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LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin

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Teil C: Vertragliche Gestaltung einer <strong>LuFV</strong><br />

3. Die nächste Stufe bildet die bereits diskutierte teilnetzbezogene Kündigung für regionale<br />

Infrastruktur mit Übertragung der Verantwortung an die B<strong>und</strong>esländer.<br />

Möglich ist auch, dass im Sanktionsfall die Erhaltungsaufgaben für einzelne Teile des<br />

überregionalen Netzes an andere Unternehmen übertragen werden, zusammen mit einem<br />

angemessenen Finanzierungsbeitrag des B<strong>und</strong>es. 35 Je kleiner der Umfang der zu<br />

übertragenden Infrastruktur, desto glaubwürdiger ist diese Drohung. Allerdings kann aus der<br />

Umsetzung solcher Sanktionen eine Fragmentierung des überregionalen Netzes entstehen –<br />

die dauerhaft sicherlich weniger effizient ist als eine Herauslösung regionaler Netze unter<br />

Obhut der jeweiligen Aufgabenträger <strong>und</strong> Länder (Regionalisierung). Die Übertragung von<br />

Teilen des überregionalen Netzes sollte deshalb stets befristet sein.<br />

4. Nur als ultima ratio kann die vollständige Kündigung der <strong>LuFV</strong> angesehen werden.<br />

Graduelle institutionelle Sanktionen beinhalten eine teilweise Kompetenzübertragung. Wenn sie<br />

tatsächlich umgesetzt werden, gewinnen die Aufsicht führenden Behörden zusätzliche Einblicke in die<br />

Eisenbahninfrastruktur. Die Behörden machen Erfahrungen mit der Übertragung von Infrastrukturelementen<br />

an andere Unternehmen, gleichzeitig bauen diese Unternehmen Kompetenzen im Betreiben<br />

<strong>und</strong> Aufrechterhalten von Eisenbahninfrastruktur auf. Daher ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu erwarten, dass die<br />

Schwelle zur Ausübung der institutionellen Sanktionen mit zunehmender Erfahrung sinken wird. Damit<br />

werden die Sanktionen selbst glaubwürdiger. Während sich finanzielle Sanktionen abnutzen, bauen<br />

sich graduelle institutionelle Sanktionen auf.<br />

Folgender Kasten 3 zeigt die gesamte vorgeschlagene Kaskade aus finanziellen <strong>und</strong> institutionellen<br />

Sanktionen einer <strong>LuFV</strong>.<br />

35 Die Aufgaben der Trassenvergabe <strong>und</strong> der Betriebsführung müssen jedoch zentral bei einer Stelle verbleiben,<br />

die derzeit bei der DB Netz AG untergebracht ist.<br />

Seite 63

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