LuFV - Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - TU Berlin
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Teil A: <strong>LuFV</strong> <strong>und</strong> Anreizregulierung<br />
Klarerweise stehen die Tendenzen zu monopolistischen Preiserhöhungen oder Effizienzeinbußen in<br />
direktem Widerspruch zu den Zielen des Staates. Deshalb muss es eine effektive Regulierung der<br />
Zugangsentgelte geben, die sich an einer effizienten Bewirtschaftung als Maßstab orientiert.<br />
Mit der Regulierung der Zugangsentgelte wurde zutreffend die B<strong>und</strong>esnetzagentur (BNetzA)<br />
betraut. Die Zugangsentgelte können insbesondere nicht in der <strong>LuFV</strong> geregelt werden – das wurde<br />
auch nie erwogen. In den Verhandlungen über die <strong>LuFV</strong> konzentriert sich der Staat auf zentrale<br />
Eckdaten wie verschiedene Qualitätsindikatoren <strong>und</strong> seine eigenen Zahlungen. Die Feinheiten eines<br />
Entgeltsystems kann er dabei nicht berücksichtigen. Dies sollte er einer spezialisierten <strong>und</strong><br />
unabhängigen Behörde überlassen, wie sie in der BNetzA gegeben ist. Nur die BNetzA ist in der<br />
Lage, erprobte Regulierungskonzepte <strong>und</strong> praktische Erfahrungen aus anderen regulierten Sektoren<br />
auf den Eisenbahnsektor zu übertragen, so dass Netzzugang <strong>und</strong> Wettbewerb auf dem Netz<br />
funktionieren können.<br />
Zu empfehlen ist insbesondere eine Regulierung nach dem Konzept der Anreizregulierung,<br />
speziell die Price-Cap-Regulierung. Eine Anreizregulierung der Eisenbahninfrastruktur verlangt<br />
(aufgr<strong>und</strong> des Fehlens von Vergleichsunternehmen) anfangs eine intensive Analyse der Kosten <strong>und</strong><br />
Produktivitätspotenziale der großen EIU. Danach wird der Aufwand der Untersuchungen zurück<br />
gehen. Bei einer Price-Cap-Regulierung wird dem Unternehmen für die Dauer einer mehrjährigen<br />
Regulierungsperiode (mindestens fünf Jahre) verbindlich eine Obergrenze für einen oder mehrere<br />
Preisindizes vorgegeben. Die Obergrenzen können sich im Zeitablauf bewegen, aber nur nach einem<br />
vorgegebenen Plan. Während einer Regulierungsperiode kann das EIU innerhalb der Preisindex-<br />
Gruppen die einzelnen Preise frei variieren, um seinen Gewinn zu maximieren, solange die<br />
vorgegebene Obergrenze für den Index eingehalten wird. Es kann seine Kosten senken oder<br />
produktivitätssteigernde Investitionen vornehmen, um seinen Gewinn zu maximieren. Es kann die<br />
Vermarktung von Trassen intensivieren – <strong>und</strong> dadurch mehr Verkehr auf die Schiene ziehen, um<br />
seinen Gewinn zu maximieren, da keine Obergrenze für den Unternehmenserlös oder den<br />
Unternehmensgewinn existiert, sondern nur für die Preise. Diese Ausrichtung des<br />
Regulierungskonzeptes auf Anreize zur Effizienzsteigerung kommt in dem Begriff „Anreizregulierung“<br />
zum Ausdruck.<br />
Erst in der nächsten Regulierungsperiode wird der Regulierer die erreichten<br />
Produktivitätssteigerungen in Entgeltsenkungen umsetzen <strong>und</strong> so den Nutzern zugute kommen<br />
lassen. Rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Regulierungsperiode legt er die Preisobergrenzen für die<br />
nächste Regulierungsperiode unter Berücksichtigung der erreichten Produktivitätssteigerungen<br />
einerseits <strong>und</strong> der weiteren erwarteten Produktivitätssteigerungen andererseits fest. In einer<br />
optimalen Gestaltung setzt das System also Anreize für Effizienzsteigerungen <strong>und</strong> sorgt<br />
gleichzeitig dafür, dass die Effizienzsteigerungen langfristig den Nutzern (EVU <strong>und</strong><br />
Aufgabenträger der Länder) zugute kommen.<br />
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