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Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG<br />

Übersicht 7: Für den Dachverband entfallen<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Beträge (%)<br />

HU<br />

LV<br />

EE<br />

LT<br />

SK<br />

CZ<br />

RO<br />

PL<br />

SI<br />

DE<br />

BG<br />

2,5<br />

3<br />

3<br />

3,5<br />

3,8<br />

5<br />

5<br />

7,5<br />

10<br />

12<br />

15<br />

0 3 6 9 12 15<br />

%<br />

3.1.5 Unterschiedliche Regelungen <strong>der</strong><br />

Interessenvertretung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

im Betrieb<br />

Die betriebliche Interessenvertretung in Osteuropa<br />

ist traditionell eine Domäne <strong>der</strong> lokalen Gewerkschaftsvertretung.<br />

Sie erfasst hier jedoch heute<br />

generell nur eine Min<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Beschäftigten,<br />

zumal in KMU, die weitgehend „gewerkschaftsfrei“<br />

bleiben. Der Prozentsatz <strong>der</strong> durch eine Repräsentation<br />

vor Ort vertretenen Arbeitnehmer<br />

erhöht sich substanziell dort, wo zusätzlich eine<br />

von allen gewählte institutionelle Vertretung in<br />

Form von Betriebsräten eingerichtet werden kann<br />

(Übersicht 8). Dies ist seit Beginn <strong>der</strong> 90er Jahre in<br />

Ungarn und Slowenien <strong>der</strong> Fall (ferner seit 1996 in<br />

Kroatien und 2003 in <strong>der</strong> Slowakei) sowie in Umsetzung<br />

<strong>der</strong> EU-Richtlinie 2002 (zur Information<br />

und Konsultation <strong>der</strong> Arbeitnehmer) neuerdings<br />

prinzipiell auch in Lettland und Estland und in<br />

eingeschränkter Form auch in den meisten osteuropäischen<br />

Län<strong>der</strong>n rechtlich möglich, wenn auch<br />

bisher kaum angewandt (zur Son<strong>der</strong>form des<br />

„tschechischen Modells“ s. u. Abb. 9).<br />

In Westeuropa mit seiner längeren Tradition institutioneller<br />

Betriebsräte herrscht durchweg ein<br />

dichteres Netz einer gesetzlich begründeten Interessenvertretung,<br />

die einen niedrigen Organisationsgrad<br />

auszugleichen in <strong>der</strong> Lage ist (Beispiel<br />

Deutschland – mehr zu allen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> EU 15<br />

in dieser Frage s. die Übersichten 5.3 und 5.4 im<br />

Anhang).<br />

Trotz relativ niedrigem Organisationsgrad ist eine<br />

höhere Vertretungsrate mit auch positiven Effekten<br />

für die gewerkschaftliche Präsenz vor Ort dort<br />

gegeben, wo neben einer Gewerkschaftsvertretung<br />

und mit <strong>der</strong>en Zustimmung auch eine allgemeine,<br />

von <strong>der</strong> Gesamtbelegschaft gewählte Arbeitnehmervertretung<br />

mit gesetzlich garantierten<br />

Mitwirkungsrechten besteht (s. rechte Hälfte <strong>der</strong><br />

Übersicht 8, beginnend mit Ungarn).<br />

Voraussetzung für ein funktionierendes und sich<br />

ggf. wechselseitig verstärkendes Zusammenspiel<br />

ist, dass ein klarer Schnitt <strong>der</strong> Arbeitsteilung zwischen<br />

Gewerkschaft als Tarifpartei einerseits und<br />

gesetzlicher Interessenvertretung an<strong>der</strong>erseits eindeutig<br />

definiert ist mit ihren spezifischen Kompetenzen<br />

für die Umsetzung und Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Tarifverträge, <strong>der</strong> Regelung personeller<br />

und sozialer Fragen im betrieblichen Alltag<br />

sowie <strong>der</strong> Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />

<strong>der</strong> Betroffenen. Für die Mitgliedswerbung<br />

und -bindung kann dies, wie internatio-<br />

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