ~<br />

sen keine Entgelte gezahlt werden, aus<br />

denen die sprunghaft gestiegenen Be ~<br />

triebs kosten bestritten werden können.<br />

Diese Kosten einschließlich der Wartung<br />

und Reparatur tragen noch voll unsere<br />

Gliederungen. Eine Änderung der Bestimmungen<br />

über die Folgelasten Im<br />

Bereic h der Wasserrettung erscheint<br />

zwingend notwendig.<br />

Wenn e s mir gelungen Ist, Ihnen unsere<br />

Heimat und die Situ ation der DLRG In<br />

Bayern ein wenig näherzubringen, wü rde<br />

Ich mich treu en. Vielleicht konnte ich<br />

mit dazu beitra gen, ein wenig Staub<br />

von antiquierten Vorstellungen zu pusten.<br />

Wir sind ei n weltoffe nes Land und heißen<br />

alle Besucher von Herzen willkommen,<br />

die bereit sind, unsere Eigenart zu akzeptieren<br />

, so wie wir andere nac h ihrer<br />

Fasson selig werden lassen. Der Landesverband<br />

Bayern der DLRG scheut<br />

ke ine Anstrengung, seine Leistungen<br />

kon ti nuierlich zu steigern und In den<br />

einzelnen Fachbereic hen engen Kontakt<br />

mit den Kam eraden in and eren Bundesländern<br />

zu gewinn en und zu e rhalten.<br />

Die Regionalveranstaltungen der jüngsten<br />

Vergangenheit geben uns Zuversicht,<br />

daß dies In Zukun ft In verstärktem<br />

Maß geschehen wird - zur Förderung<br />

unserer gemeinsamen Interessen In<br />

ganz Deutsch land. SIegtried Rosenkranz<br />

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