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BWP-Sonderausgabe: Jugendliche in Ausbildung bringen - BiBB

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THEMA<br />

JUGENDLICHE IN AUSBILDUNG BRINGEN<br />

Schaffung von <strong>Ausbildung</strong>splätzen<br />

durch Vere<strong>in</strong>barungen<br />

der Tarifparteien<br />

Ab Mitte der neunziger Jahre wurden <strong>in</strong> vielen<br />

Branchen tarifliche Vere<strong>in</strong>barungen zur<br />

<strong>Ausbildung</strong>sförderung geschlossen. Hiermit<br />

sollten zum e<strong>in</strong>en die betrieblichen <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />

erhöht bzw. gesichert, zum<br />

anderen die Chancen von <strong>Ausbildung</strong>sabsolventen<br />

für e<strong>in</strong>e Übernahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Beschäftigungsverhältnis<br />

verbessert werden. Angesichts<br />

des erheblichen Rückgangs des <strong>Ausbildung</strong>splatzangebots<br />

rückt <strong>in</strong> jüngster Zeit die<br />

tarifliche <strong>Ausbildung</strong>sförderung wieder verstärkt<br />

<strong>in</strong>s Blickfeld. Hierbei stellt sich die<br />

Frage, unter welchen Voraussetzungen tarifliche<br />

Vere<strong>in</strong>barungen wirksam zur Entspannung<br />

der Situation auf dem Lehrstellenmarkt<br />

beitragen können.<br />

URSULA BEICHT<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong> im Arbeitsbereich<br />

„Qualifizierungsbedarf, Bildungsangebot und<br />

-nachfrage“ im BIBB<br />

KLAUS BERGER<br />

Wiss. Mitarbeiter im Arbeitsbereich<br />

„Kosten, Nutzen, F<strong>in</strong>anzierung“ im BIBB<br />

Entwicklung der Vere<strong>in</strong>barungen<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Im Jahr 2001 waren <strong>in</strong>sgesamt 104 tarifliche Vere<strong>in</strong>barungen<br />

zur Förderung e<strong>in</strong>es ausreichenden <strong>Ausbildung</strong>sangebotes<br />

und der Übernahme von <strong>Ausbildung</strong>sabsolventen <strong>in</strong><br />

Kraft. 1 Dies war die bislang größte Anzahl an Bestimmungen<br />

bzw. Absprachen der Tarifparteien, die diese zur <strong>Ausbildung</strong>sförderung<br />

seit Mitte der 90er Jahre getroffen haben. 2<br />

Die Zahl der Auszubildenden <strong>in</strong> den Geltungsbereichen der<br />

Tarifvere<strong>in</strong>barungen ist nicht bekannt. Die hohe quantitative<br />

Bedeutung der tariflichen <strong>Ausbildung</strong>sförderung lässt<br />

sich jedoch daran abschätzen, dass <strong>in</strong> den betreffenden<br />

Tarifbereichen zuletzt <strong>in</strong>sgesamt 10,7 Mio. Beschäftigte<br />

und damit 38 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />

<strong>in</strong> Deutschland vertreten waren.<br />

Die mit Abstand meisten tariflichen Vere<strong>in</strong>barungen zur<br />

<strong>Ausbildung</strong>sförderung wurden jeweils im Wirtschaftsbereich<br />

Industrie und Handel getroffen: Im Jahr 2001 gab es<br />

hier 85 Regelungen mit e<strong>in</strong>em Geltungsbereich von <strong>in</strong>sgesamt<br />

7,5 Mio. Beschäftigten. Für das Handwerk bzw. die<br />

Bereiche Handwerk sowie Industrie und Handel geme<strong>in</strong>sam<br />

wurden jeweils nur relativ wenige Vere<strong>in</strong>barungen geschlossen,<br />

die zudem im H<strong>in</strong>blick auf die Beschäftigtenzahlen<br />

nur relativ kle<strong>in</strong>e Tarifbereiche betrafen. Auf sonstige<br />

Wirtschaftsbereiche, <strong>in</strong>sbesondere Öffentlicher Dienst<br />

sowie Sozialversicherungsträger, entfiel ebenfalls immer<br />

nur e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Zahl von Regelungen, die allerd<strong>in</strong>gs teilweise<br />

für große Tarifbereiche galten.<br />

In der Verteilung der tariflichen Vere<strong>in</strong>barungen zur <strong>Ausbildung</strong>sförderung<br />

auf die alten und neuen Länder gab es<br />

mit der Zeit deutliche Veränderungen. Im Jahr 1996 hatten<br />

Regelungen, die sich ausschließlich auf die alten oder<br />

die neuen Länder bezogen, die größte quantitative Bedeutung,<br />

während Vere<strong>in</strong>barungen zusammen für alte und<br />

neue Länder erheblich seltener waren. Demgegenüber hatten<br />

<strong>in</strong> 2001 Regelungen mit e<strong>in</strong>em Geltungsbereich sowohl<br />

24 <strong>BWP</strong> <strong>Sonderausgabe</strong> 2003

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