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Panalpina Geschäftsbericht 2005

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Konzernrechnung<br />

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56 <strong>Panalpina</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong><br />

Anhang zur Konzernrechnung<br />

Grundsätze für die Konzernrechnungslegung<br />

Die <strong>Panalpina</strong> Welttransport (Holding) AG («die Gesellschaft») ist mit ihren Tochtergesellschaften (zusammen «der Konzern»)<br />

eines der führenden weltweit tätigen Logistik- und Transportunternehmen, spezialisiert auf internationale Luft- und<br />

Seefrachttransporte.<br />

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit Sitz und Handelsregistereintrag in Basel. Die eingetragene<br />

Adresse lautet: Viaduktstrasse 42, 4002 Basel, Schweiz.<br />

Seit dem 22. September <strong>2005</strong> ist die Gesellschaft an der Schweizer Börse SWX kotiert.<br />

Die konsolidierte Konzern- und Jahresrechnung wurde vom Verwaltungsrat am 3. April 2006 genehmigt.<br />

Massgebende Rechnungslegungsgrundsätze<br />

Die für die Erstellung der vorliegenden Konzernrechnung massgebenden Grundsätze sind im Folgenden dargestellt.<br />

Bei Fehlen eines gegenteiligen Vermerks gelten diese Grundsätze für sämtliche Geschäftsjahre.<br />

Rechnungslegung<br />

Die Konzernrechnung der <strong>Panalpina</strong> Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS) sowie den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Richtlinien erstellt. Die Konzernrechnung<br />

basiert auf historischen Werten, mit Ausnahme gewisser Positionen, wie derivative Finanzinstrumente und zur Veräusserung<br />

verfügbare finanzielle Vermögenswerte, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ausgewiesen werden.<br />

Die Erstellung der Konzernrechnung gemäss IFRS erfordert vom Management Annahmen und Schätzungen, welche die ausgewiesenen<br />

Positionen in der Konzernrechnung, inklusive Anhang, beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem<br />

Wissen des Managements erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Werten zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.<br />

Gebiete der Rechnungslegung, die eine erhöhte Anwendung von Schätzungen und Annahmen bedingen oder komplex<br />

sind, oder Gebiete, die für die Konzernrechnung wesentlich sind, werden im Anhang 4 umschrieben.<br />

Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

Gegen Ende des Jahres 2003 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) eine überarbeitete Version<br />

von IAS 32 Financial Instruments: Disclosure and Presentations (Finanzinstrumente; Angaben und Darstellung); eine überarbeitete<br />

Version von IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement (Finanzinstrumente; Ansatz und Bewertung)<br />

sowie die Improvements to International Accounting Standards (Verbesserungen von International Accounting Standards),<br />

die sich auf vierzehn bestehende Standards auswirkten. Im ersten Quartal 2004 veröffentlichte das IASB IFRS 2 Share-based<br />

Payments (Anteilsbasierte Vergütung), IFRS 3 Business Combinations (Unternehmenszusammenschlüsse), überarbeitete Versionen<br />

von IAS 36 Impairment of Assets (Wertminderung von Vermögenswerten) und IAS 38 Intangible Assets (Immaterielle<br />

Vermögenswerte) sowie weitere Überarbeitungen von IAS 39. Mitte <strong>2005</strong> veröffentlichte das IASB eine weitere Überarbeitung<br />

von IAS 38 im Zusammenhang mit der Fair Value Option. Der Konzern beschloss, diese überarbeiteten Standards mit<br />

Ausnahme der bereits in 2004 angewandten Standards IAS 8 Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and<br />

Errors (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern) und IAS 19 Employee Benefits<br />

(Leistungen an Arbeitnehmer) ab dem 1. Januar <strong>2005</strong> anzuwenden. Eine Beschreibung der Änderungen im Jahr <strong>2005</strong> sowie<br />

ihrer Auswirkungen auf die Konzernrechnung folgt.<br />

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse<br />

Dieser neue Standard schreibt unter anderem vor, dass die Abschreibung von Goodwill mit der Anwendung einzustellen<br />

ist. Sämtlicher Goodwill wird auf Anschaffungskostenbasis abzüglich Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Zum<br />

Stichtag wurde der Buchwert der kumulierten Abschreibungen von Goodwill gegen den entsprechenden Goodwill eliminiert.<br />

Der Goodwill war den Geldflüsse generierenden Einheiten zugewiesen worden; er wird nicht länger über die geschätzte<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben. Gemäss IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten wird der Goodwill weiterhin mindestens<br />

einmal jährlich zu einem beliebigen, jedoch jedes Jahr identischen Zeitpunkt auf Wertminderungen geprüft.<br />

Der Standard ist zukunftsgerichtet anzuwenden. Wäre er bereits im Jahr 2004 angewendet worden, hätte durch den<br />

Wegfall der Abschreibungen auf Goodwill ein Minderaufwand von CHF 8,8 Millionen resultiert. Es wäre keine zusätzliche<br />

Wertminderung angefallen.<br />

Der neue Rechnungslegungsstandard für Goodwill wurde bereits im Jahr 2004 im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb<br />

angewendet, der nach dem 31. März 2004 stattfand.<br />

Dieser neue Standard wirkt sich auch auf den effektiven Steuersatz der Gruppe aus, da kein Steuerertrag im Zusammenhang<br />

mit der Abschreibung von Goodwill verbucht wird. Es ist von einem Rückgang des effektiven Steuersatzes für den Konzern<br />

im Vergleich mit der Konzernrechnung 2004 auszugehen.<br />

IAS 38 (überarbeitet) Immaterielle Vermögenswerte<br />

Dieser überarbeitete Standard wurde unter anderem für den Ausweis von immateriellen Vermögenswerten angewendet,<br />

deren Erwerb nach dem 31. März 2004 erfolgte. Der Konzern musste seine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für

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