Panalpina Geschäftsbericht 2005
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Corporate Governance<br />
108 <strong>Panalpina</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong><br />
3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />
Gerhard Fischer, Vizepräsident des Stiftungsrats der Ernst Göhner Stiftung, Zug.<br />
Wilfried Rutz, Präsident des Stiftungsrats der Ernst Göhner Stiftung, Zug. Mitglied des Verwaltungsrats der Debrunner<br />
Koenig Holding AG, St. Gallen, und der Klinik Stephanshorn AG, St. Gallen.<br />
Günther Casjens, Mitglied des Beirats der Deutsche Bank AG, Hamburg. Mitglied des Beirats der Deutsche Schiffsbank,<br />
Bremen. Mitglied im Beraterkreis der Temasek-Gruppe, Singapur.<br />
Rudolf W. Hug, Mitglied des Verwaltungsrats der folgenden Unternehmen: Schweizerische Post, Bern; Orell Füssli Holding<br />
AG, Zürich; Micronas Semiconductor Holding AG, Zürich; Deutsche Bank (Schweiz) AG, Zürich; Allreal Holding AG, Baar.<br />
Roger Schmid, Mitglied des Stiftungsrats und Geschäftsführer der Ernst Göhner Stiftung, Zug. Mitglied des Verwaltungsrats<br />
der Verwaltungs- und Privatbank (Schweiz) AG, Zürich, und der AIG Private Equity AG, Zug.<br />
Hiervon abgesehen, halten die Mitglieder des Verwaltungsrats keine weiteren wesentlichen Mandate oder gehen keinen<br />
wesentlichen Aktivitäten nach, die für die Gruppe wichtig wären.<br />
3.3 Kreuzverflechtungen<br />
Es besteht keine gegenseitige Einsitznahme in Verwaltungsräten von kotierten Gesellschaften.<br />
3.4 Wahl und Amtszeit<br />
3.4.1 Grundsätze des Wahlverfahrens und Amtszeitbeschränkungen<br />
Die Statuten von PWT sehen keine Gesamterneuerungswahlen des Verwaltungsrats vor. Die Amtsdauer wird für jedes Mitglied<br />
bei der Wahl festgelegt. Die Verwaltungsräte werden von der Generalversammlung für die Dauer von jeweils drei Jahren<br />
gewählt. Sie sind jederzeit wieder wählbar. Das vom Verwaltungsrat genehmigte Organisationsreglement von PWT sieht für<br />
Verwaltungsräte eine Alterslimite von 72 Jahren vor, die im Einzelfall bei Vorliegen von besonderen Umständen durch den<br />
Verwaltungsrat bis auf 74 Jahre erhöht werden kann.<br />
3.4.2 Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer pro Mitglied des Verwaltungsrats<br />
Der Zeitpunkt der erstmaligen Wahl und die verbleibende Amtszeit der einzelnen Verwaltungsräte sind in Ziff. 3.1 dargelegt.<br />
3.5 Interne Organisation<br />
Dem Verwaltungsrat obliegt die oberste Leitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung. Er vertritt<br />
die Gesellschaft nach aussen und besorgt alle Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen des Schweizerischen<br />
Obligationenrechts bzw. der Statuten nicht an ein anderes Organ übertragen werden können. Den Statuten entsprechend, hat<br />
der Verwaltungsrat ein Organisationsreglement erlassen und einzelne Geschäftsführungskompetenzen an die Konzernleitung<br />
übertragen.<br />
3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat<br />
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und bezeichnet aus seiner Mitte seinen Präsidenten und Vizepräsidenten. Der<br />
Präsident (in seiner Abwesenheit der Vizepräsident) überwacht die Tätigkeiten der Konzernleitung und kann regelmässig an<br />
den Sitzungen der Konzernleitung teilnehmen. Der Internal Auditor ist dem Präsidenten direkt unterstellt.<br />
3.5.2 Personelle Zusammensetzung sämtlicher Verwaltungsratsausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzabgrenzung<br />
Der Verwaltungsrat hat im August <strong>2005</strong> mit Blick auf die Publikumsöffnung von PWT zwei Ausschüsse gebildet.<br />
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee), gebildet von den Verwaltungsratsmitgliedern Wilfried Rutz (Präsident), Rudolf<br />
Hug und Roger Schmid, unterstützt den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Rechnungswesens, der Finanzberichterstattung<br />
und der Wirksamkeit der internen und externen Revision unter Einbezug des Risikomanagements. Der Prüfungsausschuss<br />
überprüft den Jahresabschluss und die publizierten Quartalsabschlüsse und unterhält regelmässig Kontakte<br />
sowohl zum Konzernprüfer als auch zur internen Revision. Er ist damit in der Lage, das effektive Zusammenwirken von<br />
interner und externer Revision zu begutachten, die Prüfungsprioritäten festzulegen sowie vorgeschlagene Massnahmen einzuleiten<br />
und deren Umsetzung zu überprüfen. Nach Schaffung des Ausschusses im August <strong>2005</strong> sind im Berichtsjahr zwei<br />
halbtägige Sitzungen durchgeführt worden. Anlässlich dieser Sitzungen fanden direkte Gespräche mit dem Konzernprüfer<br />
und der internen Revision statt. Die Konzernleitung ist an den Sitzungen regelmässig durch den CEO und den CFO vertreten.<br />
Der Entschädigungs- und Nominationsausschuss (Compensation & Nomination Committee) wird gebildet von den Verwaltungsratsmitgliedern<br />
Gerhard Fischer (Präsident), Wilfried Rutz und Roger Schmid. Er ist zuständig für die Begleitung<br />
von Auswahlprozessen für Konzernleitungsmitglieder und Verwaltungsräte und für die Festlegung von Grundsätzen für die<br />
Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung und weiterer Mitglieder des höheren Kaders.<br />
Überdies überprüft der Ausschuss die Beteiligungs- und Optionsprogramme von <strong>Panalpina</strong> und stellt dem Verwaltungsrat<br />
diesbezüglich Antrag. Nach Schaffung des Ausschusses im August <strong>2005</strong> sind im Berichtsjahr zwei zweistündige Sitzungen<br />
durchgeführt worden. Die Konzernleitung ist an den Sitzungen regelmässig durch den CEO und den CAO vertreten.<br />
Beide Ausschüsse tagen grundsätzlich im Vorfeld von Verwaltungsratssitzungen. Die Präsidenten der Ausschüsse informieren<br />
den Verwaltungsrat anlässlich dessen Sitzungen über wesentliche behandelte Themenbereiche und getroffene Entscheidungen.<br />
Sie unterbreiten Beschlussvorlagen, die in die Genehmigungskompetenz des Verwaltungsrats fallen.<br />
Auftrag, Organisation, Pflichten und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat sind in den entsprechenden Reglementen vom<br />
24. August <strong>2005</strong> im Einzelnen geregelt.<br />
Die Gesamtverantwortung des Verwaltungsrats wird durch diese beiden Ausschüsse nicht beeinflusst.