Magazin 197805
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warnDIenST<br />
@<br />
Fachkräfte für Arbeitssicher.<br />
heit im Warndienst<br />
Nach § 16 des Gesetzes über<br />
Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure<br />
und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
(ASiG) vom 12. Dezember<br />
1973 ist auch in Verwaltungen und Betrieben<br />
des öffentlichen Dienstes<br />
und der sonstigen Körperschaften<br />
ein den Grundsätzen dieses Gesetzes<br />
gleichwertiger sicherheitstechnischer<br />
Arbeitsschutz zu gewährleisten. Das<br />
Vorhandensein eines Sicherheitsbeauftragten<br />
gem. RVO § 719 schließt<br />
nicht aus, daß auch Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit ihre Aufgaben<br />
wahrnehmen.<br />
Diese Fachkräfte sollen - so § 6<br />
ASiG - den Arbeitgeber in bezug<br />
auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung<br />
und in allen Fragen der Arbeitssicherheit<br />
einschließlich der menschengerechten<br />
Gestaltung der Arbeit<br />
untersfützen. Sie sollen den Arbeitgeber<br />
und die von diesem beauftragten,<br />
für den Arbeitsschutz und die<br />
Unfallverhütung verantwortlichen<br />
Personen beraten.<br />
Diese Beratung umfaßt folgende Gebiete:<br />
a) Planung, Ausführung und Unterhaltung<br />
von Betriebsanlagen, von<br />
sozialen und sanitäre Einrichtungen;<br />
b) Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln<br />
und die Einführung von<br />
Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen ;<br />
c) Gestaltung der Arbeitsplätze, des<br />
Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung<br />
und sonstige Fragen der Wissenschaft<br />
über die Anpassung der Arbeit<br />
an den Menschen.<br />
Die sicherheitstechnische Überprüfung<br />
der Betriebsanlagen und der<br />
technischen Arbeitsmittel vor der<br />
Inbetriebnahme - und der Arbeitsverfahren<br />
vor ihrer Einführung - gehört<br />
zum Arbeitsbereich der Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit, ebenso die Beobachtung<br />
der Durchführung des<br />
Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.<br />
Den Fachkräften ablieg I es,<br />
die Arbeitsstätten in regelmäßigen<br />
Abständen zu begehen. Festgestellte<br />
Mängel müssen sie dem Arbeitgeber<br />
oder den für den Arbeitsschulz und<br />
die Unfallverhütung verantwortlichen<br />
Personen mitteilen, Maßnahmen zur<br />
Beseitigung dieser Mängel vorschla-<br />
gen und auf deren Durchführung<br />
hinwirken. Sie müssen darauf achten,<br />
daß die Körperschutzmittel latsächlieh<br />
benutzt werden.<br />
Die Ursachen von Arbeitsunfällen<br />
sollen von ihnen untersuchl, die Untersuchungsergebnisse<br />
erfaßt und<br />
ausgewertet werden. Dem Arbeitgeber<br />
sollen die Fachkräfte Maßnahmen<br />
zur Verhütung solcher Arbeitsunfälle<br />
vorschlagen.<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen<br />
ferner darauf hinwirken, daß sich<br />
alle Beschäftigten so verhalten, wie<br />
dies den Anforderungen des Arbeitsschutzes<br />
und der Unfallverhütung<br />
entspricht. Insbesondere sollen die<br />
Fachkräfte die Beschäftigten über<br />
die Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />
denen sie bei der Arbeit ausgesetzt<br />
sind, über die Schutzeinrichtungen<br />
und -maßnahmen belehren und bei<br />
der Schulung der Sicherheitsbeauftragten<br />
mitwirken.<br />
Um den sicherheitstechnischen Arbeitsschutz<br />
in den Warnämtern zu<br />
gewährleisten, wurden die Sachgebietsleiter<br />
S 5 (Masch-Ing) der Warnämler<br />
durch das Bundesamt für Zivilschutz<br />
im Einvernehmen mit dem<br />
Bezirkspersonalrat zu Arbeitssicherheitskräften<br />
bestellt.<br />
Diese Bestellung setzt voraus, daß<br />
die Sachgebielsleiter sich die für<br />
die Wahrnehmung des sicherheitstechnischen<br />
Dienstes erforderlichen<br />
Fachkenntnisse durch Ausbildungslehrgänge<br />
verschaffen konnten. Solche<br />
Ausbildungslehrgänge fanden<br />
in den Monaten Dezember 1977 und<br />
Januar/ Februar 1978 statt. Es waren<br />
vier einwöchige Lehrgänge, die von<br />
der Bundesansialt für Arbeitsschutz<br />
und Unfallforschung (BAU), Dortmund,<br />
im Schulungszentrum Wart<br />
bei Nagold im Schwarzwald durchgeführt<br />
wurden.<br />
Oie Themen im einzelnen:<br />
- Grundlagen des Arbeitsschutzes<br />
- Über- und außerbetriebliche<br />
Arbeitsschutzeinrichtungen<br />
- Aufgaben und Arbeitsweise der<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
- Gefährdungsermittlung (Einzeiunfalluntersuchung)<br />
- Einführung in die Sicherheitstechnik<br />
I (Einschaltung in die Planung)<br />
- Grundlagen des Arbeitsschutzrechts<br />
(Gesetze, Verantwortung, Haftung)<br />
- Psychologie der Arbeitssicherheit<br />
(Mitarbeiterinformation ,-motivation,<br />
-führung)<br />
- Innerbetrieblicher Transport und<br />
Verkehr<br />
- Persönliche SChutzausrüstung<br />
- Gesundheitsgefährliche Arbeitsstoffe<br />
(Gase, Dämpfe, Stäube)<br />
- Gefahren des elektrischen Siromes<br />
- Brand und Explosionsgefahren<br />
(Experimenlalvortrag)<br />
- Arbeitsmedizinische Probleme für<br />
Sicherheitsfachkräfte<br />
- Grundlagen der menschengemäßen<br />
Gestaltung von Arbeitsplatz, -umgebung,<br />
-prozeß (Lärm, Klima, Beleuchtung)<br />
- Organisation und Durchführung<br />
der betrieblichen Sicherheitsarbeit<br />
- Erslellung von betrieblichen Sicherheitsprogrammen<br />
mit Fallstudien<br />
- Arbeitsschutzrecht und Rechtsfragen<br />
- Belriebl iehe Unfallslatistik<br />
- Gefährdungsanalyse (Einführung)<br />
- Gefährdungsanalyse<br />
(Fall beispiel eines betrieblichen Sicherheitsprogramms)<br />
Lehr-, Gesprächs- und Diskussionslechnik<br />
(bezogen auf die Durchsetzung von<br />
AS-Forderungen)<br />
- Grundlagen der menschengemäßen<br />
Gestaltung des Arbeitsplatzes und<br />
arbeitssicherheitsbezogene Ergonomie<br />
- Sicherheitstechnik 11<br />
(Methoden und Anwendung der Sicherheilstechnik)<br />
- Sicherheitstechnik 111<br />
(Verfahren der Sicherheitstechnik,<br />
Mitwirkung der Sicherheitsfachkraft)<br />
- Vorbeugender Brandschutz und<br />
Brandbekämpfung<br />
- Arbeitsschutz durch geplante Instandhaltung<br />
- Gesundheitsgefahrliche Arbeitssloffe<br />
11 (Schutzmaßnahmen/ Einführung<br />
in den Strahlenschutz)<br />
- Systematische Betriebsbegehungen<br />
(Erslellung und Anwendung von Kontrollisten)<br />
J. M.<br />
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