Panalpina Geschäftsbericht 2005
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Corporate Governance<br />
106 <strong>Panalpina</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong><br />
2 Kapitalstruktur<br />
2.1 Kapital<br />
Zum Bilanzstichtag betrug das ordentliche Kapital von PWT CHF 50 000 000, aufgeteilt in 25 000 000 Namenaktien im<br />
Nennwert von je CHF 2.00.<br />
2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen<br />
Die Generalversammlung der PWT hat anlässlich ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 23. August <strong>2005</strong> auf Antrag des Verwaltungsrats<br />
die bis 22. August 2007 befristete Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von maximal CHF 6 000 000<br />
durch Ausgabe von maximal 3 000 000 Namenaktien im Nennwert von je CHF 2.00 genehmigt. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt,<br />
bei einer diesbezüglichen Kapitalerhöhung das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen,<br />
wenn die neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen bzw. -aktiven oder Beteiligungen<br />
sowie für die Finanzierung solcher Transaktionen verwendet werden sollen. Der Verwaltungsrat hat von dieser Ermächtigung<br />
bisher keinen Gebrauch gemacht.<br />
Es wurde kein Beschluss zur Schaffung von bedingtem Kapital gefasst.<br />
2.3 Kapitalveränderungen in den letzten drei Jahren<br />
Die Kapitalstruktur von PWT wurde in den Jahren 2003 bis <strong>2005</strong> – abgesehen von dem in Zusammenhang mit dem erfolgten<br />
Börsengang von PWT im August <strong>2005</strong> durchgeführten Aktiensplit – nicht verändert.<br />
2.4 Aktien und Partizipationsscheine<br />
Zum Bilanzstichtag waren 25 000 000 voll liberierte PWT-Namenaktien im Nennwert von je CHF 2.00 ausgegeben. Zu diesem<br />
Zeitpunkt waren keine Partizipationsscheine ausgegeben.<br />
2.5 Genussscheine<br />
Zum Bilanzstichtag waren keine Genussscheine ausgegeben.<br />
2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen<br />
2.6.1 Beschränkung der Übertragbarkeit pro Aktienkategorie unter Hinweis auf allfällige Gruppenklauseln und auf Regeln<br />
zur Gewährung von Ausnahmen<br />
Die Erwerber von PWT-Aktien werden auf ihr Gesuch hin gegen Nachweis des Erwerbes als Aktionäre mit Stimmrecht im<br />
Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, die Aktien in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu halten.<br />
Die Statuten von PWT sehen vor, dass keine Person für mehr als 5% des jeweils ausgegebenen Aktienkapitals als Aktionär<br />
mit Stimmrecht eingetragen wird. Diese Eintragungsbeschränkung gilt auch für Personen, die Aktien ganz oder teilweise über<br />
Nominees halten, und sie gilt auch im Falle des Erwerbes von Aktien in Ausübung von Bezugs-, Options- und Wandelrechten.<br />
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von der Eintragungsbeschränkung zu bewilligen.<br />
Die Statuten sehen eine Gruppenklausel vor.<br />
Die Ernst Göhner Stiftung ist von der Eintragungsbeschränkung nicht betroffen, weil sie die PWT-Aktien bereits vor<br />
Einführung der Eintragungsbeschränkung hielt (sog. grandfathering).<br />
2.6.2 Gründe für die Gewährung von Ausnahmen im Berichtsjahr<br />
Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen von der Eintragungsbeschränkung gewährt.<br />
2.6.3 Zulässigkeit von Nominee-Eintragungen unter Hinweis auf allfällige Prozentklauseln und Eintragungsvoraussetzungen<br />
Die Statuten von PWT sehen vor, dass der Verwaltungsrat Nominees bis maximal 2% des jeweils ausgegebenen Aktienkapitals<br />
mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen kann. Nominees sind gemäss Statuten Personen, die im Eintragungsgesuch<br />
nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für eigene Rechnung zu halten, und mit denen PWT eine entsprechende Vereinbarung<br />
abgeschlossen hat.<br />
Der Verwaltungsrat ist statutarisch ermächtigt, über diese Eintragungsgrenze hinaus Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch<br />
einzutragen, falls die Nominees Namen, Adressen, Staatsangehörigkeit und Aktienbestände der Personen offen legen,<br />
für deren Rechnung sie 2% oder mehr des jeweils ausgegebenen Aktienkapitals halten.<br />
Die Statuten enthalten eine Gruppenklausel.<br />
2.6.4 Verfahren und Voraussetzungen zur Aufhebung von statutarischen Eintragungsvoraussetzungen<br />
Die Aufhebung und Änderung der Übertragungsbeschränkungen ist durch einen Beschluss der Generalversammlung von<br />
PWT möglich, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen auf sich vereinigt.<br />
2.7 Wandelanleihen und Optionen<br />
Zum Bilanzstichtag waren keine Wandelanleihen ausstehend.<br />
Die einzigen ausgegebenen Optionen zum Bezug von PWT-Aktien stehen in Zusammenhang mit dem Aktienbeteiligungsund<br />
Optionsprogramm für die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und weitere 56 Mitglieder des höheren<br />
Kaders von <strong>Panalpina</strong>. Für Einzelheiten wird auf Ziff. 5.6 verwiesen.