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Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG<br />

Übersicht 22: Repräsentative Dachverbände <strong>der</strong> Gewerkschaften und Arbeitgeber*<br />

5<br />

4<br />

Gewerkschaften<br />

Arbeitgeber<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Gewerkschaften<br />

Arbeitgeber<br />

HR MK MNE SRB BiH** AL<br />

5 2 2 2 2 3<br />

1 1 1 1 2 1<br />

* Lan<strong>der</strong>abkürzungen des Westbalkan im Folgenden jeweils: AL = Albanien; BiH = Bosnien-Herzegowina; HR = Kroatien; MK = Mazedonien (frühere<br />

Republik des Bundesstaats Jugoslawien – FYROM); MNE = Montenegro; SRB = Serbien; RS = Republika Srpska (Serbische Republik, geson<strong>der</strong>te<br />

„Entität“ innerhalb von Bosnien-Herzegowina)<br />

** incl. Republika Srpska<br />

Für Bosnien und Herzegowina ist zur Erläuterung<br />

dieses Bildes wie auch zum Folgenden generell<br />

anzumerken, dass die Staatsstruktur durch das<br />

Daytoner Abkommen 1995 praktisch als Kondominium<br />

zweier selbständiger administrativer Einheiten<br />

(„Entitäten“) definiert wurde: <strong>der</strong> bosnischkroatischen<br />

Fö<strong>der</strong>ation, und <strong>der</strong> Serbischen (Teil-)<br />

Republik (Republika Srpska mit ihrer Hauptstadt<br />

Banja Luka). Zwar gibt es eine formelle Staatsspitze<br />

(Präsidium) und den internationalen Hohen<br />

Repräsentanten in Sarajewo. Jede Entität hat ihre<br />

eigene Gesetzgebung, einschließlich <strong>der</strong> Arbeitsgesetzgebung,<br />

und Verwaltungsstruktur. Infolge<br />

dessen gibt es in beiden Staatshälften auch jeweils<br />

einen eigenständigen Zusammenschluss sowohl<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer wie auch <strong>der</strong> Arbeitgeber. Die<br />

Rechtslage wie auch die soziale Lage unterscheidet<br />

sich daher immer deutlich in beiden Staatshälften.<br />

Bei allen sechs Län<strong>der</strong>n handelt es sich um vergleichsweise<br />

kleinere Staaten zwischen 630.000<br />

(Montenegro) bis zu 4,4 (in Kroatien) und gut 7<br />

Millionen Einwohnern in Serbien. Im Blick auf<br />

die se Größenverhältnisse erscheint die Zahl <strong>der</strong><br />

jeweiligen Branchengewerkschaften als Mitgliedsverbände<br />

<strong>der</strong> Konfö<strong>der</strong>ationen in den einzelnen<br />

Län<strong>der</strong>n z.T. exorbitant hoch – wie zumal in Kroatien<br />

(s. Übersicht 23). Damit stellt sich immer auch<br />

die Frage <strong>der</strong> „Mächtigkeit“ <strong>der</strong> sektoralen Verbände<br />

und ihrer realen Einflussmöglichkeiten.<br />

Denn gleichzeitig ist auch <strong>der</strong> gewerkschaftliche<br />

Organisationsgrad in allen Län<strong>der</strong>n deutlich gesunken<br />

– gegenüber 1990 um mehr als die Hälfte<br />

– wenn auch nicht in dem drastischen Maße wie<br />

in vielen an<strong>der</strong>en post-sozialistischen Län<strong>der</strong>n<br />

Osteuropas (Tab. 3)<br />

Bei dieser Datenübersicht gilt es allerdings zu beachten,<br />

dass es sich dabei vielfach um Angaben<br />

o<strong>der</strong> Schätzwerte <strong>der</strong> jeweiligen Organisationen<br />

handelt. Darüber hinaus besteht in BiH, Mazedonien<br />

und in Albanien jeweils eine Arbeitslosenrate<br />

von über 30% und gleichzeitig ein hoher Anteil an<br />

informeller Beschäftigung. Bezogen auf alle erwerbsfähigen<br />

abhängig Beschäftigten (außerhalb<br />

des immer noch bedeutsamen Agrarsektors) dürfte<br />

<strong>der</strong> vergleichbare Organisationsgrad in den drei<br />

genannten Län<strong>der</strong>n daher eher zwischen 20 und<br />

25% liegen.<br />

Probleme stellen sich damit beson<strong>der</strong>s auch hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> finanziellen und personellen Ressourcen<br />

einer Organisation. Abgesehen von <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> ist dies in erster Linie eine<br />

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