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LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin

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Teil C: Vertragliche Gestaltung einer <strong>LuFV</strong><br />

eine Reduzierungen der Netzgröße oder –qualität oder (iii) eine dauerhaft defizitäre Situation der EIU.<br />

Die beiden ersten stehen im Widerspruch zu den langfristigen verkehrspolitischen Zielen des B<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> der Länder. Die dritte Möglichkeit will niemand, sie ist auch rechtlich <strong>und</strong> politisch bedenklich<br />

(widerspricht zum Beispiel den Maastricht-Kriterien). Also ist langfristig doch nur damit zu rechnen,<br />

dass die vierte Möglichkeit gewählt wird: Früher oder später werden die Zahlungen des B<strong>und</strong>es<br />

wieder erhöht.<br />

Mit dieser Gewissheit wäre man aber wieder in der Welt der permanenten Verhandlungen. Die DB<br />

müsste sich weiterhin auf das Politik-Management verlegen, um die ohnehin notwendige Erhöhung<br />

der Mittel frühzeitig <strong>und</strong> ausreichend zu erhalten, die richtige politische Gelegenheit dafür abzupassen<br />

oder herbeizuführen usw. Der B<strong>und</strong> könnte sich dem nicht verschließen, da er weiß, dass es am Ende<br />

doch sein muss. Die Idee der <strong>LuFV</strong>, durch eine zwar anspruchsvoll knapp bemessene, aber doch<br />

ausreichende Finanzierung der EIU die permanenten Verhandlungen zu beenden, wäre misslungen.<br />

Offenbar wollte der B<strong>und</strong> den aktuellen Anlass der Privatisierung – die von der DB gewünscht wird –<br />

nutzen, um von der DB die (vorläufige) Zustimmung für einen zu knappen Finanzierungsbeitrag in der<br />

<strong>LuFV</strong> zu bekommen. Damit unterwandert aber der B<strong>und</strong> selbst die langfristige Zielsetzung der <strong>LuFV</strong>.<br />

Ähnlich ist allerdings auch das Drängen der DB auf den schnellen Abschluss einer <strong>LuFV</strong> zu bewerten.<br />

Sie möchte womöglich ein „Nachrüsten“ der <strong>LuFV</strong> mit weiteren Qualitätsindikatoren, Kontrollen <strong>und</strong><br />

Sanktionen verhindern, indem sie behauptet, die <strong>LuFV</strong> müsse vor der Privatisierung – die schon bald<br />

stattfinden soll – verabschiedet sein. Tatsächlich gibt es dafür keine Notwendigkeit, da nach dem<br />

Holding-Modell nur die Verkehrs- <strong>und</strong> Logistiksparten teilprivatisiert werden sollen. 25 So zeigt sich<br />

also, dass die <strong>LuFV</strong>, welche die permanente Verhandlungssituation zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Bahn ablösen<br />

soll, von dieser Verhandlungssituation noch sehr in Mitleidenschaft gezogen wird.<br />

BEISPIEL 2: UNGLAUBWÜRDIG HARTE SANKTIONEN<br />

Sanktionen müssen ausreichend hart sein, damit sich das EIU nicht entscheidet, statt des<br />

Qualitätserhalts lieber die Sanktionen zu zahlen. Im Gr<strong>und</strong>e gilt: Je härter die angedrohte Sanktion,<br />

desto stärker der Anreiz für das EIU, die Qualitätsanforderungen einzuhalten. Dies gilt jedoch nur<br />

dann, wenn das EIU damit rechnen muss, dass die angedrohten Sanktionen im Falle der<br />

Nichteinhaltung auch vollstreckt werden. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass vor der Vollstreckung<br />

einer Sanktion zurückgeschreckt wird – <strong>und</strong> zwar umso mehr, je härter die Sanktion ist. Die<br />

Bereitschaft zur Nachverhandlung resultiert zunächst aus den Kosten der Sanktionierung, wobei nicht<br />

nur Kosten der Überprüfung <strong>und</strong> Durchsetzung eine Rolle spielen, sondern insbesondere auch<br />

politische Kosten (Vertrauensverluste in den Bahnsektor, Reputationsverluste der überwachenden<br />

Instanzen). Zudem ist der Ausgang der Sanktionen, da einer rechtlichen Überprüfung zugänglich,<br />

25 Dies war anders im Rahmen des inzwischen obsoleten Privatisierungsgesetzes vom 24. Juli 2007, bei dem die<br />

<strong>LuFV</strong> eine zentrale Rolle für die Sicherungsübertragung der Infrastruktur spielte. Im jetzt verfolgten Holding-<br />

Modell wäre es vielleicht wünschenswert, dass die privaten Investoren in die Verkehrsgesellschaft Sicherheit über<br />

die zukünftige Steuerung der Infrastrukturgesellschaft haben, aber es ist keineswegs notwendig.<br />

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