LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin
LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin
LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teil C: Vertragliche Gestaltung einer <strong>LuFV</strong><br />
eine Reduzierungen der Netzgröße oder –qualität oder (iii) eine dauerhaft defizitäre Situation der EIU.<br />
Die beiden ersten stehen im Widerspruch zu den langfristigen verkehrspolitischen Zielen des B<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> der Länder. Die dritte Möglichkeit will niemand, sie ist auch rechtlich <strong>und</strong> politisch bedenklich<br />
(widerspricht zum Beispiel den Maastricht-Kriterien). Also ist langfristig doch nur damit zu rechnen,<br />
dass die vierte Möglichkeit gewählt wird: Früher oder später werden die Zahlungen des B<strong>und</strong>es<br />
wieder erhöht.<br />
Mit dieser Gewissheit wäre man aber wieder in der Welt der permanenten Verhandlungen. Die DB<br />
müsste sich weiterhin auf das Politik-Management verlegen, um die ohnehin notwendige Erhöhung<br />
der Mittel frühzeitig <strong>und</strong> ausreichend zu erhalten, die richtige politische Gelegenheit dafür abzupassen<br />
oder herbeizuführen usw. Der B<strong>und</strong> könnte sich dem nicht verschließen, da er weiß, dass es am Ende<br />
doch sein muss. Die Idee der <strong>LuFV</strong>, durch eine zwar anspruchsvoll knapp bemessene, aber doch<br />
ausreichende Finanzierung der EIU die permanenten Verhandlungen zu beenden, wäre misslungen.<br />
Offenbar wollte der B<strong>und</strong> den aktuellen Anlass der Privatisierung – die von der DB gewünscht wird –<br />
nutzen, um von der DB die (vorläufige) Zustimmung für einen zu knappen Finanzierungsbeitrag in der<br />
<strong>LuFV</strong> zu bekommen. Damit unterwandert aber der B<strong>und</strong> selbst die langfristige Zielsetzung der <strong>LuFV</strong>.<br />
Ähnlich ist allerdings auch das Drängen der DB auf den schnellen Abschluss einer <strong>LuFV</strong> zu bewerten.<br />
Sie möchte womöglich ein „Nachrüsten“ der <strong>LuFV</strong> mit weiteren Qualitätsindikatoren, Kontrollen <strong>und</strong><br />
Sanktionen verhindern, indem sie behauptet, die <strong>LuFV</strong> müsse vor der Privatisierung – die schon bald<br />
stattfinden soll – verabschiedet sein. Tatsächlich gibt es dafür keine Notwendigkeit, da nach dem<br />
Holding-Modell nur die Verkehrs- <strong>und</strong> Logistiksparten teilprivatisiert werden sollen. 25 So zeigt sich<br />
also, dass die <strong>LuFV</strong>, welche die permanente Verhandlungssituation zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Bahn ablösen<br />
soll, von dieser Verhandlungssituation noch sehr in Mitleidenschaft gezogen wird.<br />
BEISPIEL 2: UNGLAUBWÜRDIG HARTE SANKTIONEN<br />
Sanktionen müssen ausreichend hart sein, damit sich das EIU nicht entscheidet, statt des<br />
Qualitätserhalts lieber die Sanktionen zu zahlen. Im Gr<strong>und</strong>e gilt: Je härter die angedrohte Sanktion,<br />
desto stärker der Anreiz für das EIU, die Qualitätsanforderungen einzuhalten. Dies gilt jedoch nur<br />
dann, wenn das EIU damit rechnen muss, dass die angedrohten Sanktionen im Falle der<br />
Nichteinhaltung auch vollstreckt werden. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass vor der Vollstreckung<br />
einer Sanktion zurückgeschreckt wird – <strong>und</strong> zwar umso mehr, je härter die Sanktion ist. Die<br />
Bereitschaft zur Nachverhandlung resultiert zunächst aus den Kosten der Sanktionierung, wobei nicht<br />
nur Kosten der Überprüfung <strong>und</strong> Durchsetzung eine Rolle spielen, sondern insbesondere auch<br />
politische Kosten (Vertrauensverluste in den Bahnsektor, Reputationsverluste der überwachenden<br />
Instanzen). Zudem ist der Ausgang der Sanktionen, da einer rechtlichen Überprüfung zugänglich,<br />
25 Dies war anders im Rahmen des inzwischen obsoleten Privatisierungsgesetzes vom 24. Juli 2007, bei dem die<br />
<strong>LuFV</strong> eine zentrale Rolle für die Sicherungsübertragung der Infrastruktur spielte. Im jetzt verfolgten Holding-<br />
Modell wäre es vielleicht wünschenswert, dass die privaten Investoren in die Verkehrsgesellschaft Sicherheit über<br />
die zukünftige Steuerung der Infrastrukturgesellschaft haben, aber es ist keineswegs notwendig.<br />
Seite 52