Magazin 197805
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auch ohne die Funktion und Wirksamkeit<br />
der "Rettungskette" in Frage zu<br />
stellen. Wörtlich sagte Prof. Ahnefeld:<br />
"Wir stellen uns jederzeit jeder notwendigen<br />
oder berechtigten Kritik.<br />
Wir können uns aber nicht, wie dies<br />
in der zurückliegenden Zeit oft geschah,<br />
für Mängel verantwortlich machen<br />
lassen, die bei einer unzureichenden<br />
Finanzierung vorprogrammiert<br />
sind ."<br />
Bei der Betrachtung des Entwicklungsstands<br />
des Rettungswesens,<br />
einmal bezogen auf die einzelnen<br />
Bundesländer, zum anderen auf Regionen<br />
dieser Länder, ließen sich beachtliche<br />
Fortschritte feststellen im<br />
Hinblick auf die Gesetzgebung, die<br />
Systematisierung der Organisation ,<br />
die Einrichtung von Rettungsleitstellen<br />
und Rettungswachen, die Ausstattung<br />
mit Rettungswagen , den Ausbau von<br />
Rettu ng sh u bsch rau berstü tzp unkten,<br />
die Weiterentwicklung des Notrufsystems,<br />
die Notrufsäulen, sowie die<br />
Notmeldeeinrichtungen.<br />
Einer Analyse der Dokumentationsstudien<br />
Rettungsdienst ließe sich entnehmen,<br />
daß die Einsatzanlässe innerhalb<br />
von drei Jahren erhebliche Veränderungen<br />
aufweisen, die den notfallmedizinischen<br />
Bereich der Rettungsdienste<br />
als auch die Ausstattung<br />
der Rettungsmittel, die Ausbildung<br />
von Rettungssanitätern , aber auch<br />
die AufgabensteIlung der Notärzte<br />
beeinflußten. Eine deutliche Abnahme<br />
des Anteils der Unfallverletzten und<br />
eine Zunahme des Anteils lebensbedrohlich<br />
akuter Erkrankungen seien<br />
zu verzeichnen .<br />
Die Ausbildung<br />
von Rettungssanitätern<br />
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen<br />
behandelte Prof. Ahnefeld ein<br />
Problem , das sich wie ein roter Faden<br />
durch alle Referate und Diskussionen<br />
des Kongresses zog: die Ausbildung<br />
von Rettungssanitätern und die noch<br />
immer ausstehende gesetzliche<br />
Grundlage hierzu.<br />
Prof. Ahnefeld bedauerte, daß es trotz<br />
einer nahezu 15 Jahre anhaltenden<br />
intensiven Bemühung nicht gelungen<br />
ist, eine gesetzliche Grundlage für<br />
das Berufsbild des Rettungssanitäters<br />
zu erhalten. Zwar konnte eine wesentliche<br />
Verbesserung des Ausbildungsstandes<br />
der jetzt im RettungSdienst<br />
tätigen Sanitäter erreicht werden, auch<br />
konnten die AufgabensteIlung und<br />
das damit verbundene Ausbildungsziel<br />
klar definiert werden, doch läßt sich<br />
gerade dieses Ziel nicht durch eine<br />
improvisierte Ausbildung erreichen .<br />
Es sehe ganz so aus, als ob das Gesetz<br />
über den Beruf des Rettungssanitäters<br />
in absehbarer Zeit nicht verabschiedet<br />
würde. Darum sei anzuerkennen,<br />
daß der Bund/ Länder-Ausschuß<br />
eine Empfehlung für die Ausbildung<br />
von Rettungssanitätern mit einem<br />
Gesamtumfang von 520 Stunden verabschiedete.<br />
Nach wie vor bestehe<br />
aber ein Mangel an qualifizierten Rettungssanitätern<br />
nicht zuletzt deswegen<br />
, weil es keine definierte Berufsausbildung<br />
gibt. Außerdem bestehe<br />
die Gefahr, daß die vorliegende Empfehlung<br />
ganz unterschiedlich zur Anwendung<br />
komme und eventuell sogar,<br />
ausgehend von den örtlichen Möglichkeiten,<br />
von ein und derselben Hilfsorganisation<br />
unterschiedlich gehandhabt<br />
wird. Prof. Ahnefeld forderte darum<br />
klare Richtlinien und Auflagen, die<br />
er wie folgt formulierte :<br />
,, 1. Einen einheitlichen Gegenstandsund<br />
Lernzielkatalog,<br />
2. klare Definition und Auflagen für<br />
die einzelnen Abschnitte der Ausbildung,<br />
3. Anforderungen an die Qualifikation<br />
der Lehrkräfte, aber auch der Ausbildungsstätten,<br />
einschließlich der Träger<br />
dieser Einrichtungen,<br />
4. Festlegung der Prüfungsbedingungen,<br />
wobei schriftliche Erfolgskontrollen<br />
während der Ausbildung, aber<br />
auch Richtlinien für die mündliche<br />
und praktische Ausbildung unabdingbar<br />
erscheinen ."<br />
Kein einheitlicher<br />
Notarzteinsatz<br />
Prof. Ahnefeld kritisierte auch, daß<br />
die Rettungsdienstgesetze in unterschiedlicher<br />
Weise und mit unterschiedlicher<br />
Verpflichtung den Einsatz<br />
von Notärzten ansprechen . Erst wenn<br />
hier durch Zusatzverordnungen die<br />
Aussagen über den Notarzteinsatz<br />
präzisiert würden , könnte man in allen<br />
Bundesländern einheitlich über den<br />
Einsatz von angestellten Krankenhausärzten<br />
auf Notarztwagen entscheiden.<br />
Auch die Arbeitsgruppe 111<br />
nahm sich dieses Themas an und<br />
analysierte kritisch die in der Praxis<br />
gewonnenen Ergebnisse.<br />
In seinem einleitenden Referat behandelte<br />
Prof. Ahnefeld auch die " Konkurrenzsituation"<br />
zwischen straßen gebundenem<br />
RettungSdienst und Luftrettungsdienst.<br />
Dazu sagt der Referent<br />
u. a.: "Wir besitzen heute genügend<br />
Kriterien, um die lndikationsliste für<br />
den Einsatz von R-Hubschraubern<br />
erneut zu gestalten und damit die<br />
Vorteile dieses Rettungsmittels noch<br />
mehr als in der Vergangenheit auszunutzen.<br />
Der Hubschrauber ist nicht<br />
das universelle und in jedem Falle<br />
richtige Rettungsmittel. Er kann aus<br />
bekannten Gründen nicht bei jedem<br />
Schwerstverletzten oder Schwerkranken<br />
zum Einsatz kommen ; er soll und<br />
kann nicht im Einzugsbereich des<br />
Notarztwagens die klar definierten<br />
Aufgaben dieses Rettungsmittels<br />
übernehmen. Einige vorliegende Einsatzstatistiken<br />
zeigen und beweisen<br />
die überragende Bedeutung, die dieses<br />
Rettungsmittel haben kann , es<br />
zeigt sich aber auch, daß ein koordinierter<br />
Einsatz von Rettungs- und<br />
Notarztwagen und Rettungshubschrauber<br />
nur über eine gut gefÜhrte<br />
und mit einsatztaktischen Grundforderungen<br />
vertraute Leitstelle zu führen<br />
ist. "<br />
Fragen des Alarmierungs- und<br />
Meldesystems<br />
Das zweite einleitende Referat hielt<br />
Roderich Lüttgen, Abteilungsleiter<br />
im DRK-Generalsekretariat. Er behandelte<br />
u. a. die Fragen des Alarmierungs-<br />
und Meldesystems, das bekanntlich<br />
innerhalb der Rettungskette<br />
eine erstrangige Stellung einnimmt.<br />
Er nannte die mit starker Unterstützung<br />
von privater Seite bewirkte BestÜCkung<br />
von Bundes- und Landstraßen<br />
mit Notrufeinsatzgeräten und Notrufmeldern<br />
und gab einen Überblick<br />
über den derzeitigen Ausbaustand<br />
des " Notrufsystems 73" . Lüttgen forderte<br />
aber auch, den Kenntnisstand<br />
der Bevölkerung hinsichtlich der Notrufe<br />
zu verbessern.<br />
Er würdigte ferner die gesetzlichen<br />
Regelungen im Rettungsdienst, die<br />
nahezu durch alle Bundesländer herbeigeführt<br />
worden sind und ihre Basis<br />
hauptsächlich in einem Modell haben,<br />
das durch den Bund/ Länder-Ausschuß<br />
bzw. durch die Ständige Konferenz<br />
Rettungswesen im Jahre 1972 entwikkelt<br />
wurde.<br />
Lüttgen empfahl abermals die Behandlung<br />
des Gesetzes über den Beruf<br />
des Rettungssanitäters sowie des Gesetzes<br />
über die Beförderung von Personen<br />
im Krankenkraftwagen .<br />
Die wirtschaftliche Auslastung von<br />
Fahrzeugen im Rettungs- und Krankentransportdienst<br />
sowie das Tarifund<br />
Gebührenwesen waren weitere<br />
Schwerpunkte der Ausführungen<br />
Lüttgens.<br />
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