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Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG<br />

Übersicht 20: Lohnungleichheit als Folge fehlen<strong>der</strong> Tarifverträge (2005/2006)<br />

– Verhältnis <strong>der</strong> Einkommen <strong>der</strong> 20% <strong>der</strong> Spitzen- zu den 20% <strong>der</strong> Niedrigstverdiener –<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

7,3<br />

6,5<br />

6,1<br />

5,7<br />

5,6<br />

5,1<br />

4,8<br />

4,7<br />

4,0<br />

4,0<br />

3,6 3,6<br />

3,8<br />

3,4<br />

3,4 3,4<br />

LV LT PL EE RO HU SK BG CZ SI EU 15 DE AU DK SE UK<br />

Datenquelle: Eurostat<br />

3.1.10 Kontrolle <strong>der</strong> Umsetzung von<br />

Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten<br />

durch die Akteure und Institutionen des<br />

Sozialdialogs<br />

Eine europaweite Konvergenz <strong>der</strong> Löhne und Arbeitsbedingungen<br />

als wichtige Voraussetzung <strong>der</strong><br />

Abwehr eines anhaltenden Sozialdumpings in<br />

den alten EU-Län<strong>der</strong>n ist ein Prozess, <strong>der</strong> nach gegenwärtiger<br />

Erkenntnis noch Jahrzehnte in Anspruch<br />

nehmen dürfte. Ihr Tempo ist zunächst<br />

primär von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

eines jeden Landes abhängig. Wachstum<br />

und Produktivität entwickelten sich in Osteuropa<br />

und gerade in seinen geografischen Randzonen in<br />

den letzten Jahren in einem überdurchschnittlichen<br />

Ausmaß (s. Näheres in den Übersichten über<br />

Wirtschaftswachstum und Produktivität in Osteuropa<br />

in Anh. 4).<br />

Es ist jedoch stets eine Frage <strong>der</strong> jeweiligen Aufstellung<br />

und Kapazität <strong>der</strong> Sozial- und Tarifpartner,<br />

inwieweit sich solche ökonomisch günstigen<br />

Verteilungsspielräume nutzen lassen. Damit rückt<br />

wie<strong>der</strong>um die praktizierte Koalitionsfreiheit sowie<br />

die faktische Umsetzbarkeit gewerkschaftlicher<br />

Rechte als entscheidendes Moment ins Blickfeld.<br />

Die Umsetzung und Kontrolle <strong>der</strong> durch internationale<br />

Mindeststandards definierten grundlegenden<br />

Rechte von Arbeitnehmern und Gewerkschaften<br />

setzt, abgesehen von ihrer juristischen<br />

Definition nach dem geschriebenen Recht immer<br />

auch die Existenz und ein wirksames Funktionieren<br />

folgen<strong>der</strong> wesentlicher Akteure und Instanzen<br />

voraus:<br />

• eine arbeitsplatznahe effektive Interessenvertretung<br />

mit garantierten Kompetenzen,<br />

• intermediäre Institutionen zur Regelung individueller<br />

und kollektiver Konflikte (paritätische<br />

Einigungsstellen mit neutralen Vorsitzenden,<br />

Mediation, d.h. Schieds- sowie auch<br />

Schlichtungsverfahren),<br />

• eine personell ausreichend ausgestattete Arbeitsinspektion<br />

mit wirksamen Kontroll- und Sanktionsrechten;<br />

und nicht zuletzt<br />

• eine spezialisierte Arbeitsgerichtsbarkeit mit<br />

zeitnahen Entscheidungen bei Verletzungen<br />

vorhandener rechtlicher Standards und Normen<br />

– soweit möglich unter Beteiligung von<br />

Vertretern bei<strong>der</strong> Seiten z.B. durch Laienrichter<br />

o<strong>der</strong> Beisitzer. Und als nicht weniger wichtig<br />

erweist sich <strong>der</strong> uneingeschränkte Vollzug erfolgter<br />

rechtskräftiger Urteile. Gerade Defizite<br />

<strong>der</strong> Vollstreckung von arbeitsrechtlichen Urteilen<br />

werden aus Osteuropa immer wie<strong>der</strong> berichtet.<br />

Gemessen an diesen Erfor<strong>der</strong>nissen für die Geltendmachung<br />

von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten<br />

liegen die Hauptdefizite neben den<br />

bereits beschriebenen<br />

42

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