23.01.2014 Aufrufe

LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin

LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin

LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil A: <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung<br />

Handlungsspielraum des EIU ist stark eingeschränkt. Selbst eine Anreizregulierung (wenn es sie<br />

überhaupt gäbe) könnte ihre Stärken im Bereich des Neu- <strong>und</strong> Ausbaus nicht ausspielen; ihre Stärken<br />

liegen vielmehr im Aufdecken von Effizienzpotenzialen bei den normalen <strong>und</strong> regelmäßig<br />

wiederkehrenden Aktivitäten eines EIU.<br />

Ein gravierender Nachteil der derzeitigen Aufgabenteilung ist, dass Instandhaltung <strong>und</strong><br />

Ersatzinvestitionen unterschiedlichen Steuerungs-Regimen zugeordnet sind. Für die<br />

Kostenkontrolle der Instandhaltung ist die BNetzA nach den Regeln des AEG zuständig. Über<br />

staatliche Zuwendungen zu Ersatzinvestitionen entscheidet das EBA in Einzel- <strong>und</strong><br />

Sammelvereinbarungen. Ökonomisch sind jedoch Instandhaltung <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen eng<br />

miteinander verknüpft: Einsparungen bei der Instandhaltung können zum Beispiel erhöhte<br />

Ersatzinvestitionen nach sich ziehen. Eine vernünftige Planung des Infrastrukturerhalts setzt deshalb<br />

voraus, dass Instandhaltung <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen langfristig gemeinsam <strong>und</strong> unter gleichen<br />

Bedingungen geplant werden. Eine Separierung der Steuerungsregime würde zum einen die<br />

Steuerung deutlich erschweren (wenn die Aufteilungsentscheidung auf Instandhaltung <strong>und</strong><br />

Ersatzinvestitionen ebenfalls sinnvoll gesteuert werden sollte), zum anderen würde sie zu verzerrten<br />

Entscheidungen des EIU führen (Unterlassen der Instandhaltung, um zu einem späteren Zeitpunkt<br />

eine durch den Staat finanzierte Ersatzinvestition durchzuführen).<br />

FAZIT 3:<br />

Neu- <strong>und</strong> Ausbauinvestitionen sollten weiterhin nach dem derzeitigen Regime separat<br />

von den anderen Aufgaben der EIU behandelt werden. Hingegen ist eine<br />

unterschiedliche Behandlung von Instandhaltung <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen unbedingt<br />

zu vermeiden – das bezieht sich sowohl auf die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage als auch auf die<br />

ausführende Behörde der Steuerung.<br />

WELCHE ZUSTÄNDIGKEITEN DER STEUERUNG ERGEBEN SICH NACH DERZEITIGER PLANUNG<br />

MIT DER EINFÜHRUNG EINER LUFV?<br />

Die derzeitigen Planungen sehen offenbar vor, dass in Zukunft lediglich die Einzel- <strong>und</strong><br />

Sammelvereinbarungen durch die <strong>LuFV</strong> ersetzt werden sollen, ohne jede weitere Veränderung des<br />

institutionellen Gefüges. Im Rahmen der <strong>LuFV</strong> findet eine Kontrolle der Mittelverwendung nur insofern<br />

statt, als der Mindestinstandhaltungs- <strong>und</strong> der Mindestersatzinvestitionsbeitrag überwacht werden. 11<br />

Die BNetzA muss nach den derzeit geltenden Regelungen des § 14 Abs. 4 AEG eine Kontrolle der Ist-<br />

Kosten in Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zu den Pflichtleistungen der EIU vornehmen. Da die mit<br />

<strong>LuFV</strong>-Mitteln <strong>und</strong> anderen Baukostenzuschüssen finanzierten Investitionen in das Bestandsnetz nicht<br />

als Kosten verbucht werden, muss hier keine Überprüfung stattfinden. Die Aufteilung der<br />

Zuständigkeiten entspricht also weitgehend der bisherigen, nach Abbildung 2, nur dass die <strong>LuFV</strong><br />

11 Hierbei handelt es sich eigentlich um input-orientierte Vorgaben der Qualitätssicherung.<br />

Seite 29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!