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LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin

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Teil D: Qualitätsindikatoren<br />

Aus dieser Größe kann die prozentuale Abweichung von den Soll-Geschwindigkeiten ermittelt werden,<br />

die in die sanktionsbewehrten Indikatoren eingeht.<br />

DISKUSSION:<br />

Auffällig ist, dass in der <strong>LuFV</strong> der Indikator „theoretischer Fahrzeitverlust“ nicht in Beziehung zur<br />

verkehrlichen Bedeutung einer Strecke gesetzt wird. Zwar nennt die Anlage 13.2.1 der <strong>LuFV</strong> eine<br />

Formel zur Berechnung der mittleren Zugzahl auf einer Strecke pro Tag (Variable N Z ), doch geht diese<br />

Variable bei der Berechnung von thFzv nicht ein. Es wird lediglich eine Untergrenze formuliert: Nur<br />

diejenigen Streckenabschnitte werden berücksichtigt, über die im Jahresmittel mehr als ein Zug pro<br />

Tag fährt (N Z > 1). 72 Abgesehen von dieser Ausnahme wird also das tatsächliche Betriebsprogramm<br />

der Streckenabschnitte nicht berücksichtigt – insofern ist der berechnete Fahrzeitverlust nur<br />

„theoretisch“. Der tatsächliche Fahrzeitverlust wird erheblich höher sein, <strong>und</strong> streckenspezifisch je<br />

nach Zugzahl deutlich variieren. Um dies abzubilden, müsste in den vorstehenden Formel für<br />

thFzvJfpl<br />

<strong>und</strong> thFzv<br />

La<br />

die Streckenlänge s i mit der Zugzahl N Z multipliziert werden.<br />

Dies ist aber nicht unbedingt erforderlich. Die im <strong>LuFV</strong>-Entwurf fehlende Berücksichtigung der<br />

Streckenbelastung bedeutet nicht, dass die Kennzahl thFzv „zu gering“ berechnet wird, denn letztlich<br />

kommt es auf den Sanktions-Parameter an, der die Kennzahl in Sanktionen übersetzt (wozu wir im<br />

Rahmen dieses Gutachtens nicht Stellung nehmen können).<br />

In der nivellierten Struktur des Parameters thFzv – Nichtberücksichtigung der verkehrlichen<br />

Bedeutung von Streckenabschnitten – kommen zwei Zielsetzungen zum Ausdruck. Zum einen wird<br />

angestrebt, eine Manipulierbarkeit des Indikators zu verhindern, die bei Berücksichtigung des<br />

aktuellen Betriebsprogramms nicht auszuschließen wäre. Zum anderen ist intendiert, die gering<br />

ausgelastete regionale Infrastruktur relativ stark zu gewichten (im Einklang mit der Tatsache, dass der<br />

Staat gr<strong>und</strong>sätzlich auch relativ wenig ausgelastete Infrastruktur baut <strong>und</strong> erhält). Dies kommt den<br />

Interessen der Länder entgegen.<br />

Auch in einer weiteren Hinsicht ist der mit der Kennzahl thFzv gemessene Fahrzeitverlust<br />

„theoretisch“: Er berücksichtigt nicht die Fahrdynamik von Zügen. Nach dem Durchfahren einer<br />

Langsamfahrstelle braucht ein Zug eine geraume Weile, bis er auf die dann höhere<br />

Sollgeschwindigkeit beschleunigt hat. Das wird mit dem Indikator nicht berücksichtigt. Auch in dieser<br />

Hinsicht ist also der tatsächliche Fahrzeitverlust höher als der mit dem Indikator gemessene. Auch in<br />

diesem Fall bedeutet dies aber nicht zwangsläufig, dass die Kennzahl thFzv „zu gering“ berechnet<br />

wird, denn letztlich kommt es auf den Sanktions-Parameter an, der die Kennzahl in Sanktionen<br />

übersetzt.<br />

72 Unberücksichtigt bleiben auch Abschnitte, für die ein Stilllegungsverfahren eingeleitet wurde (Abschnitt 1.6).<br />

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