LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin
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Teil A: <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung<br />
A.1) Einleitung<br />
Die deutsche Bahnlandschaft ist im Umbruch. Derzeit wird die Organisationsstruktur der Deutschen<br />
Bahn AG (DB AG) im Sinne des „Holding-Modells“ umgebaut, um eine Teilprivatisierung der Verkehrs<strong>und</strong><br />
Logistikbereiche (DB Mobility Logistics) vorzubereiten <strong>und</strong> den übrigen Konzern mit den<br />
Infrastrukturbereichen (DB Konzern) vollständig in der Hand des B<strong>und</strong>es zu belassen. Gleichzeitig<br />
sollen die Konditionen für den Finanzierungsbeitrag, den der B<strong>und</strong> zum Erhalt des<br />
Infrastrukturbestandes zahlt, mit Hilfe einer langfristigen „Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarung“<br />
(<strong>LuFV</strong>) neu geregelt werden. 2 In diesem Zusammenhang werden sich auch die Aufgaben des<br />
Eisenbahnb<strong>und</strong>esamtes (EBA) ändern. Darüber hinaus soll die Regulierung der<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) zu einer Anreizregulierung fortentwickelt werden, was den<br />
Aufgabenbereich der B<strong>und</strong>esnetzagentur (BNetzA) erweitern würde. 3<br />
In diesem Teil des Gutachtens werden die beiden neuen Instrumente zur Steuerung der EIU – die<br />
<strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> die Anreizregulierung – in ihrem Zusammenhang diskutiert. Dabei stehen folgende Fragen<br />
im Vordergr<strong>und</strong>:<br />
• Welche Gr<strong>und</strong>probleme sollen mit den Instrumenten <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung gelöst<br />
werden?<br />
• Wie sollten die Instrumente gestaltet werden, damit sie konsistent <strong>und</strong> optimal eingesetzt<br />
werden können?<br />
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die großen b<strong>und</strong>eseigenen EIU, die Teil des DB<br />
Konzerns sind, also DB Netz AG, DB Station & Service AG <strong>und</strong> DB Energie GmbH. Auf<br />
Besonderheiten des Energiebereichs wird dabei nicht eingegangen. Aus illustrativen Gründen wird an<br />
einigen Stellen konkret auf die DB Netz AG Bezug genommen.<br />
2 Siehe dazu Entwurf des BMVBS einer <strong>LuFV</strong> zwischen dem B<strong>und</strong> <strong>und</strong> der DB AG vom 22.8.2008 sowie<br />
konkurrierend Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität <strong>und</strong><br />
Fernverkehrsangebot des B<strong>und</strong>esrates vom 23.5.2008 (B<strong>und</strong>esratsdrucksache 315/08 Beschluss).<br />
3 Nach einer Protokollerklärung des BMVBS, BMF <strong>und</strong> BMWi vom 24. Juli 2007. In diesem Zusammenhang tagte<br />
2007 mehrfach ein Arbeitskreis zur Fortentwicklung der Anreizregulierung unter Leitung der B<strong>und</strong>esnetzagentur<br />
<strong>und</strong> Beteiligung vieler interessierter <strong>und</strong> betroffener Organisationen.<br />
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