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Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

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KOALITIONSFREIHEIT, ARBEITNEHMERRECHTE UND SOZIALER DIALOG<br />

ohnehin nach <strong>der</strong> Trennung von Serbien 2006 die<br />

zuvor laut Arbeitsgesetz von 2003 bestehende<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Bildung von Betriebsräten aufgegeben.<br />

Diese ist im neuen Arbeitsgesetz vom<br />

Herbst 2008 nicht mehr enthalten.<br />

In Mazedonien hingegen, wo bisher nur eine monistische<br />

Vertretungsform via lokale Gewerkschaftsvertretung<br />

existiert, wird die Möglichkeit ihrer<br />

Einführung diskutiert und von Teilen <strong>der</strong> Gewerkschaften<br />

befürwortet. In Albanien hat <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber 2008 die Möglichkeit <strong>der</strong> Bildung<br />

einer Arbeitnehmervertretung in Betrieben ab 20<br />

Beschäftigten mit zahlreichen Informationsrechten<br />

geschaffen (IGB 2009).<br />

Im Übrigen stehen die Gewerkschaften in dieser<br />

Region <strong>der</strong> Institution Betriebsrat – mit Ausnahme<br />

Kroatiens – insgesamt eher skeptisch gegenüber.<br />

Sie befürchten dadurch eine unwillkommen Konkurrenz<br />

o<strong>der</strong> gar eine Infragstellung ihrer eigenen<br />

Existenz, obgleich sie bei einer vernünftigen Nutzung<br />

dieses Instruments davon nach aller Erfahrung<br />

durch erweiterte Beteiligungsrechte <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer, eine engere Kooperation mit den<br />

Gewerkschaften und vor allem durch deutlich<br />

vergrößerte Chancen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>rekrutierung<br />

eher profitieren würden. Außerdem ist im Blick<br />

auf frühere Erfahrungen auch von einer unterschiedlichen<br />

Praxis <strong>der</strong> früheren Arbeiterräte im<br />

vormaligen Jugoslawien auszugehen. In <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Meinung wurde in <strong>der</strong> Transformationsphase<br />

daher dem früheren System <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

zu Unrecht oft vorgehalten, an dem<br />

Versagen des Sozialismus titoistischer Prägung<br />

mitschuld gewesen zu sein.<br />

Rechtlich gesehen sind die Mindestvoraussetzungen<br />

für eine Anwendung <strong>der</strong> EU-Richtlinie<br />

zur Information und Konsultation 2002 in den<br />

Län<strong>der</strong>n, die die Institution Betriebsrat vorsehen,<br />

zwar gegeben, aber doch unterschiedlich gesetzlich<br />

ausgestaltet. Dies vermag folgende Zusammenstellung<br />

(Übersicht 24) im Detail aufzuzeigen.<br />

Sie bezieht auch die Republika Srpska (RS) als Teil<br />

von Bosnien und Herzegowina mit ihrer eigenen<br />

Gesetzgebung von 2001 mit ein.<br />

Übersicht 24: Ausstattung sowie Kompetenzen <strong>der</strong> Betriebsräte durch Gesetz bzw. Kollektivvereinbarung (KV)<br />

in Südosteuropa<br />

HR SRB BiH RS<br />

Bereitstellung von Büros etc. auf<br />

Kosten des Arbeitgebers (AG) ✓ falls KV gemäß KV gemäß KV<br />

Geregelte Freistellung von<br />

Betriebsräten von ihrer Arbeit<br />

6 h pro Woche,<br />

ggf. auch völlig<br />

falls durch KV geregelt 6 h pro Woche 2 bis 4 h pro Monat<br />

Freistellung zur Qualifi zierung ✓ – – –<br />

Kostenübernahme von Experten ✓ – – –<br />

Recht auf Information durch AG<br />

nicht:<br />

Wirtschaftsdaten<br />

✓<br />

(gemäß KV)<br />

✓ ✓<br />

Recht auf Konsultation mit AG ✓ ✓<br />

(gemäß KV)<br />

✓ ✓<br />

Mitwirkung/Mitbestimmung durch<br />

Betriebsvereinbarung?<br />

✓<br />

(teilweise)<br />

✓<br />

(gemäß KV)<br />

✓<br />

(gemäß KV)<br />

keine Regelung<br />

Abhaltung Betriebsversammlung 2x pro Jahr – 2x pro Jahr möglich<br />

Informationspfl icht des BR<br />

gegenüber Belegschaft<br />

regelmäßig<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

keine Regelung keine Regelung ggf. zusammen mit AG<br />

GV übernimmt Rechte des BR,<br />

falls dieser nicht existiert ✓ – ✓ –<br />

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