Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG<br />
Übersicht 7: Für den Dachverband entfallen<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Beträge (%)<br />
HU<br />
LV<br />
EE<br />
LT<br />
SK<br />
CZ<br />
RO<br />
PL<br />
SI<br />
DE<br />
BG<br />
2,5<br />
3<br />
3<br />
3,5<br />
3,8<br />
5<br />
5<br />
7,5<br />
10<br />
12<br />
15<br />
0 3 6 9 12 15<br />
%<br />
3.1.5 Unterschiedliche Regelungen <strong>der</strong><br />
Interessenvertretung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
im Betrieb<br />
Die betriebliche Interessenvertretung in Osteuropa<br />
ist traditionell eine Domäne <strong>der</strong> lokalen Gewerkschaftsvertretung.<br />
Sie erfasst hier jedoch heute<br />
generell nur eine Min<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Beschäftigten,<br />
zumal in KMU, die weitgehend „gewerkschaftsfrei“<br />
bleiben. Der Prozentsatz <strong>der</strong> durch eine Repräsentation<br />
vor Ort vertretenen Arbeitnehmer<br />
erhöht sich substanziell dort, wo zusätzlich eine<br />
von allen gewählte institutionelle Vertretung in<br />
Form von Betriebsräten eingerichtet werden kann<br />
(Übersicht 8). Dies ist seit Beginn <strong>der</strong> 90er Jahre in<br />
Ungarn und Slowenien <strong>der</strong> Fall (ferner seit 1996 in<br />
Kroatien und 2003 in <strong>der</strong> Slowakei) sowie in Umsetzung<br />
<strong>der</strong> EU-Richtlinie 2002 (zur Information<br />
und Konsultation <strong>der</strong> Arbeitnehmer) neuerdings<br />
prinzipiell auch in Lettland und Estland und in<br />
eingeschränkter Form auch in den meisten osteuropäischen<br />
Län<strong>der</strong>n rechtlich möglich, wenn auch<br />
bisher kaum angewandt (zur Son<strong>der</strong>form des<br />
„tschechischen Modells“ s. u. Abb. 9).<br />
In Westeuropa mit seiner längeren Tradition institutioneller<br />
Betriebsräte herrscht durchweg ein<br />
dichteres Netz einer gesetzlich begründeten Interessenvertretung,<br />
die einen niedrigen Organisationsgrad<br />
auszugleichen in <strong>der</strong> Lage ist (Beispiel<br />
Deutschland – mehr zu allen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> EU 15<br />
in dieser Frage s. die Übersichten 5.3 und 5.4 im<br />
Anhang).<br />
Trotz relativ niedrigem Organisationsgrad ist eine<br />
höhere Vertretungsrate mit auch positiven Effekten<br />
für die gewerkschaftliche Präsenz vor Ort dort<br />
gegeben, wo neben einer Gewerkschaftsvertretung<br />
und mit <strong>der</strong>en Zustimmung auch eine allgemeine,<br />
von <strong>der</strong> Gesamtbelegschaft gewählte Arbeitnehmervertretung<br />
mit gesetzlich garantierten<br />
Mitwirkungsrechten besteht (s. rechte Hälfte <strong>der</strong><br />
Übersicht 8, beginnend mit Ungarn).<br />
Voraussetzung für ein funktionierendes und sich<br />
ggf. wechselseitig verstärkendes Zusammenspiel<br />
ist, dass ein klarer Schnitt <strong>der</strong> Arbeitsteilung zwischen<br />
Gewerkschaft als Tarifpartei einerseits und<br />
gesetzlicher Interessenvertretung an<strong>der</strong>erseits eindeutig<br />
definiert ist mit ihren spezifischen Kompetenzen<br />
für die Umsetzung und Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung<br />
<strong>der</strong> Tarifverträge, <strong>der</strong> Regelung personeller<br />
und sozialer Fragen im betrieblichen Alltag<br />
sowie <strong>der</strong> Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />
<strong>der</strong> Betroffenen. Für die Mitgliedswerbung<br />
und -bindung kann dies, wie internatio-<br />
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