Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG<br />
Übersicht 20: Lohnungleichheit als Folge fehlen<strong>der</strong> Tarifverträge (2005/2006)<br />
– Verhältnis <strong>der</strong> Einkommen <strong>der</strong> 20% <strong>der</strong> Spitzen- zu den 20% <strong>der</strong> Niedrigstverdiener –<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
7,3<br />
6,5<br />
6,1<br />
5,7<br />
5,6<br />
5,1<br />
4,8<br />
4,7<br />
4,0<br />
4,0<br />
3,6 3,6<br />
3,8<br />
3,4<br />
3,4 3,4<br />
LV LT PL EE RO HU SK BG CZ SI EU 15 DE AU DK SE UK<br />
Datenquelle: Eurostat<br />
3.1.10 Kontrolle <strong>der</strong> Umsetzung von<br />
Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten<br />
durch die Akteure und Institutionen des<br />
Sozialdialogs<br />
Eine europaweite Konvergenz <strong>der</strong> Löhne und Arbeitsbedingungen<br />
als wichtige Voraussetzung <strong>der</strong><br />
Abwehr eines anhaltenden Sozialdumpings in<br />
den alten EU-Län<strong>der</strong>n ist ein Prozess, <strong>der</strong> nach gegenwärtiger<br />
Erkenntnis noch Jahrzehnte in Anspruch<br />
nehmen dürfte. Ihr Tempo ist zunächst<br />
primär von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
eines jeden Landes abhängig. Wachstum<br />
und Produktivität entwickelten sich in Osteuropa<br />
und gerade in seinen geografischen Randzonen in<br />
den letzten Jahren in einem überdurchschnittlichen<br />
Ausmaß (s. Näheres in den Übersichten über<br />
Wirtschaftswachstum und Produktivität in Osteuropa<br />
in Anh. 4).<br />
Es ist jedoch stets eine Frage <strong>der</strong> jeweiligen Aufstellung<br />
und Kapazität <strong>der</strong> Sozial- und Tarifpartner,<br />
inwieweit sich solche ökonomisch günstigen<br />
Verteilungsspielräume nutzen lassen. Damit rückt<br />
wie<strong>der</strong>um die praktizierte Koalitionsfreiheit sowie<br />
die faktische Umsetzbarkeit gewerkschaftlicher<br />
Rechte als entscheidendes Moment ins Blickfeld.<br />
Die Umsetzung und Kontrolle <strong>der</strong> durch internationale<br />
Mindeststandards definierten grundlegenden<br />
Rechte von Arbeitnehmern und Gewerkschaften<br />
setzt, abgesehen von ihrer juristischen<br />
Definition nach dem geschriebenen Recht immer<br />
auch die Existenz und ein wirksames Funktionieren<br />
folgen<strong>der</strong> wesentlicher Akteure und Instanzen<br />
voraus:<br />
• eine arbeitsplatznahe effektive Interessenvertretung<br />
mit garantierten Kompetenzen,<br />
• intermediäre Institutionen zur Regelung individueller<br />
und kollektiver Konflikte (paritätische<br />
Einigungsstellen mit neutralen Vorsitzenden,<br />
Mediation, d.h. Schieds- sowie auch<br />
Schlichtungsverfahren),<br />
• eine personell ausreichend ausgestattete Arbeitsinspektion<br />
mit wirksamen Kontroll- und Sanktionsrechten;<br />
und nicht zuletzt<br />
• eine spezialisierte Arbeitsgerichtsbarkeit mit<br />
zeitnahen Entscheidungen bei Verletzungen<br />
vorhandener rechtlicher Standards und Normen<br />
– soweit möglich unter Beteiligung von<br />
Vertretern bei<strong>der</strong> Seiten z.B. durch Laienrichter<br />
o<strong>der</strong> Beisitzer. Und als nicht weniger wichtig<br />
erweist sich <strong>der</strong> uneingeschränkte Vollzug erfolgter<br />
rechtskräftiger Urteile. Gerade Defizite<br />
<strong>der</strong> Vollstreckung von arbeitsrechtlichen Urteilen<br />
werden aus Osteuropa immer wie<strong>der</strong> berichtet.<br />
Gemessen an diesen Erfor<strong>der</strong>nissen für die Geltendmachung<br />
von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten<br />
liegen die Hauptdefizite neben den<br />
bereits beschriebenen<br />
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