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Heribert Kohl - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

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KOALITIONSFREIHEIT, ARBEITNEHMERRECHTE UND SOZIALER DIALOG<br />

Übersicht 13: Einschränkende Bestimmungen des Arbeitskampfrechts in Osteuropa<br />

Ausschluss von Arbeitnehmergruppen<br />

Rechtliche Vorschriften<br />

Estland Öffentlicher Dienst (Staat/Kommunen), Streitkräfte Ankündigungsfrist 7 Tage<br />

Betriebsrat hat ggf. Streikrecht<br />

Litauen<br />

Lettland<br />

Polen<br />

Tschechien<br />

Slowakei<br />

Ungarn<br />

Slowenien<br />

Rumänien<br />

Bulgarien<br />

Elektrizitätswesen, Angehörige des Militärs<br />

Wärme- und Gasversorgung (bis 2005)<br />

Flächenstreik in einer Branche rechtlich praktisch unmöglich<br />

Polizeioffi ziere und Sicherheitskräfte, Grenzschutz sowie<br />

Angehörige <strong>der</strong> Streitkräfte<br />

„wesentliche“ Dienstleistungs- und Versorgungsbereiche<br />

(Garantie eines Notdienstes erfor<strong>der</strong>lich)<br />

Öffentlicher Dienst (Staat/Kommunen): nur Protestaktionen<br />

o<strong>der</strong> Demos möglich; sog. „wesentliche“ Dienste, Angehörige<br />

<strong>der</strong> Streitkräfte, Polizei<br />

versorgungsrelevante Bereiche (Erdöl-, Gaspipelines u.a.),<br />

Sicherheitsdienste, Angehörige <strong>der</strong> Streitkräfte<br />

wesentliche Gesundheitsdienste bzw. Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Telekommunikation<br />

versorgungsrelevante Bereiche (Distribution von Erdöl, Gas<br />

u.ä.)<br />

Einschränkungen für weite Bereiche des<br />

öffentlichen Dienstes (gem. Abkommen mit Gewerkschaften1994)*<br />

keine formalen Einschränkungen, nur Garantie lebenswichtiger<br />

Dienste<br />

Beschränkungen für AN <strong>der</strong> Gesundheits-, Erziehungs- und<br />

Kommunikationsbranche (Radio und TV), in Verkehrswesen,<br />

Gas- und Stromversorgung (Notdienst von mindestens 1/3<br />

<strong>der</strong> Belegschaft erfor<strong>der</strong>lich)<br />

Öffentlicher Dienst (nur Protest erlaubt); Post, Eisenbahn<br />

(s. rechts)<br />

Energieversorgung, Kommunikations- und Gesundheitswesen<br />

(bis 2006)*<br />

2/3-Votum <strong>der</strong> beteiligten Belegschaft (ab 2008 genügen<br />

50% <strong>der</strong> Belegschaft)<br />

Ankündigungsfrist: 7 Tage<br />

in vielen „wesentlichen“ Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen<br />

14 Tage (plus Garantie eines Notdienstes)<br />

3/4-Votum <strong>der</strong> Belegschaft<br />

Ankündigungsfrist: 10 Tage<br />

Streik wegen Vertragsverletzung erlaubt Staat kann Streik<br />

unterbinden<br />

Betriebsrat hat ggf. Streikrecht<br />

Ankündigungsfrist für Demos 30 Tage, ferner Sicherheitsvorkehrungen<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung<br />

strenge Sanktionierung illegaler Streiks<br />

Urabstimmung von >50% <strong>der</strong> AN in Unternehmen o<strong>der</strong><br />

Branche (ab 2007: mindestens 50% <strong>der</strong> Stimmberechtigten)<br />

sowie positives Votum von 2/3 <strong>der</strong> Beteiligten<br />

Liste <strong>der</strong> Streikwilligen an Arbeitgeber (bis 2006), jetzt nur<br />

noch Anzahl<br />

Streik wegen Vertragsverletzung nicht erlaubt<br />

Streik wegen Mißachtung von Bestimmungen des Tarifvertrags<br />

erlaubt<br />

Arbeitskampf für Fortgeltung eines Tarifvertrags wie auch<br />

bestimmte Streikformen nicht erlaubt; Maßregelungen<br />

möglich<br />

lediglich Verfahren wegen Mißachtung des Prinzips <strong>der</strong><br />

negativen Koalitionsfreiheit<br />

Ankündigung 48 Stunden vor Streikbeginn, Votum von 50%<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> 1/4 <strong>der</strong> Belegschaft ausreichend; Streiks<br />

von den Gerichten häufi g aus formalen Gründen als illegal<br />

erklärt und suspendiert<br />

staatliche Zwangsschlichtung möglich<br />

Bei Eisenbahnen ist ein Mindestangebot von 50% aufrecht<br />

zu erhalten; dies ist Anlass einer Übermaßkritik seitens <strong>der</strong><br />

ILO<br />

Kroatien<br />

Beschränkungen im öffentlichen Dienst, für Polizei, Bahn,<br />

Post, Telekommunikation, Gesundheitswesen<br />

* von Europarat wegen Verstoß gegen die Europäische Sozialcharta kritisiert.<br />

Streik nur möglich, sofern ein Tarifvertrag abgelaufen ist.<br />

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