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LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin

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Teil A: <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung<br />

wenn eine <strong>LuFV</strong>-Periode endet, <strong>und</strong> die Regulierung sollte dann festgelegt werden, wenn die<br />

für die nächste Regulierungsperiode gültige <strong>LuFV</strong> schon feststeht. 7<br />

3. Eine Anreizregulierung sollte immer mit einer Qualitätsregulierung einhergehen – wie es in<br />

anderen regulierten Sektoren üblich ist, damit sich die Anreize zur Kostenminimierung nicht zu<br />

Lasten der Qualität auswirken. In der <strong>LuFV</strong> ist bereits eine Qualitätssicherung angelegt, da sie<br />

Qualitätskriterien <strong>und</strong> –kontrollen als Gr<strong>und</strong>elemente der Beschreibung der Gegenleistung<br />

des EIU enthält. Auch hier ist also eine gegenseitige Ergänzung sichtbar.<br />

Wenn zusätzlich auch die Anreizregulierung mit Elementen einer Qualitätssicherung<br />

ausgestattet wird, sollte das Zusammenspiel von <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wie folgt ausgestaltet werden: 8<br />

• Die Qualitätsvorgaben der <strong>LuFV</strong> stellen Mindestvorgaben dar, welche die Politik im<br />

Rahmen ihrer „Bestellung“ sowohl dem EIU als auch dem Regulierer vorgibt.<br />

• Im Rahmen der Anreizregulierung werden – analog zum Vorgehen in anderen<br />

Sektoren <strong>und</strong> im internationalen Kontext – nicht nur zu Preisen, sondern auch zur<br />

Qualität Restriktionen aufgestellt sowie Anreize gesetzt, um die Nutzerpräferenzen<br />

adäquat zu berücksichtigen. Dabei könnten einerseits Qualitätsvorgaben im Hinblick<br />

auf nicht in der <strong>LuFV</strong> enthaltene Parameter erfolgen, andererseits könnten Vorgaben<br />

aus der <strong>LuFV</strong> bei einzelnen Kriterien verschärft bzw. expliziert werden.<br />

FAZIT 1:<br />

Die Leistungs-Bestellung für das Bestandsnetz in Form einer <strong>LuFV</strong> ist ebenso notwendig<br />

wie die Regulierung der Zugangsentgelte durch die BNetzA. Beide Aufgaben können<br />

unmöglich der jeweils anderen Institution zugewiesen werden. <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Regulierung<br />

ergänzen sich <strong>und</strong> müssen in Hinblick auf das gemeinsame Ziel – Effizienzsteigerung bei<br />

gleichzeitiger Begrenzung der Zugangsentgelte <strong>und</strong> der staatlichen Zuwendungen –<br />

optimal <strong>und</strong> konsistent gestaltet werden. Dies erfordert eine Regulierung in der Form der<br />

Anreizregulierung (speziell Price-Cap-Regulierung) <strong>und</strong> eine langfristig stabile, effizient<br />

ausgestaltete <strong>LuFV</strong>.<br />

Es bleibt die Frage, wie <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Regulierung konkret aufeinander abgestimmt werden sollen.<br />

Zunächst soll ein Blick auf die derzeitig geplante Kombination beider Instrumente geworfen werden.<br />

7 Siehe dazu auch das Ablaufschema in Abbildung 5, unten.<br />

8 Zur institutionellen Gestaltung der Qualitätsregulierung siehe Teil B des Gutachtens.<br />

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