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LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin

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Teil A: <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung<br />

Die Folge wird sein, dass ein EIU nur geringe Anreize zu Effizienzsteigerungen hat, wenn diese vom<br />

Regulierer bei der nächsten Kostenprüfung wahrgenommen werden können. Nach derzeitiger<br />

Rechtslage führen Kostensenkungen bei einem EIU nach kurzer Zeit zu Anordnungen der<br />

Regulierungsbehörde, die Entgelte zu senken, so dass das EIU wenig Nutzen von der Kostensenkung<br />

hat. Es bestehen im Gegenteil Anreize, überhöhte Kosten auszuweisen oder nur solche<br />

Effizienzsteigerungen vorzunehmen, die vom Regulierer aufgr<strong>und</strong> seiner beschränkten<br />

Informationsrechte auch dauerhaft nicht wahrgenommen werden können. Diese Verbesserungen<br />

kommen aber weder den Netznutzern noch dem Staat als Zuwendungsgeber zugute.<br />

Die beschriebene Regulierungspraxis wird derzeit erst entwickelt, da die Rechtslage noch neu ist.<br />

Wenn es keine Gesetzesänderung gibt, werden in absehbarer Zeit die Regulierungskosten für EIU<br />

<strong>und</strong> BNetzA dauerhaft stark ansteigen <strong>und</strong> die genannten Anreizverzerrungen zutage treten.<br />

FAZIT 2:<br />

Die Kombination aus derzeit geplanter <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> derzeit rechtlich geregelter Regulierung<br />

wird auf eine dauerhaft aufwändige, im Ergebnis aber schwache <strong>und</strong> verzerrende<br />

Steuerung der Infrastruktur hinauslaufen. Unternehmensinterne Anreize für<br />

Effizienzsteigerungen werden deutlich abgeschwächt oder so verzerrt, dass weder die<br />

Nutzer (insb. EVU <strong>und</strong> Aufgabenträger) noch der Staat davon profitieren können. Die<br />

Potenziale einer Anreizregulierung in Hinblick auf Effizienzsteigerungen <strong>und</strong> graduelle<br />

Senkungen der Zugangsentgelte werden vergeben. Auch die <strong>LuFV</strong> wäre nur dann ein<br />

flankierendes Instrument der Effizienzsteuerung, wenn sie mit einer Anreizregulierung<br />

gekoppelt würde. Eine Fortentwicklung der Regulierung hin zu einer Anreizregulierung ist<br />

daher notwendig.<br />

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