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Magazin 197805

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Einheitlichkeit<br />

der Organisation<br />

Der Deutsche Feuerwehrverband hat sich<br />

bereits bald nach seiner Wiedergründung<br />

mit den Grundsatzfragen der Organisation<br />

und Gesetzgebung der Feuerwehren befaßt<br />

Die Verwaltungs- und Gebietsrelorm veränderte<br />

mit den kommunalen Strukturen<br />

auch die Struktur der an die Gemeinde<br />

gebundenen Feuerwehren. Der Immer<br />

stärker werdende Einfluß der Verwaltung<br />

auf die Feuerwehren. häufig gepaart mit<br />

mangelndem Verständnis für ehrenamtliche<br />

Dienstleistungen. drängte oftmals<br />

das Ehrenamt zugunslen beruflich angestellter<br />

Kräfte zurück.<br />

Der Deutsche Feuerwehrve rband beobachtet<br />

diese Dinge mit wachem Auge.<br />

Die Gliederung der Feuerwehraufgaben<br />

in Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung,<br />

Rettungswesen und Katastrophenschutz<br />

ist anerkannt. Bei der Verwaltungsund<br />

Gebietsreform konnte der Grundsatz<br />

durChgesetzt werden, daß Feuerschutz<br />

und Hilfeleistung nicht an Verwaltungsgrenzen<br />

gebunden sind. sondern an die<br />

Ausruckezeiten der Feuerwehren. so daß<br />

die Feuerwehren in den Ortsteilen der<br />

Großgemeinden erhalten bleiben mussen.<br />

Schulung und Ausbildung<br />

Neben einer guten und zweckmäßigen<br />

technischen Ausrüstung hangt der Erfolg<br />

der Feuerwehren von der vielseitigen<br />

Ausbildung ihrer Manner und Frauen ab.<br />

In dem Maße, wie die Länder sich verselbständigten.<br />

entstanden auch in den verschiedenen<br />

Bundeslandern eigene Ausbildungsvorschriften;<br />

schließlich waren<br />

die Länder für das Feuerwehrwesen zuständig.<br />

Die UneinheiUichkeit wurde größer<br />

und größer, die Ausbildung entfernte<br />

sich von der Wirklichkeit der Einsatzerfordernisse.<br />

Im Übungsdienst fuhne dIe<br />

Ausbildungsform zur Erstarrung Im Formalen.<br />

Es gelang dem Deutschen Feuerwehrverband,<br />

einen bundesweiten Ausschuß<br />

zur Vereinheitlichung der Ausbildung<br />

ins Leben zu rufen. Er ist inzwischen<br />

zu einem Arbeitskreis "Ausbildung" des<br />

Unterausschusses Feuerwehra ngelegenhelten<br />

des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft<br />

der Innenministerien der<br />

Bundesländer geworden und hat hervorragende<br />

Arbeit geleistet.<br />

Die verstarkten und vervielfaltigten Aufgaben.<br />

die den Feuerwehren in unserer<br />

Zeit gestellt sind. erfordern zwangslaufig<br />

auch eine wesentlich vielseitigere Ausbildung.<br />

Zugleich aber wachsen damit auch<br />

die Führungsaufgaben, so daß die Führungskrafte<br />

der Feuerwehren eine vielseitigere<br />

und umfassendere Ausbildung<br />

erhalten mussen. Oie Feuerwehr kommt<br />

heute ohne ein modernes Führungswissen<br />

nicht aus. Aus dieser Erkenntnis<br />

heraus verabschiedete die Delegierten-<br />

~ ersammlung des DFV 1968 in Volklingen<br />

eine Entschließung über die Vermittlung<br />

modernen Führungswissens an die Fü h­<br />

rungskräfte der Feuerwehren.<br />

Einheit liche<br />

Entschädigungsleistungen<br />

Die Freiwilligkeit des Dienstes in den<br />

Freiwilligen Feuerwehren schließt nach<br />

Auffassung des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />

die Unentgeltlichkeit der Dienstleistung<br />

ein. Allerdings mussen dem Feuerwehrmann<br />

bare Auslagen und Verdienstausfälle,<br />

die ihm in Ausubung des Feuerwehrdienstes<br />

entstehen, erstattet werden.<br />

Zuständig dafur Ist die Gemeinde, in der<br />

die Freiwillige Feuerwehr besteht Die<br />

gesetzlichen Regelungen hierfur slOd<br />

von Land zu Land unterschiedlich. In<br />

dIesem Zusammenhang sind auch die<br />

Bemühungen des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />

um eine einheitliche Eingruppierung<br />

der hauptberuflichen Kräfte bei<br />

den Freiwilligen Feuerwehren als Angestellte<br />

im kommunalen feuerwehrtechnischen<br />

Dienst zu erwahnen.<br />

Finanzierung<br />

Eine wesentliche FinanzIerungsquelle<br />

fur die Ausstattung der Feuerwehren<br />

ist die Feuerschutzsteuer. Sie wurde am<br />

1. Februar 1939 du rch das Feuerschutzsteuergesetz<br />

eingefuhrt und verpflichtet<br />

die Feuerversicherungsanstalten zu Feuerloschabgaben<br />

in bestimmten Prozentsatzen,<br />

je nachdem es sich um Monopolanstalten.<br />

Wettbewerbsanstalten oder private<br />

Unternehmen handelt. Diese Feuerschutzsteuer<br />

ist durch die Bündelung von Versicherungszweigen<br />

in einem gefährlichen<br />

Rückgang begriffen und droht uberdles<br />

im Rahmen der Harmonisierung der Steuern<br />

in den EWG-Landern ganz in Wegfall<br />

zu kommen. Der Deutsche Feuerwehrverba<br />

nd hat sich für die Erhaltung der<br />

Feuerschutzsteuer eingesetzt. Das Feuerwehrwesen<br />

würde einen bedrohlichen<br />

Rückfall ert ebe n, wenn diese FInanzqueUe<br />

versiegen sollte.<br />

Einheitliche St atistik<br />

Eine zielstrebige Arbeit ist auch im Feuerwehrwesen<br />

nur moglich, wenn man die<br />

Entwicklungen auf den verschiedensten<br />

Gebieten laufend verfolgt, beobachtet<br />

und auswertet. Hierzu sind statistische<br />

Unterlagen unerläßlich, die der DFV seit<br />

1960 erstellt<br />

Die Bestrebungen nach einem einheitlichen<br />

Brandberichtsformular Sind In den<br />

Vorarbeiten abgeschlossen. Leider scheitert<br />

die Einfuhrung noch an Bedenken<br />

bzw. finanZiellen SchWierigkeiten elOzelner<br />

Bundeslander. Nur auf der Grundlage<br />

einer umfassende n und einheitlic hen<br />

Brandstatistik la ssen sich Schwerpunkte<br />

für die Brandschutzforschung setzen.<br />

Feuerwehrärztlicher Dienst<br />

Der Deutsche Feuerwehrverband ist schon<br />

seit Jahren bemuht, den Ärztlichen Dienst<br />

für die Feuerwehren weller auszubauen.<br />

Zu den wichtigsten Aufgaben der sozialen<br />

Betreuung gehort die ärztliche Vorsorge.<br />

Zwar ist es nicht möglich, fur alle Feuerwehrangehörigen<br />

eine Einstellungsuntersuchung<br />

oder gar regelmäßige Nachuntersuchungen<br />

durchzufuhren. Unerläßlich<br />

sind aber Vorsorgeuntersuchung sowie<br />

regelmäßige Nachuntersuchungen bei<br />

Atemschutzgeräteträgern.<br />

Unfallverhütung<br />

im Feuerwehrdienst<br />

Zur sozialen Vorsorge für den Feuerwehrmann<br />

gehört insbesondere auch<br />

die Unfallverhutung. Bei der hierfur erarbeiteten<br />

Unfallverhutungsvorschrift<br />

" Feuerwehren" hat der Deutsche Feuerwehrband<br />

sowohl in den Jahren 1954<br />

bis 1957 als auch bei der letzten Neufassung<br />

im Jahre 1970 aktiv mitgearbeitet.<br />

Unfallversic herung<br />

Wenn ein Feuerwehrangehöriger verunglückt,<br />

sei es beim Übungsdienst oder<br />

beim Einsatzdienst oder sonst in Ausübung<br />

eines Feuerwehrauftrages, muß<br />

für Ihn und notfalls seine Familie bestens<br />

gesorgt werden Dazu genügen die Regelleistungen<br />

nach der Reichsversicherungsordnung<br />

nicht. Der Deutsche Feuerwehrverband<br />

hat sich daher stets für zusätzliche<br />

Leistungen in der Form gesetzlicher<br />

Mehrleistungen für Feuerwehrmänner<br />

eingesetzt.<br />

Die Organe des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />

und der 1957 gebildete Sozialbei·<br />

rat befaßten sich mit den Problemen der<br />

Sozialversicherung. Es kann festgestellt<br />

werden, daß der Feuerwehrmann heute<br />

uber einen guten Unfallversicherungsschutz<br />

verfugt, der allerdings von Land<br />

zu Land noch unterschiedlich ist.<br />

Feuerwehrerholungsheime<br />

Eine bedeutsame Erganzung der SOZialen<br />

Fursorge fur die Feuerwehrmanner stellen<br />

die Feuerwehrheime in der Bundesrepublik<br />

Deutschland dar. Insbesondere hat<br />

sich der Deutsche Feuerwehrverband<br />

um die Zusammenführung der bestehenden<br />

acht Feuerwehrheime bemüht und<br />

einen " Arbeitskreis der Feuerwehrhelme"<br />

gebildet. Die Feuerwehrheime bieten<br />

den Feuerwehrangehöngen einen preisgunstigen<br />

Erholungsaufenthalt zur Erhaltung<br />

oder, z. B nach einem Unfall, zur<br />

Wiederherstellung ihrer Gesundheit.<br />

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