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Industriedenkmäler in Brandenburg - IHK Cottbus

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Ratgeber<br />

Traumhaus<br />

oder Albtraum?<br />

<strong>Brandenburg</strong>. In den letzten Jahren haben<br />

immer wieder Immobilienkäufe <strong>in</strong> mehreren<br />

Regionen Deutschlands für erhebliches<br />

Aufsehen gesorgt, bei denen sich<br />

im Nachgang für die Käufer e<strong>in</strong>e wesentlich<br />

ger<strong>in</strong>gere Werthaltigkeit der Immobilie<br />

herausstellte, als beim Erwerb erwartet<br />

und vielleicht auch versprochen wurde.<br />

Bereits vor der Beurkundung e<strong>in</strong>es<br />

Immobilienkaufs steht der Notar den Beteiligten<br />

als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Er wirkt darauf h<strong>in</strong>, dass sie den Vertragsentwurf<br />

rechtzeitig erhalten und sie sich<br />

auch im Vorfeld des Vertragsschlusses bei<br />

Fragen und Problemen an ihn wenden können.<br />

Die Vertragsbeteiligten sollen zudem<br />

ausreichend Gelegenheit erhalten, sich vor<br />

der Beurkundung mit der wirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Tragweite des Vertrages –<br />

auch durch Beratung e<strong>in</strong>es unabhängigen<br />

Dritten oder E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens<br />

über den Wert des Kaufobjektes<br />

– ause<strong>in</strong>anderzusetzen.<br />

<br />

Diese Schutzfunktion des Beurkundungsverfahrens<br />

soll nun durch e<strong>in</strong>e<br />

Gesetzes<strong>in</strong>itiative des Landes Berl<strong>in</strong> zur<br />

Änderung des Beurkundungsgesetzes noch<br />

verstärkt werden. Die geplante Gesetzesänderung<br />

betont die Rolle des Notars als<br />

„Herr des Beurkundungsverfahrens“ und<br />

die verbraucherschützende Funktion der<br />

notariellen Beurkundung. Insbesondere<br />

ist e<strong>in</strong>e Regelung geplant, nach welcher<br />

der Entwurf des Kaufvertrages e<strong>in</strong>em Verbraucher<br />

– <strong>in</strong> der Regel zwei Wochen vor<br />

der Beurkundung – zw<strong>in</strong>gend durch den<br />

Notar und nicht durch den verkaufenden<br />

Unternehmer zur Verfügung zu stellen ist.<br />

Dadurch soll vor allem e<strong>in</strong> frühzeitiger<br />

Kontakt zwischen Notar und Verbraucher<br />

sichergestellt werden. Auf diese Weise<br />

kann der Notar rechtzeitig Klarheit dah<strong>in</strong>gehend<br />

schaffen, dass wirtschaftliche<br />

Fragen von ihm weder geprüft werden<br />

können noch geprüft werden dürfen und<br />

die verbraucherschützende Funktion der<br />

Notare dort ihre Grenzen hat, wo es um<br />

die wirtschaftliche Bewertung e<strong>in</strong>es Vertrages,<br />

<strong>in</strong>sbesondere die Angemessenheit<br />

des Kaufpreises für die konkrete Immobilie<br />

geht. Es gilt daher auch künftig, sich als<br />

potentieller Käufer selbst von der Werthaltigkeit<br />

se<strong>in</strong>er „Traumimmobilie“ zu<br />

überzeugen, damit es später ke<strong>in</strong> böses<br />

Erwachen gibt.<br />

❙❙Kar<strong>in</strong> Bencze,<br />

Geschäftsführer<strong>in</strong> der Notarkammer <strong>Brandenburg</strong><br />

Viele Eltern fragen sich: Die Schulausbildung<br />

endet – was muss me<strong>in</strong><br />

volljähriges K<strong>in</strong>d tun, damit der Anspruch<br />

auf K<strong>in</strong>dergeld weiterbesteht? Ist e<strong>in</strong>e<br />

Meldung bei der Agentur für Arbeit oder<br />

des Jobcenters erforderlich?<br />

Hier die Antwort: Für den Anspruch<br />

auf die Weiterzahlung von K<strong>in</strong>dergeld<br />

nach Beendigung der Schulausbildung ist<br />

es nicht <strong>in</strong> jedem Fall erforderlich, dass<br />

sich ihr K<strong>in</strong>d bei der Agentur für Arbeit<br />

oder dem Jobcenter arbeitsuchend oder<br />

arbeitslos meldet.<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten,<br />

bei denen dieser Anspruch auf K<strong>in</strong>dergeld<br />

auch ohne die Meldung bei der Agentur<br />

für Arbeit oder dem Jobcenter fortbestehen<br />

kann.<br />

Beispiele:<br />

Schulabgänger müssen<br />

sich nicht arbeitslos melden<br />

K<strong>in</strong>dergeld Nach Beendigung der Schulzeit ist es nicht erforderlich, dass<br />

sich Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler für den Bezug von K<strong>in</strong>dergeld arbeitslos melden.<br />

Foto: Fotolia<br />

1. Nach Beendigung der Schulausbildung<br />

beg<strong>in</strong>nt das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb der folgenden<br />

vier Monate<br />

■■ e<strong>in</strong> Studium,<br />

■■ e<strong>in</strong>e Ausbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb oder<br />

e<strong>in</strong>er Schule,<br />

■■ e<strong>in</strong> freiwilliges soziales oder ökologisches<br />

Jahr.<br />

2. Hat Ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den vier Monaten nach<br />

Beendigung der Schulausbildung noch<br />

ke<strong>in</strong>en Ausbildungsplatz gefunden,<br />

müssen die ernsthaften Bemühungen<br />

hierzu für den gesamten Zeitraum<br />

durch geeignete Unterlagen für jeden<br />

Anspruchsmonat nachgewiesen werden,<br />

<strong>in</strong>sbesondere durch<br />

■■ schriftliche Bewerbungen unmittelbar<br />

an Ausbildungsbetriebe oder<br />

■■ bereits schriftliche Zwischennachrichten/ggf.<br />

Absagen dieser Betriebe,<br />

■■ schriftliche Bewerbungen um e<strong>in</strong>en Studienplatz<br />

oder<br />

■■ Registrierung als Bewerber um e<strong>in</strong>e<br />

Ausbildungsstelle zum nächstmöglichen<br />

Ausbildungsbeg<strong>in</strong>n bei der Berufsberatung<br />

der Agentur für Arbeit bzw. e<strong>in</strong>es<br />

Jobcenters/der optierenden Kommune,<br />

um weiterh<strong>in</strong> für den Anspruch auf<br />

K<strong>in</strong>dergeld berücksichtigt zu werden.<br />

In vielen Fällen kann K<strong>in</strong>dergeld also<br />

auch ohne Arbeitslosmeldung gezahlt<br />

werden. Unabhängig davon kann sich Ihr<br />

K<strong>in</strong>d natürlich immer dann arbeitsuchend<br />

melden, wenn es <strong>in</strong> Arbeit vermittelt werden<br />

möchte. Ggf. kann das K<strong>in</strong>d dann bis<br />

zur Vollendung des 21. Lebensjahres k<strong>in</strong>dergeldrechtlich<br />

berücksichtigt werden.<br />

Bei weiteren Fragen können Sie sich<br />

an die örtliche Familienkasse oder die<br />

Service Center der Familienkasse unter der<br />

Rufnummer 01801 546 337* wenden.<br />

*3,9 Cent je M<strong>in</strong>ute aus dem Festnetz der Deutschen<br />

Telekom, aus Mobilfunknetzen gelten abweichende Preise<br />

❙ ❙Bundesagentur für Arbeit<br />

58 forum – DAS BRANDENBURGER WIRTSCHAFTSMAGAZIN – 7-8/2013

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