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WTS Journal #4/2013 - WTS Aktiengesellschaft ...

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Datenschutz<br />

Anhaltende Debatte über die Behandlung von Datenpaketen im Internet –<br />

Steht die „Netzneutralität“ vor dem Aus? |<br />

Autoren: RA Dr. Thorsten B. Behling, RA Sven Bastek, Düsseldorf<br />

Debatte um<br />

Netzneutralität<br />

Auswirkung der Einführung<br />

einer Drosselung<br />

1. Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung<br />

Seit der ersten Ankündigung eines<br />

namhaften deutschen Internet-Providers<br />

im Mai <strong>2013</strong>, wegen rapide steigenden<br />

Datenaufkommens im Internet in Zukunft<br />

bei Überschreiten bestimmter Datenvolumen<br />

das Tempo für die Übertragung<br />

drosseln zu wollen, kam die Debatte um<br />

die sog. Netzneutralität auf und rief neben<br />

der Politik nun auch die EU-Kommission<br />

auf den Plan. Einigkeit besteht darin, dass<br />

in diesem Zusammenhang ein gewisser<br />

ordnungspolitischer Regelungsbedarf<br />

besteht, weil der Ausbau der technischen<br />

Infrastruktur hinter der intensiveren Nutzung<br />

des Internets zurückbleibt. Uneinigkeit<br />

herrscht allerdings in Bezug auf die<br />

konkrete Ausgestaltung der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Sollte es tatsächlich dazu kommen,<br />

dass Übertragungsraten ab Erreichen<br />

eines bestimmten Datenvolumens von<br />

Internet-Providern gedrosselt werden,<br />

so dürfte dies erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Marktplatzierung von solchen<br />

Unternehmen haben, die aufgrund ihres<br />

Geschäftszwecks naturgemäß auf hohe<br />

Bandbreiten und Übertragungsgeschwindigkeiten<br />

angewiesen sind. Dies trifft vor<br />

allem auf Betreiber von Online-Portalen<br />

und -Diensten zu, bei denen ein hohes Datenvolumen<br />

anfällt, z. B. IP-TV, Videostreaming<br />

und -telefonie, Cloud-Computing<br />

sowie Gaming. Prekär wird die Situation<br />

dann, wenn solche Dienste auch von den<br />

Internet-Providern selbst angeboten<br />

werden und diese sich bzw. ihre Kunden<br />

insoweit von einer Geschwindigkeitsdrosselung<br />

ausnehmen.<br />

Um dem zu begegnen, wurde seitens des<br />

BMWi am 17.06.<strong>2013</strong> der Entwurf einer<br />

„Verordnung zur Gewährleistung der Netz -<br />

neutralität auf der Grundlage des § 41a<br />

Abs. 1 TKG“ (NNVO-E) vorgelegt. Dieser<br />

verfolgt das Ziel, den derzeitigen Status<br />

Quo bei der Durchleitung von Daten durch<br />

das Internet, das sog. Best-Effort-Prinzip,<br />

zu erhalten. Nach diesem Prinzip werden<br />

alle Datenpakete unabhängig von Inhalt,<br />

Anwendung, Herkunft oder Ziel gleichbehandelt.<br />

Eine Priorisierung unterschiedlicher<br />

Dienste- oder Inhalteklassen soll nach<br />

dem NNVO-E grundsätzlich nur zur Sicherstellung<br />

der Netzintegrität, der Sicherheit<br />

und Effizienzsteigerung von Diensten und<br />

Netzen sowie für zeitkritische Dienste<br />

zulässig sein. Die Priorisierung eigener Inhalte<br />

wäre den Internet-Providern danach<br />

grundsätzlich untersagt.<br />

Am 31.07.<strong>2013</strong> wurde der „2. Entwurf<br />

einer Netzneutralitätsverordnung nach<br />

§ 41a Abs. 1 TKG“ (NetzNeutrV-E) veröffentlicht,<br />

der im Vergleich zum NNVO-E<br />

in erster Linie klarstellende Funktion hat.<br />

So sieht der NetzNeutrV-E ausdrücklich<br />

vor, dass das Best-Effort-Prinzip auch nicht<br />

durch das Angebot sog. Managed Services<br />

unterlaufen werden darf. Vereinfacht<br />

ausgedrückt handelt es sich hierbei um<br />

IP-basierte Services, die zwar die Infrastruktureinrichtungen<br />

des öffentlichen<br />

Internets nutzen, die von diesem aber<br />

logisch, d. h. durch technische Maßnahmen,<br />

getrennt sind und nur genutzt<br />

werden können, wenn sich der jeweilige<br />

Nutzer gegen gesondertes Entgelt hierfür<br />

vom Betreiber freischalten lässt. Denn dies<br />

würde nach dem NetzNeutrV-E die Gefahr<br />

begründen, dass die Übertragungsqualität<br />

im offenen Internet immer weiter zu<br />

Gunsten solcher (geschlossenen) Managed<br />

Services absinken würde.<br />

Ebenfalls im Juli <strong>2013</strong> wurde ein erster<br />

Entwurf einer EU-Verordnung „zur Festlegung<br />

von Maßnahmen zur Vervollständigung<br />

des europäischen Binnenmarktes für<br />

elektronische Kommunikation und zur Erreichung<br />

eines verbundenen Kontinents“<br />

(EU-VO-E) bekannt, der die Ziele von<br />

NNVO-E und NetzNeutrV-E zu konterkarieren<br />

scheint. So sollen nach Artikel 20 Nr. 1<br />

des EU-VO-E Nutzer die Möglichkeit haben,<br />

mit Providern bestimmte „Datenvolumen,<br />

Geschwindigkeiten und generelle Qualitätsmerkmale“<br />

zu vereinbaren, auch soll<br />

die Inanspruchnahme von Angeboten „mit<br />

einer definierten Servicequalität“ möglich<br />

sein. Dies spricht für die Möglichkeit<br />

von Managed Services und anderweitig<br />

privilegierten IP-Services, zumal sich die<br />

zuständige EU-Kommissarin Neele Kroes<br />

zwischenzeitlich ausdrücklich für sog.<br />

Premium Services im Internet ausgespro-<br />

2. Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung<br />

Entwurf einer<br />

EU-Verordnung<br />

wts journal | # 4 | Oktober <strong>2013</strong> 31

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