22.01.2014 Aufrufe

WTS Journal #4/2013 - WTS Aktiengesellschaft ...

WTS Journal #4/2013 - WTS Aktiengesellschaft ...

WTS Journal #4/2013 - WTS Aktiengesellschaft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TAX LEGAL CONSULTING<br />

6 Lohnsteuer<br />

Kündigung Direktversicherung<br />

um höchstens zwei Jahre bis maximal auf<br />

das 67. Lebensjahr erhöht wird. Dies gilt<br />

auch dann, wenn dadurch die Beitragszahlungsdauer<br />

verlängert wird.<br />

Ferner wird klargestellt, dass sich keine<br />

lohnsteuerlichen Konsequenzen ergeben,<br />

wenn eine nach § 40b EStG pauschal<br />

besteuerte Direktversicherung vorzeitig<br />

vom Arbeitgeber – ggf. auf Wunsch des<br />

Mitarbeiters – gekündigt und der Rückkaufswert<br />

im Hinblick auf ein unverfallbares<br />

Bezugsrecht an den Mitarbeiter<br />

ausgezahlt wird.<br />

Kontakt:<br />

StBin Susanne Weber,<br />

München,<br />

susanne.weber@wts.de<br />

6c | Veröffentlichung der finalen ELStAM-Anwendungsschreiben |<br />

Autor: Thomas Mayer, München<br />

Elektronische Steuerabzugsmerkmale<br />

(ELStAM)<br />

Das Bundesfinanzministerium hat die BMF-<br />

Schreiben zum ELStAM-Verfahren in ihrer<br />

endgültigen Fassung herausgegeben.<br />

Bislang waren nur Entwürfe der Schreiben<br />

veröffentlicht.<br />

Weiter wird nunmehr die Möglichkeit zur<br />

Lohnsteuerkorrektur im Folgemonat gem.<br />

§ 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Vorlage<br />

einer Bescheinigung vom Finanzamt aufgezeigt<br />

(vgl. Rz. 52).<br />

Neuerungen<br />

BMF vom 07.08.<strong>2013</strong><br />

Änderungen<br />

Das ELStAM-Anwendungsschreiben enthält<br />

Regelungen für die dauerhafte Anwendung<br />

der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

und erläutert Einzelheiten.<br />

Es ist anzuwenden, soweit der Arbeitgeber<br />

im Einführungszeitraum nicht mehr nach<br />

den Übergangsregelungen (vgl. BMF-<br />

Schreiben vom 25.07.<strong>2013</strong>) verfährt und<br />

ist somit vor allem für die Arbeitgeber<br />

von Bedeutung, die den ELStAM-Umstieg<br />

bereits hinter sich haben.<br />

Die Änderungen zur Entwurfsfassung<br />

beschränken sich überwiegend auf kleinere<br />

Anpassungen in der Verfahrensweise<br />

(z. B. 2-monatige Frist bei abgewiesenem<br />

Abruf, vgl. Rz. 50, oder mögliche Probleme<br />

bei verfrühter Abmeldung eines Arbeitnehmers<br />

im Austrittsmonat, vgl. Rz. 60)<br />

und erläuternde Ergänzungen einiger<br />

Detailfragen (z. B. Behandlung des in<br />

Deutschland verbliebenen Ehegatten<br />

bei Wegzug des anderen Ehegatten,<br />

vgl. Rz. 21).<br />

Für die Fälle, in denen ein Mitarbeiter<br />

vom gleichen Arbeitgeber verschiedenartige<br />

Bezüge erhält (z. B. neben einer<br />

Rente auch Arbeitslohn aus dem aktiven<br />

Dienstverhältnis), wurde der Übergangszeitraum<br />

bis Ende 2014 verlängert, in dem<br />

der Arbeitgeber die Bezüge wie Bezüge<br />

aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen<br />

behandeln darf. Ein Bezug kann mit den<br />

abgerufenen ELStAM abgerechnet werden.<br />

Auf den zweiten Bezug ist die Steuerklasse<br />

VI anzuwenden (vgl. Rz. 106).<br />

Neu aufgenommen wurden Regelungen<br />

zum Abruf der ELStAM bei Lebenspartnerschaften<br />

(Rz. 24 ff.): Da derzeit eine elektronische<br />

Meldung der möglichen Steuerklassenkombinationen<br />

für Lebenspartner<br />

technisch nicht möglich ist, muss eine<br />

Änderung der Steuerklassen beim Finanzamt<br />

beantragt werden und mittels Papierbescheinigung<br />

dem Arbeitgeber mitgeteilt<br />

werden. Der ELStAM-Abruf durch den<br />

Arbeitgeber wird in diesen Fällen gesperrt.<br />

Verlängerung der<br />

Übergangsregelung<br />

bei verschiedenartigen<br />

Bezügen<br />

Lebenspartnerschaften<br />

Kontakt:<br />

StBin Susanne Weber,<br />

München,<br />

susanne.weber@wts.de<br />

wts journal | # 4 | Oktober <strong>2013</strong> 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!