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Magazin 197805

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auch ohne die Funktion und Wirksamkeit<br />

der "Rettungskette" in Frage zu<br />

stellen. Wörtlich sagte Prof. Ahnefeld:<br />

"Wir stellen uns jederzeit jeder notwendigen<br />

oder berechtigten Kritik.<br />

Wir können uns aber nicht, wie dies<br />

in der zurückliegenden Zeit oft geschah,<br />

für Mängel verantwortlich machen<br />

lassen, die bei einer unzureichenden<br />

Finanzierung vorprogrammiert<br />

sind ."<br />

Bei der Betrachtung des Entwicklungsstands<br />

des Rettungswesens,<br />

einmal bezogen auf die einzelnen<br />

Bundesländer, zum anderen auf Regionen<br />

dieser Länder, ließen sich beachtliche<br />

Fortschritte feststellen im<br />

Hinblick auf die Gesetzgebung, die<br />

Systematisierung der Organisation ,<br />

die Einrichtung von Rettungsleitstellen<br />

und Rettungswachen, die Ausstattung<br />

mit Rettungswagen , den Ausbau von<br />

Rettu ng sh u bsch rau berstü tzp unkten,<br />

die Weiterentwicklung des Notrufsystems,<br />

die Notrufsäulen, sowie die<br />

Notmeldeeinrichtungen.<br />

Einer Analyse der Dokumentationsstudien<br />

Rettungsdienst ließe sich entnehmen,<br />

daß die Einsatzanlässe innerhalb<br />

von drei Jahren erhebliche Veränderungen<br />

aufweisen, die den notfallmedizinischen<br />

Bereich der Rettungsdienste<br />

als auch die Ausstattung<br />

der Rettungsmittel, die Ausbildung<br />

von Rettungssanitätern , aber auch<br />

die AufgabensteIlung der Notärzte<br />

beeinflußten. Eine deutliche Abnahme<br />

des Anteils der Unfallverletzten und<br />

eine Zunahme des Anteils lebensbedrohlich<br />

akuter Erkrankungen seien<br />

zu verzeichnen .<br />

Die Ausbildung<br />

von Rettungssanitätern<br />

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen<br />

behandelte Prof. Ahnefeld ein<br />

Problem , das sich wie ein roter Faden<br />

durch alle Referate und Diskussionen<br />

des Kongresses zog: die Ausbildung<br />

von Rettungssanitätern und die noch<br />

immer ausstehende gesetzliche<br />

Grundlage hierzu.<br />

Prof. Ahnefeld bedauerte, daß es trotz<br />

einer nahezu 15 Jahre anhaltenden<br />

intensiven Bemühung nicht gelungen<br />

ist, eine gesetzliche Grundlage für<br />

das Berufsbild des Rettungssanitäters<br />

zu erhalten. Zwar konnte eine wesentliche<br />

Verbesserung des Ausbildungsstandes<br />

der jetzt im RettungSdienst<br />

tätigen Sanitäter erreicht werden, auch<br />

konnten die AufgabensteIlung und<br />

das damit verbundene Ausbildungsziel<br />

klar definiert werden, doch läßt sich<br />

gerade dieses Ziel nicht durch eine<br />

improvisierte Ausbildung erreichen .<br />

Es sehe ganz so aus, als ob das Gesetz<br />

über den Beruf des Rettungssanitäters<br />

in absehbarer Zeit nicht verabschiedet<br />

würde. Darum sei anzuerkennen,<br />

daß der Bund/ Länder-Ausschuß<br />

eine Empfehlung für die Ausbildung<br />

von Rettungssanitätern mit einem<br />

Gesamtumfang von 520 Stunden verabschiedete.<br />

Nach wie vor bestehe<br />

aber ein Mangel an qualifizierten Rettungssanitätern<br />

nicht zuletzt deswegen<br />

, weil es keine definierte Berufsausbildung<br />

gibt. Außerdem bestehe<br />

die Gefahr, daß die vorliegende Empfehlung<br />

ganz unterschiedlich zur Anwendung<br />

komme und eventuell sogar,<br />

ausgehend von den örtlichen Möglichkeiten,<br />

von ein und derselben Hilfsorganisation<br />

unterschiedlich gehandhabt<br />

wird. Prof. Ahnefeld forderte darum<br />

klare Richtlinien und Auflagen, die<br />

er wie folgt formulierte :<br />

,, 1. Einen einheitlichen Gegenstandsund<br />

Lernzielkatalog,<br />

2. klare Definition und Auflagen für<br />

die einzelnen Abschnitte der Ausbildung,<br />

3. Anforderungen an die Qualifikation<br />

der Lehrkräfte, aber auch der Ausbildungsstätten,<br />

einschließlich der Träger<br />

dieser Einrichtungen,<br />

4. Festlegung der Prüfungsbedingungen,<br />

wobei schriftliche Erfolgskontrollen<br />

während der Ausbildung, aber<br />

auch Richtlinien für die mündliche<br />

und praktische Ausbildung unabdingbar<br />

erscheinen ."<br />

Kein einheitlicher<br />

Notarzteinsatz<br />

Prof. Ahnefeld kritisierte auch, daß<br />

die Rettungsdienstgesetze in unterschiedlicher<br />

Weise und mit unterschiedlicher<br />

Verpflichtung den Einsatz<br />

von Notärzten ansprechen . Erst wenn<br />

hier durch Zusatzverordnungen die<br />

Aussagen über den Notarzteinsatz<br />

präzisiert würden , könnte man in allen<br />

Bundesländern einheitlich über den<br />

Einsatz von angestellten Krankenhausärzten<br />

auf Notarztwagen entscheiden.<br />

Auch die Arbeitsgruppe 111<br />

nahm sich dieses Themas an und<br />

analysierte kritisch die in der Praxis<br />

gewonnenen Ergebnisse.<br />

In seinem einleitenden Referat behandelte<br />

Prof. Ahnefeld auch die " Konkurrenzsituation"<br />

zwischen straßen gebundenem<br />

RettungSdienst und Luftrettungsdienst.<br />

Dazu sagt der Referent<br />

u. a.: "Wir besitzen heute genügend<br />

Kriterien, um die lndikationsliste für<br />

den Einsatz von R-Hubschraubern<br />

erneut zu gestalten und damit die<br />

Vorteile dieses Rettungsmittels noch<br />

mehr als in der Vergangenheit auszunutzen.<br />

Der Hubschrauber ist nicht<br />

das universelle und in jedem Falle<br />

richtige Rettungsmittel. Er kann aus<br />

bekannten Gründen nicht bei jedem<br />

Schwerstverletzten oder Schwerkranken<br />

zum Einsatz kommen ; er soll und<br />

kann nicht im Einzugsbereich des<br />

Notarztwagens die klar definierten<br />

Aufgaben dieses Rettungsmittels<br />

übernehmen. Einige vorliegende Einsatzstatistiken<br />

zeigen und beweisen<br />

die überragende Bedeutung, die dieses<br />

Rettungsmittel haben kann , es<br />

zeigt sich aber auch, daß ein koordinierter<br />

Einsatz von Rettungs- und<br />

Notarztwagen und Rettungshubschrauber<br />

nur über eine gut gefÜhrte<br />

und mit einsatztaktischen Grundforderungen<br />

vertraute Leitstelle zu führen<br />

ist. "<br />

Fragen des Alarmierungs- und<br />

Meldesystems<br />

Das zweite einleitende Referat hielt<br />

Roderich Lüttgen, Abteilungsleiter<br />

im DRK-Generalsekretariat. Er behandelte<br />

u. a. die Fragen des Alarmierungs-<br />

und Meldesystems, das bekanntlich<br />

innerhalb der Rettungskette<br />

eine erstrangige Stellung einnimmt.<br />

Er nannte die mit starker Unterstützung<br />

von privater Seite bewirkte BestÜCkung<br />

von Bundes- und Landstraßen<br />

mit Notrufeinsatzgeräten und Notrufmeldern<br />

und gab einen Überblick<br />

über den derzeitigen Ausbaustand<br />

des " Notrufsystems 73" . Lüttgen forderte<br />

aber auch, den Kenntnisstand<br />

der Bevölkerung hinsichtlich der Notrufe<br />

zu verbessern.<br />

Er würdigte ferner die gesetzlichen<br />

Regelungen im Rettungsdienst, die<br />

nahezu durch alle Bundesländer herbeigeführt<br />

worden sind und ihre Basis<br />

hauptsächlich in einem Modell haben,<br />

das durch den Bund/ Länder-Ausschuß<br />

bzw. durch die Ständige Konferenz<br />

Rettungswesen im Jahre 1972 entwikkelt<br />

wurde.<br />

Lüttgen empfahl abermals die Behandlung<br />

des Gesetzes über den Beruf<br />

des Rettungssanitäters sowie des Gesetzes<br />

über die Beförderung von Personen<br />

im Krankenkraftwagen .<br />

Die wirtschaftliche Auslastung von<br />

Fahrzeugen im Rettungs- und Krankentransportdienst<br />

sowie das Tarifund<br />

Gebührenwesen waren weitere<br />

Schwerpunkte der Ausführungen<br />

Lüttgens.<br />

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