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Panalpina Geschäftsbericht 2005

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Weitere Angaben<br />

Vertragliche Verbindlichkeiten aus nicht kündbaren Betriebsleasingverträgen <strong>2005</strong> 2004<br />

in tausend CHF<br />

<strong>2005</strong> 0 86 251<br />

2006 112 674 49 114<br />

2007 60 745 39 013<br />

2008 49 593 32 854<br />

2009 42 279 28 973<br />

2010 36 823 0<br />

Später 94 525 65 695<br />

Total Restverbindlichkeiten 396 639 301 900<br />

In den Restverbindlichkeiten ist ebenfalls ein operationeller Leasingvertrag für ein Flugzeug (CHF 24,7 Millionen), geleast von<br />

der <strong>Panalpina</strong> Airfreight Management AG, enthalten. Der jährlich kündbare Vertrag läuft im August 2008 aus.<br />

Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverträgen<br />

in tausend CHF<br />

<strong>2005</strong> 2004<br />

<strong>2005</strong> 0 147<br />

2006 0 149<br />

2007 44 0<br />

Total Restverbindlichkeiten 44 296<br />

Verpfändete Aktiven<br />

Der Wert der verpfändeten Aktiven beläuft sich auf CHF 12 000 (Vorjahr: CHF 15 000).<br />

Pendente Rechtsfälle<br />

Zusätzlich zu den unter Versicherungsrisiken aufgeführten Punkten ist der Konzern von Zeit zu Zeit im Rahmen der normalen<br />

Geschäftstätigkeit an Rechtsverfahren beteiligt. Mit Ausnahme der unten aufgeführten Verfahren ist <strong>Panalpina</strong> nicht Partei<br />

in rechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder schiedsrichterlichen Verfahren, welche signifikante Nachteile für die Geschäftstätigkeit,<br />

die finanzielle Lage und das Betriebsergebnis des Konzerns insgesamt zur Folge haben könnten. Dem Konzern ist<br />

zudem nicht bekannt, dass eine Regierung bzw. eine Drittpartei derzeit derartige Verfahren erwägt.<br />

Pantainer Ltd., der konzerneigene NVOCC (Non-Vessel Operating Common Carrier), ist in Verfahren beklagt, die Haftpflichtansprüche<br />

in nicht spezifizierter Höhe im Zusammenhang mit zwei Ereignissen betreffen. Es wird Pantainer Ltd. vorgeworfen,<br />

dass Container, die unter Frachtbriefen von Pantainer Ltd. befördert wurden, angeblich zum Ausbruch von Feuern geführt<br />

hätten. Die Container sollen Chemikalien enthalten haben, die nicht als gefährliche Fracht deklariert wurden. Im ersten Fall<br />

entstanden bedeutende Schäden am Containerschiff, und es ist davon auszugehen, dass die Ladung in empfindlichem<br />

Ausmass beschädigt wurde. Anzunehmen ist, dass das Rechtsverfahren im Zusammenhang mit der Schadenhöhe von<br />

bedeutendem Ausmass sein wird. Im Zusammenhang mit diesem Fall wurden gerichtliche Verfahren gegen Pantainer Ltd.<br />

eingeleitet. Die in London und Rotterdam pendenten Fälle umfassen Feststellungsklagen gegen Pantainer Ltd. Zudem wurde<br />

Pantainer Ltd. in Basel in Höhe von rund USD 130 Millionen betrieben mit dem Zweck, die Verjährung zu unterbrechen. Im<br />

zweiten Fall erklärte das Schiff als Folge des Feuers – das kurz nach Ausbruch gelöscht werden konnte – Havarie-Grosse.<br />

Dies bedeutet, dass der Betrieb des Schiffs absichtlich aus Sicherheitsgründen stillgelegt wurde, das Feuer gelöscht wurde<br />

und das Schiff seine Fahrt wieder aufnahm. Die Kläger könnten Schadenersatz zur Kompensation der Havarie-Grosse-<br />

Beträge sowie des Schadens / Verlustes an Fracht bzw. potenzieller Schäden am Schiff verlangen. Es wurde formell ein<br />

Verfahren gegen Pantainer Ltd. sowie weitere Konzerngesellschaften eingeleitet, wobei der genaue Forderungsbetrag noch<br />

nicht bekannt ist.<br />

In beiden Fällen wurde Pantaier Ltd. von den Versendern der Ladung darüber informiert, dass die betreffenden Chemikalien<br />

nicht gefährlich seien. Zudem hat Pantainer Ltd. Regressklagen gegen bestimmte andere betroffene Parteien eingereicht<br />

bzw. vorbereitet.<br />

Diese Fälle werfen komplexe Fragen hinsichtlich der genauen chemischen Zusammensetzung sowie der Eigenschaften<br />

der Fracht und der wahrscheinlichen Brandursache auf. Bis anhin sind die Verfahren nicht weit genug fortgeschritten, um<br />

<strong>Panalpina</strong> eine abschliessende Einschätzung einer eventuellen Haftung, der verfügbaren Versicherungsdeckung oder der Regresschancen<br />

gegen Dritte zu erlauben. Im Juni <strong>2005</strong> lautete die erste Reaktion der Versicherungsgesellschaft dahingehend,<br />

dass die Deckung für den ersten Fall abgelehnt werde, während der zweite Fall gedeckt sei. Bis anhin wurden keine spezifischen<br />

Rückstellungen vorgenommen.<br />

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Es sind keine offenlegungspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.<br />

Konzernrechnung<br />

<strong>Panalpina</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong> 83

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