LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin
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Teil A: <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung<br />
wenn eine <strong>LuFV</strong>-Periode endet, <strong>und</strong> die Regulierung sollte dann festgelegt werden, wenn die<br />
für die nächste Regulierungsperiode gültige <strong>LuFV</strong> schon feststeht. 7<br />
3. Eine Anreizregulierung sollte immer mit einer Qualitätsregulierung einhergehen – wie es in<br />
anderen regulierten Sektoren üblich ist, damit sich die Anreize zur Kostenminimierung nicht zu<br />
Lasten der Qualität auswirken. In der <strong>LuFV</strong> ist bereits eine Qualitätssicherung angelegt, da sie<br />
Qualitätskriterien <strong>und</strong> –kontrollen als Gr<strong>und</strong>elemente der Beschreibung der Gegenleistung<br />
des EIU enthält. Auch hier ist also eine gegenseitige Ergänzung sichtbar.<br />
Wenn zusätzlich auch die Anreizregulierung mit Elementen einer Qualitätssicherung<br />
ausgestattet wird, sollte das Zusammenspiel von <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wie folgt ausgestaltet werden: 8<br />
• Die Qualitätsvorgaben der <strong>LuFV</strong> stellen Mindestvorgaben dar, welche die Politik im<br />
Rahmen ihrer „Bestellung“ sowohl dem EIU als auch dem Regulierer vorgibt.<br />
• Im Rahmen der Anreizregulierung werden – analog zum Vorgehen in anderen<br />
Sektoren <strong>und</strong> im internationalen Kontext – nicht nur zu Preisen, sondern auch zur<br />
Qualität Restriktionen aufgestellt sowie Anreize gesetzt, um die Nutzerpräferenzen<br />
adäquat zu berücksichtigen. Dabei könnten einerseits Qualitätsvorgaben im Hinblick<br />
auf nicht in der <strong>LuFV</strong> enthaltene Parameter erfolgen, andererseits könnten Vorgaben<br />
aus der <strong>LuFV</strong> bei einzelnen Kriterien verschärft bzw. expliziert werden.<br />
FAZIT 1:<br />
Die Leistungs-Bestellung für das Bestandsnetz in Form einer <strong>LuFV</strong> ist ebenso notwendig<br />
wie die Regulierung der Zugangsentgelte durch die BNetzA. Beide Aufgaben können<br />
unmöglich der jeweils anderen Institution zugewiesen werden. <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Regulierung<br />
ergänzen sich <strong>und</strong> müssen in Hinblick auf das gemeinsame Ziel – Effizienzsteigerung bei<br />
gleichzeitiger Begrenzung der Zugangsentgelte <strong>und</strong> der staatlichen Zuwendungen –<br />
optimal <strong>und</strong> konsistent gestaltet werden. Dies erfordert eine Regulierung in der Form der<br />
Anreizregulierung (speziell Price-Cap-Regulierung) <strong>und</strong> eine langfristig stabile, effizient<br />
ausgestaltete <strong>LuFV</strong>.<br />
Es bleibt die Frage, wie <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Regulierung konkret aufeinander abgestimmt werden sollen.<br />
Zunächst soll ein Blick auf die derzeitig geplante Kombination beider Instrumente geworfen werden.<br />
7 Siehe dazu auch das Ablaufschema in Abbildung 5, unten.<br />
8 Zur institutionellen Gestaltung der Qualitätsregulierung siehe Teil B des Gutachtens.<br />
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