Magazin 197805
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Einheitlichkeit<br />
der Organisation<br />
Der Deutsche Feuerwehrverband hat sich<br />
bereits bald nach seiner Wiedergründung<br />
mit den Grundsatzfragen der Organisation<br />
und Gesetzgebung der Feuerwehren befaßt<br />
Die Verwaltungs- und Gebietsrelorm veränderte<br />
mit den kommunalen Strukturen<br />
auch die Struktur der an die Gemeinde<br />
gebundenen Feuerwehren. Der Immer<br />
stärker werdende Einfluß der Verwaltung<br />
auf die Feuerwehren. häufig gepaart mit<br />
mangelndem Verständnis für ehrenamtliche<br />
Dienstleistungen. drängte oftmals<br />
das Ehrenamt zugunslen beruflich angestellter<br />
Kräfte zurück.<br />
Der Deutsche Feuerwehrve rband beobachtet<br />
diese Dinge mit wachem Auge.<br />
Die Gliederung der Feuerwehraufgaben<br />
in Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung,<br />
Rettungswesen und Katastrophenschutz<br />
ist anerkannt. Bei der Verwaltungsund<br />
Gebietsreform konnte der Grundsatz<br />
durChgesetzt werden, daß Feuerschutz<br />
und Hilfeleistung nicht an Verwaltungsgrenzen<br />
gebunden sind. sondern an die<br />
Ausruckezeiten der Feuerwehren. so daß<br />
die Feuerwehren in den Ortsteilen der<br />
Großgemeinden erhalten bleiben mussen.<br />
Schulung und Ausbildung<br />
Neben einer guten und zweckmäßigen<br />
technischen Ausrüstung hangt der Erfolg<br />
der Feuerwehren von der vielseitigen<br />
Ausbildung ihrer Manner und Frauen ab.<br />
In dem Maße, wie die Länder sich verselbständigten.<br />
entstanden auch in den verschiedenen<br />
Bundeslandern eigene Ausbildungsvorschriften;<br />
schließlich waren<br />
die Länder für das Feuerwehrwesen zuständig.<br />
Die UneinheiUichkeit wurde größer<br />
und größer, die Ausbildung entfernte<br />
sich von der Wirklichkeit der Einsatzerfordernisse.<br />
Im Übungsdienst fuhne dIe<br />
Ausbildungsform zur Erstarrung Im Formalen.<br />
Es gelang dem Deutschen Feuerwehrverband,<br />
einen bundesweiten Ausschuß<br />
zur Vereinheitlichung der Ausbildung<br />
ins Leben zu rufen. Er ist inzwischen<br />
zu einem Arbeitskreis "Ausbildung" des<br />
Unterausschusses Feuerwehra ngelegenhelten<br />
des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft<br />
der Innenministerien der<br />
Bundesländer geworden und hat hervorragende<br />
Arbeit geleistet.<br />
Die verstarkten und vervielfaltigten Aufgaben.<br />
die den Feuerwehren in unserer<br />
Zeit gestellt sind. erfordern zwangslaufig<br />
auch eine wesentlich vielseitigere Ausbildung.<br />
Zugleich aber wachsen damit auch<br />
die Führungsaufgaben, so daß die Führungskrafte<br />
der Feuerwehren eine vielseitigere<br />
und umfassendere Ausbildung<br />
erhalten mussen. Oie Feuerwehr kommt<br />
heute ohne ein modernes Führungswissen<br />
nicht aus. Aus dieser Erkenntnis<br />
heraus verabschiedete die Delegierten-<br />
~ ersammlung des DFV 1968 in Volklingen<br />
eine Entschließung über die Vermittlung<br />
modernen Führungswissens an die Fü h<br />
rungskräfte der Feuerwehren.<br />
Einheit liche<br />
Entschädigungsleistungen<br />
Die Freiwilligkeit des Dienstes in den<br />
Freiwilligen Feuerwehren schließt nach<br />
Auffassung des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
die Unentgeltlichkeit der Dienstleistung<br />
ein. Allerdings mussen dem Feuerwehrmann<br />
bare Auslagen und Verdienstausfälle,<br />
die ihm in Ausubung des Feuerwehrdienstes<br />
entstehen, erstattet werden.<br />
Zuständig dafur Ist die Gemeinde, in der<br />
die Freiwillige Feuerwehr besteht Die<br />
gesetzlichen Regelungen hierfur slOd<br />
von Land zu Land unterschiedlich. In<br />
dIesem Zusammenhang sind auch die<br />
Bemühungen des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
um eine einheitliche Eingruppierung<br />
der hauptberuflichen Kräfte bei<br />
den Freiwilligen Feuerwehren als Angestellte<br />
im kommunalen feuerwehrtechnischen<br />
Dienst zu erwahnen.<br />
Finanzierung<br />
Eine wesentliche FinanzIerungsquelle<br />
fur die Ausstattung der Feuerwehren<br />
ist die Feuerschutzsteuer. Sie wurde am<br />
1. Februar 1939 du rch das Feuerschutzsteuergesetz<br />
eingefuhrt und verpflichtet<br />
die Feuerversicherungsanstalten zu Feuerloschabgaben<br />
in bestimmten Prozentsatzen,<br />
je nachdem es sich um Monopolanstalten.<br />
Wettbewerbsanstalten oder private<br />
Unternehmen handelt. Diese Feuerschutzsteuer<br />
ist durch die Bündelung von Versicherungszweigen<br />
in einem gefährlichen<br />
Rückgang begriffen und droht uberdles<br />
im Rahmen der Harmonisierung der Steuern<br />
in den EWG-Landern ganz in Wegfall<br />
zu kommen. Der Deutsche Feuerwehrverba<br />
nd hat sich für die Erhaltung der<br />
Feuerschutzsteuer eingesetzt. Das Feuerwehrwesen<br />
würde einen bedrohlichen<br />
Rückfall ert ebe n, wenn diese FInanzqueUe<br />
versiegen sollte.<br />
Einheitliche St atistik<br />
Eine zielstrebige Arbeit ist auch im Feuerwehrwesen<br />
nur moglich, wenn man die<br />
Entwicklungen auf den verschiedensten<br />
Gebieten laufend verfolgt, beobachtet<br />
und auswertet. Hierzu sind statistische<br />
Unterlagen unerläßlich, die der DFV seit<br />
1960 erstellt<br />
Die Bestrebungen nach einem einheitlichen<br />
Brandberichtsformular Sind In den<br />
Vorarbeiten abgeschlossen. Leider scheitert<br />
die Einfuhrung noch an Bedenken<br />
bzw. finanZiellen SchWierigkeiten elOzelner<br />
Bundeslander. Nur auf der Grundlage<br />
einer umfassende n und einheitlic hen<br />
Brandstatistik la ssen sich Schwerpunkte<br />
für die Brandschutzforschung setzen.<br />
Feuerwehrärztlicher Dienst<br />
Der Deutsche Feuerwehrverband ist schon<br />
seit Jahren bemuht, den Ärztlichen Dienst<br />
für die Feuerwehren weller auszubauen.<br />
Zu den wichtigsten Aufgaben der sozialen<br />
Betreuung gehort die ärztliche Vorsorge.<br />
Zwar ist es nicht möglich, fur alle Feuerwehrangehörigen<br />
eine Einstellungsuntersuchung<br />
oder gar regelmäßige Nachuntersuchungen<br />
durchzufuhren. Unerläßlich<br />
sind aber Vorsorgeuntersuchung sowie<br />
regelmäßige Nachuntersuchungen bei<br />
Atemschutzgeräteträgern.<br />
Unfallverhütung<br />
im Feuerwehrdienst<br />
Zur sozialen Vorsorge für den Feuerwehrmann<br />
gehört insbesondere auch<br />
die Unfallverhutung. Bei der hierfur erarbeiteten<br />
Unfallverhutungsvorschrift<br />
" Feuerwehren" hat der Deutsche Feuerwehrband<br />
sowohl in den Jahren 1954<br />
bis 1957 als auch bei der letzten Neufassung<br />
im Jahre 1970 aktiv mitgearbeitet.<br />
Unfallversic herung<br />
Wenn ein Feuerwehrangehöriger verunglückt,<br />
sei es beim Übungsdienst oder<br />
beim Einsatzdienst oder sonst in Ausübung<br />
eines Feuerwehrauftrages, muß<br />
für Ihn und notfalls seine Familie bestens<br />
gesorgt werden Dazu genügen die Regelleistungen<br />
nach der Reichsversicherungsordnung<br />
nicht. Der Deutsche Feuerwehrverband<br />
hat sich daher stets für zusätzliche<br />
Leistungen in der Form gesetzlicher<br />
Mehrleistungen für Feuerwehrmänner<br />
eingesetzt.<br />
Die Organe des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
und der 1957 gebildete Sozialbei·<br />
rat befaßten sich mit den Problemen der<br />
Sozialversicherung. Es kann festgestellt<br />
werden, daß der Feuerwehrmann heute<br />
uber einen guten Unfallversicherungsschutz<br />
verfugt, der allerdings von Land<br />
zu Land noch unterschiedlich ist.<br />
Feuerwehrerholungsheime<br />
Eine bedeutsame Erganzung der SOZialen<br />
Fursorge fur die Feuerwehrmanner stellen<br />
die Feuerwehrheime in der Bundesrepublik<br />
Deutschland dar. Insbesondere hat<br />
sich der Deutsche Feuerwehrverband<br />
um die Zusammenführung der bestehenden<br />
acht Feuerwehrheime bemüht und<br />
einen " Arbeitskreis der Feuerwehrhelme"<br />
gebildet. Die Feuerwehrheime bieten<br />
den Feuerwehrangehöngen einen preisgunstigen<br />
Erholungsaufenthalt zur Erhaltung<br />
oder, z. B nach einem Unfall, zur<br />
Wiederherstellung ihrer Gesundheit.<br />
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