WTS Journal #4/2013 - WTS Aktiengesellschaft ...
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Datenschutz<br />
Anhaltende Debatte über die Behandlung von Datenpaketen im Internet –<br />
Steht die „Netzneutralität“ vor dem Aus? |<br />
Autoren: RA Dr. Thorsten B. Behling, RA Sven Bastek, Düsseldorf<br />
Debatte um<br />
Netzneutralität<br />
Auswirkung der Einführung<br />
einer Drosselung<br />
1. Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung<br />
Seit der ersten Ankündigung eines<br />
namhaften deutschen Internet-Providers<br />
im Mai <strong>2013</strong>, wegen rapide steigenden<br />
Datenaufkommens im Internet in Zukunft<br />
bei Überschreiten bestimmter Datenvolumen<br />
das Tempo für die Übertragung<br />
drosseln zu wollen, kam die Debatte um<br />
die sog. Netzneutralität auf und rief neben<br />
der Politik nun auch die EU-Kommission<br />
auf den Plan. Einigkeit besteht darin, dass<br />
in diesem Zusammenhang ein gewisser<br />
ordnungspolitischer Regelungsbedarf<br />
besteht, weil der Ausbau der technischen<br />
Infrastruktur hinter der intensiveren Nutzung<br />
des Internets zurückbleibt. Uneinigkeit<br />
herrscht allerdings in Bezug auf die<br />
konkrete Ausgestaltung der rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen.<br />
Sollte es tatsächlich dazu kommen,<br />
dass Übertragungsraten ab Erreichen<br />
eines bestimmten Datenvolumens von<br />
Internet-Providern gedrosselt werden,<br />
so dürfte dies erhebliche Auswirkungen<br />
auf die Marktplatzierung von solchen<br />
Unternehmen haben, die aufgrund ihres<br />
Geschäftszwecks naturgemäß auf hohe<br />
Bandbreiten und Übertragungsgeschwindigkeiten<br />
angewiesen sind. Dies trifft vor<br />
allem auf Betreiber von Online-Portalen<br />
und -Diensten zu, bei denen ein hohes Datenvolumen<br />
anfällt, z. B. IP-TV, Videostreaming<br />
und -telefonie, Cloud-Computing<br />
sowie Gaming. Prekär wird die Situation<br />
dann, wenn solche Dienste auch von den<br />
Internet-Providern selbst angeboten<br />
werden und diese sich bzw. ihre Kunden<br />
insoweit von einer Geschwindigkeitsdrosselung<br />
ausnehmen.<br />
Um dem zu begegnen, wurde seitens des<br />
BMWi am 17.06.<strong>2013</strong> der Entwurf einer<br />
„Verordnung zur Gewährleistung der Netz -<br />
neutralität auf der Grundlage des § 41a<br />
Abs. 1 TKG“ (NNVO-E) vorgelegt. Dieser<br />
verfolgt das Ziel, den derzeitigen Status<br />
Quo bei der Durchleitung von Daten durch<br />
das Internet, das sog. Best-Effort-Prinzip,<br />
zu erhalten. Nach diesem Prinzip werden<br />
alle Datenpakete unabhängig von Inhalt,<br />
Anwendung, Herkunft oder Ziel gleichbehandelt.<br />
Eine Priorisierung unterschiedlicher<br />
Dienste- oder Inhalteklassen soll nach<br />
dem NNVO-E grundsätzlich nur zur Sicherstellung<br />
der Netzintegrität, der Sicherheit<br />
und Effizienzsteigerung von Diensten und<br />
Netzen sowie für zeitkritische Dienste<br />
zulässig sein. Die Priorisierung eigener Inhalte<br />
wäre den Internet-Providern danach<br />
grundsätzlich untersagt.<br />
Am 31.07.<strong>2013</strong> wurde der „2. Entwurf<br />
einer Netzneutralitätsverordnung nach<br />
§ 41a Abs. 1 TKG“ (NetzNeutrV-E) veröffentlicht,<br />
der im Vergleich zum NNVO-E<br />
in erster Linie klarstellende Funktion hat.<br />
So sieht der NetzNeutrV-E ausdrücklich<br />
vor, dass das Best-Effort-Prinzip auch nicht<br />
durch das Angebot sog. Managed Services<br />
unterlaufen werden darf. Vereinfacht<br />
ausgedrückt handelt es sich hierbei um<br />
IP-basierte Services, die zwar die Infrastruktureinrichtungen<br />
des öffentlichen<br />
Internets nutzen, die von diesem aber<br />
logisch, d. h. durch technische Maßnahmen,<br />
getrennt sind und nur genutzt<br />
werden können, wenn sich der jeweilige<br />
Nutzer gegen gesondertes Entgelt hierfür<br />
vom Betreiber freischalten lässt. Denn dies<br />
würde nach dem NetzNeutrV-E die Gefahr<br />
begründen, dass die Übertragungsqualität<br />
im offenen Internet immer weiter zu<br />
Gunsten solcher (geschlossenen) Managed<br />
Services absinken würde.<br />
Ebenfalls im Juli <strong>2013</strong> wurde ein erster<br />
Entwurf einer EU-Verordnung „zur Festlegung<br />
von Maßnahmen zur Vervollständigung<br />
des europäischen Binnenmarktes für<br />
elektronische Kommunikation und zur Erreichung<br />
eines verbundenen Kontinents“<br />
(EU-VO-E) bekannt, der die Ziele von<br />
NNVO-E und NetzNeutrV-E zu konterkarieren<br />
scheint. So sollen nach Artikel 20 Nr. 1<br />
des EU-VO-E Nutzer die Möglichkeit haben,<br />
mit Providern bestimmte „Datenvolumen,<br />
Geschwindigkeiten und generelle Qualitätsmerkmale“<br />
zu vereinbaren, auch soll<br />
die Inanspruchnahme von Angeboten „mit<br />
einer definierten Servicequalität“ möglich<br />
sein. Dies spricht für die Möglichkeit<br />
von Managed Services und anderweitig<br />
privilegierten IP-Services, zumal sich die<br />
zuständige EU-Kommissarin Neele Kroes<br />
zwischenzeitlich ausdrücklich für sog.<br />
Premium Services im Internet ausgespro-<br />
2. Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung<br />
Entwurf einer<br />
EU-Verordnung<br />
wts journal | # 4 | Oktober <strong>2013</strong> 31