15.02.2014 Aufrufe

Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG<br />

Übersicht 14: Durch die nationale Gesetzgebung reguliertes Arbeitskampfrecht<br />

Gewerkschaft<br />

Streikrecht*<br />

gewählte<br />

Arbeitnehmervertretung<br />

Aussperrung<br />

Arbeitgeber<br />

Pflicht zu Mediation<br />

bzw. Schlichtung<br />

vor Beginn eines Arbeitskampfes<br />

Estland X X X nur Mediation<br />

Lettland X X X nur Mediation<br />

Litauen X X – nur Mediation<br />

Polen X – – nur Mediation<br />

Tschechien X – X X<br />

Slowakei X – X nur Mediation<br />

Ungarn X – – X<br />

Slowenien X – – –<br />

Rumänien X – – X**<br />

Bulgarien X – – X<br />

Kroatien X – X nur Mediation<br />

* Streikrecht im staatlichen Sektor nicht immer o<strong>der</strong> nur eingeschränkt zulässig (s. Übersicht 13)<br />

** ggf. auch Zwangsschlichtung möglich<br />

Folgen für die Streikpraxis<br />

Als Fazit aus diesem Überblick zum Arbeitskampfrecht<br />

ist hier festzuhalten: Einschränkende<br />

gesetzliche Vorschriften sind vor allem<br />

• lange Ankündigungsfristen im Vorfeld von<br />

Ausständen<br />

• hohe Belegschafts- o<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>voten<br />

• Ausschluss bestimmter Streikziele und Arbeitnehmergruppen.<br />

Die Effekte dieser Einschränkungen und Hemmnisse<br />

sind messbar. Sowohl was die Streikhäufigkeit<br />

und -praxis in einem Lande in den vergangenen<br />

Jahren betrifft, als auch die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Tarifauseinan<strong>der</strong>setzungen und die dabei erzielten<br />

Resultate <strong>der</strong> Verteilungspolitik in Relation zu<br />

den Größen Wirtschaftswachstum und Produktivität.<br />

Seit Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre sind die zu Beginn <strong>der</strong><br />

Wende häufigeren Streikbewegungen in Osteuro-<br />

pa dadurch praktisch zu Erliegen gekommen –<br />

mit Ausnahme bestimmter Sektoren des öffentlichen<br />

Dienstes wie des Erziehungs- und Gesundheitswesens<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eisenbahnen, in denen Branchenverträge<br />

bestehen und wie<strong>der</strong>holt Protestaktionen<br />

durchgeführt werden. Die Streikbilanz in<br />

Litauen weist beispielsweise keinerlei Arbeitsnie<strong>der</strong>legungen<br />

und Warnstreiks zwischen 2001 und<br />

2005 mehr auf. Ein Flächenstreik <strong>der</strong> Krankenschwestern<br />

war hier auch in jüngster Zeit aus<br />

rechtlichen Gründen praktisch unmöglich, da er<br />

ein mehrheitliches Votum <strong>der</strong> Beschäftigten in<br />

sämtlichen Gesundheitseinrichtungen des Landes<br />

vorausgesetzt hätte.<br />

Ursächlich für diese Bilanz sind neben rechtlichen<br />

Restriktionen jedoch auch überdurchschnittlich<br />

hohe Arbeitslosenraten sowie die verbreitete Verpflichtung<br />

zur vorherigen Mediation und Schlichtung<br />

vor einer möglichen Arbeitsnie<strong>der</strong>legung (s.<br />

Übersicht 14).<br />

In jüngster Zeit wie<strong>der</strong>um sind in größeren und<br />

stärker organisierten Unternehmen <strong>der</strong> Privatwirtschaft<br />

aber auch zunehmend vereinzelt erfolg-<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!