LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin
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Teil C: Vertragliche Gestaltung einer <strong>LuFV</strong><br />
3. Die nächste Stufe bildet die bereits diskutierte teilnetzbezogene Kündigung für regionale<br />
Infrastruktur mit Übertragung der Verantwortung an die B<strong>und</strong>esländer.<br />
Möglich ist auch, dass im Sanktionsfall die Erhaltungsaufgaben für einzelne Teile des<br />
überregionalen Netzes an andere Unternehmen übertragen werden, zusammen mit einem<br />
angemessenen Finanzierungsbeitrag des B<strong>und</strong>es. 35 Je kleiner der Umfang der zu<br />
übertragenden Infrastruktur, desto glaubwürdiger ist diese Drohung. Allerdings kann aus der<br />
Umsetzung solcher Sanktionen eine Fragmentierung des überregionalen Netzes entstehen –<br />
die dauerhaft sicherlich weniger effizient ist als eine Herauslösung regionaler Netze unter<br />
Obhut der jeweiligen Aufgabenträger <strong>und</strong> Länder (Regionalisierung). Die Übertragung von<br />
Teilen des überregionalen Netzes sollte deshalb stets befristet sein.<br />
4. Nur als ultima ratio kann die vollständige Kündigung der <strong>LuFV</strong> angesehen werden.<br />
Graduelle institutionelle Sanktionen beinhalten eine teilweise Kompetenzübertragung. Wenn sie<br />
tatsächlich umgesetzt werden, gewinnen die Aufsicht führenden Behörden zusätzliche Einblicke in die<br />
Eisenbahninfrastruktur. Die Behörden machen Erfahrungen mit der Übertragung von Infrastrukturelementen<br />
an andere Unternehmen, gleichzeitig bauen diese Unternehmen Kompetenzen im Betreiben<br />
<strong>und</strong> Aufrechterhalten von Eisenbahninfrastruktur auf. Daher ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu erwarten, dass die<br />
Schwelle zur Ausübung der institutionellen Sanktionen mit zunehmender Erfahrung sinken wird. Damit<br />
werden die Sanktionen selbst glaubwürdiger. Während sich finanzielle Sanktionen abnutzen, bauen<br />
sich graduelle institutionelle Sanktionen auf.<br />
Folgender Kasten 3 zeigt die gesamte vorgeschlagene Kaskade aus finanziellen <strong>und</strong> institutionellen<br />
Sanktionen einer <strong>LuFV</strong>.<br />
35 Die Aufgaben der Trassenvergabe <strong>und</strong> der Betriebsführung müssen jedoch zentral bei einer Stelle verbleiben,<br />
die derzeit bei der DB Netz AG untergebracht ist.<br />
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