Industriedenkmäler in Brandenburg - IHK Cottbus
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Ratgeber<br />
Traumhaus<br />
oder Albtraum?<br />
<strong>Brandenburg</strong>. In den letzten Jahren haben<br />
immer wieder Immobilienkäufe <strong>in</strong> mehreren<br />
Regionen Deutschlands für erhebliches<br />
Aufsehen gesorgt, bei denen sich<br />
im Nachgang für die Käufer e<strong>in</strong>e wesentlich<br />
ger<strong>in</strong>gere Werthaltigkeit der Immobilie<br />
herausstellte, als beim Erwerb erwartet<br />
und vielleicht auch versprochen wurde.<br />
Bereits vor der Beurkundung e<strong>in</strong>es<br />
Immobilienkaufs steht der Notar den Beteiligten<br />
als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Er wirkt darauf h<strong>in</strong>, dass sie den Vertragsentwurf<br />
rechtzeitig erhalten und sie sich<br />
auch im Vorfeld des Vertragsschlusses bei<br />
Fragen und Problemen an ihn wenden können.<br />
Die Vertragsbeteiligten sollen zudem<br />
ausreichend Gelegenheit erhalten, sich vor<br />
der Beurkundung mit der wirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Tragweite des Vertrages –<br />
auch durch Beratung e<strong>in</strong>es unabhängigen<br />
Dritten oder E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens<br />
über den Wert des Kaufobjektes<br />
– ause<strong>in</strong>anderzusetzen.<br />
<br />
Diese Schutzfunktion des Beurkundungsverfahrens<br />
soll nun durch e<strong>in</strong>e<br />
Gesetzes<strong>in</strong>itiative des Landes Berl<strong>in</strong> zur<br />
Änderung des Beurkundungsgesetzes noch<br />
verstärkt werden. Die geplante Gesetzesänderung<br />
betont die Rolle des Notars als<br />
„Herr des Beurkundungsverfahrens“ und<br />
die verbraucherschützende Funktion der<br />
notariellen Beurkundung. Insbesondere<br />
ist e<strong>in</strong>e Regelung geplant, nach welcher<br />
der Entwurf des Kaufvertrages e<strong>in</strong>em Verbraucher<br />
– <strong>in</strong> der Regel zwei Wochen vor<br />
der Beurkundung – zw<strong>in</strong>gend durch den<br />
Notar und nicht durch den verkaufenden<br />
Unternehmer zur Verfügung zu stellen ist.<br />
Dadurch soll vor allem e<strong>in</strong> frühzeitiger<br />
Kontakt zwischen Notar und Verbraucher<br />
sichergestellt werden. Auf diese Weise<br />
kann der Notar rechtzeitig Klarheit dah<strong>in</strong>gehend<br />
schaffen, dass wirtschaftliche<br />
Fragen von ihm weder geprüft werden<br />
können noch geprüft werden dürfen und<br />
die verbraucherschützende Funktion der<br />
Notare dort ihre Grenzen hat, wo es um<br />
die wirtschaftliche Bewertung e<strong>in</strong>es Vertrages,<br />
<strong>in</strong>sbesondere die Angemessenheit<br />
des Kaufpreises für die konkrete Immobilie<br />
geht. Es gilt daher auch künftig, sich als<br />
potentieller Käufer selbst von der Werthaltigkeit<br />
se<strong>in</strong>er „Traumimmobilie“ zu<br />
überzeugen, damit es später ke<strong>in</strong> böses<br />
Erwachen gibt.<br />
❙❙Kar<strong>in</strong> Bencze,<br />
Geschäftsführer<strong>in</strong> der Notarkammer <strong>Brandenburg</strong><br />
Viele Eltern fragen sich: Die Schulausbildung<br />
endet – was muss me<strong>in</strong><br />
volljähriges K<strong>in</strong>d tun, damit der Anspruch<br />
auf K<strong>in</strong>dergeld weiterbesteht? Ist e<strong>in</strong>e<br />
Meldung bei der Agentur für Arbeit oder<br />
des Jobcenters erforderlich?<br />
Hier die Antwort: Für den Anspruch<br />
auf die Weiterzahlung von K<strong>in</strong>dergeld<br />
nach Beendigung der Schulausbildung ist<br />
es nicht <strong>in</strong> jedem Fall erforderlich, dass<br />
sich ihr K<strong>in</strong>d bei der Agentur für Arbeit<br />
oder dem Jobcenter arbeitsuchend oder<br />
arbeitslos meldet.<br />
Es gibt verschiedene Möglichkeiten,<br />
bei denen dieser Anspruch auf K<strong>in</strong>dergeld<br />
auch ohne die Meldung bei der Agentur<br />
für Arbeit oder dem Jobcenter fortbestehen<br />
kann.<br />
Beispiele:<br />
Schulabgänger müssen<br />
sich nicht arbeitslos melden<br />
K<strong>in</strong>dergeld Nach Beendigung der Schulzeit ist es nicht erforderlich, dass<br />
sich Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler für den Bezug von K<strong>in</strong>dergeld arbeitslos melden.<br />
Foto: Fotolia<br />
1. Nach Beendigung der Schulausbildung<br />
beg<strong>in</strong>nt das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb der folgenden<br />
vier Monate<br />
■■ e<strong>in</strong> Studium,<br />
■■ e<strong>in</strong>e Ausbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb oder<br />
e<strong>in</strong>er Schule,<br />
■■ e<strong>in</strong> freiwilliges soziales oder ökologisches<br />
Jahr.<br />
2. Hat Ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den vier Monaten nach<br />
Beendigung der Schulausbildung noch<br />
ke<strong>in</strong>en Ausbildungsplatz gefunden,<br />
müssen die ernsthaften Bemühungen<br />
hierzu für den gesamten Zeitraum<br />
durch geeignete Unterlagen für jeden<br />
Anspruchsmonat nachgewiesen werden,<br />
<strong>in</strong>sbesondere durch<br />
■■ schriftliche Bewerbungen unmittelbar<br />
an Ausbildungsbetriebe oder<br />
■■ bereits schriftliche Zwischennachrichten/ggf.<br />
Absagen dieser Betriebe,<br />
■■ schriftliche Bewerbungen um e<strong>in</strong>en Studienplatz<br />
oder<br />
■■ Registrierung als Bewerber um e<strong>in</strong>e<br />
Ausbildungsstelle zum nächstmöglichen<br />
Ausbildungsbeg<strong>in</strong>n bei der Berufsberatung<br />
der Agentur für Arbeit bzw. e<strong>in</strong>es<br />
Jobcenters/der optierenden Kommune,<br />
um weiterh<strong>in</strong> für den Anspruch auf<br />
K<strong>in</strong>dergeld berücksichtigt zu werden.<br />
In vielen Fällen kann K<strong>in</strong>dergeld also<br />
auch ohne Arbeitslosmeldung gezahlt<br />
werden. Unabhängig davon kann sich Ihr<br />
K<strong>in</strong>d natürlich immer dann arbeitsuchend<br />
melden, wenn es <strong>in</strong> Arbeit vermittelt werden<br />
möchte. Ggf. kann das K<strong>in</strong>d dann bis<br />
zur Vollendung des 21. Lebensjahres k<strong>in</strong>dergeldrechtlich<br />
berücksichtigt werden.<br />
Bei weiteren Fragen können Sie sich<br />
an die örtliche Familienkasse oder die<br />
Service Center der Familienkasse unter der<br />
Rufnummer 01801 546 337* wenden.<br />
*3,9 Cent je M<strong>in</strong>ute aus dem Festnetz der Deutschen<br />
Telekom, aus Mobilfunknetzen gelten abweichende Preise<br />
❙ ❙Bundesagentur für Arbeit<br />
58 forum – DAS BRANDENBURGER WIRTSCHAFTSMAGAZIN – 7-8/2013