BWP-Sonderausgabe: Jugendliche in Ausbildung bringen - BiBB
BWP-Sonderausgabe: Jugendliche in Ausbildung bringen - BiBB
BWP-Sonderausgabe: Jugendliche in Ausbildung bringen - BiBB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
THEMA<br />
Im Jahr 2001 entfielen die meisten der Vere<strong>in</strong>barungen zur<br />
Erhöhung bzw. Sicherung des <strong>Ausbildung</strong>splatzangebots<br />
mit 45 Regelungen auf den Wirtschaftsbereich Industrie<br />
und Handel. 28 Vere<strong>in</strong>barungen waren für Tarifgebiete <strong>in</strong><br />
den alten Ländern und acht <strong>in</strong> den neuen Ländern abgeschlossen<br />
worden, 16 Regelungen galten für Tarifgebiete<br />
sowohl <strong>in</strong> den alten wie <strong>in</strong> den neuen Ländern. Die Regelungs<strong>in</strong>halte<br />
waren dabei äußerst unterschiedlich, wie<br />
Übersicht 2 verdeutlicht.<br />
Dennoch lassen sich grundsätzlich zwei Regelungsarten unterscheiden:<br />
Zum e<strong>in</strong>en beziehen sich die Vere<strong>in</strong>barungen<br />
auf die gesamten <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten im jeweiligen Tarifbereich,<br />
zum anderen werden den e<strong>in</strong>zelnen Betrieben<br />
Anreize zur Bereitstellung von <strong>Ausbildung</strong>splätzen geboten.<br />
Übersicht 2 Vere<strong>in</strong>barungen zum Ziel „Erhöhung bzw. Bestandssicherung der<br />
<strong>Ausbildung</strong>skapazitäten“ nach Regelungs<strong>in</strong>halten im Jahr 2001<br />
<br />
Schaffung zusätzlicher <strong>Ausbildung</strong>splätze<br />
bzw. Bestandssicherung bezogen auf den<br />
gesamten Tarifbereich<br />
42 Regelungen – 5.682 Tsd. Beschäftigte<br />
<br />
Steigerung der <strong>Ausbildung</strong>splätze <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em festgelegten Umfang<br />
5 Regelungen – 584 Tsd. Beschäftigte<br />
<br />
Steigerung der <strong>Ausbildung</strong>splätze<br />
ohne festgelegten Umfang<br />
25 Regelungen – 2.290 Tsd. Beschäftigte<br />
<br />
Beibehalten der erreichten<br />
<strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />
9 Regelungen – 2.789 Tsd. Beschäftigte<br />
<br />
nur Entlastung der<br />
<strong>Ausbildung</strong>sbetriebe<br />
3 Regelungen – 19 Tsd. Beschäftigte<br />
Ziel: Erhöhung/Bestandssicherung<br />
der <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />
52 Regelungen – 6.049 Tsd. Beschäftigte<br />
Entlastung des e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sbetriebs<br />
unter der Bed<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er<br />
bestimmten <strong>Ausbildung</strong>sleistung<br />
10 Regelungen – 367 Tsd. Beschäftigte<br />
Entlastung bei genau festgelegtem<br />
Umfang der <strong>Ausbildung</strong>sleistung<br />
8 Regelungen – 311 Tsd. Beschäftigte<br />
Entlastung ohne genau festgelegten<br />
Umfang der <strong>Ausbildung</strong>sleistung<br />
2 Regelungen – 56 Tsd. Beschäftigte<br />
<br />
<br />
<br />
Auf die <strong>Ausbildung</strong>splätze im gesamten Tarifbereich bezog<br />
sich <strong>in</strong> 2001 mit 42 Regelungen der deutlich größere Anteil.<br />
In 30 Fällen sollte dabei die <strong>Ausbildung</strong>sstellenzahl im<br />
Tarifbereich gesteigert werden. Aussagen zum angestrebten<br />
Umfang der Erhöhung fehlten hier jedoch größtenteils,<br />
meist handelte es sich um Appelle der Tarifvertragsparteien<br />
an die Betriebe, mehr <strong>Ausbildung</strong>sstellen anzubieten. Lediglich<br />
<strong>in</strong> fünf der Vere<strong>in</strong>barungen war die zu erreichende<br />
Steigerung genauer festgelegt, und nur vier dieser Regelungen,<br />
die zudem relativ kle<strong>in</strong>e Tarifbereiche betrafen, be<strong>in</strong>halteten<br />
e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Zusage zusätzlicher <strong>Ausbildung</strong>splätze.<br />
In nur e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Tarifbereich war e<strong>in</strong>e<br />
Sanktion bei Nichte<strong>in</strong>haltung der Zusage vorgesehen: In<br />
diesem Fall sollten ab dem folgenden Jahr höhere <strong>Ausbildung</strong>svergütungen<br />
wirksam werden.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Schwerpunkt lag auf der Bestandssicherung<br />
der erreichten <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten, die <strong>in</strong> neun, vor allem<br />
relativ großen Tarifbereichen vere<strong>in</strong>bart war. Drei Regelungen<br />
mit ger<strong>in</strong>ger quantitativer Bedeutung be<strong>in</strong>halteten<br />
ausschließlich e<strong>in</strong>e Entlastung der <strong>Ausbildung</strong>sbetriebe<br />
durch generell abgesenkte bzw. „e<strong>in</strong>gefrorene“ <strong>Ausbildung</strong>svergütungen,<br />
die zu e<strong>in</strong>er Steigerung bzw. dem Erhalt<br />
der <strong>Ausbildung</strong>sleistungen beitragen sollten.<br />
Zehn Vere<strong>in</strong>barungen im Rahmen von Flächentarifverträgen<br />
sollten <strong>in</strong> 2001 den e<strong>in</strong>zelnen Betrieb im Tarifbereich<br />
besonders motivieren, zusätzliche <strong>Ausbildung</strong>sstellen zur<br />
Verfügung zu stellen. Hierbei waren Entlastungen für den<br />
e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb vorgesehen, sofern dieser e<strong>in</strong>e<br />
bestimmte Bed<strong>in</strong>gung im H<strong>in</strong>blick auf se<strong>in</strong>e <strong>Ausbildung</strong>sleistung<br />
erfüllte. In acht der betreffenden Tarifbereiche<br />
musste der Betrieb die Zahl der <strong>Ausbildung</strong>splätze um<br />
e<strong>in</strong>en bestimmten Prozentsatz steigern, e<strong>in</strong>e festgelegte<br />
<strong>Ausbildung</strong>squote erreichen oder erstmalig ausbilden, um<br />
die Entlastungsmöglichkeit <strong>in</strong> Anspruch nehmen zu können.<br />
In zwei Tarifbereichen war die mögliche Entlastung<br />
an e<strong>in</strong>e nicht näher bestimmte Erhöhung der <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />
im Betrieb geknüpft. Die vorgesehene Entlastung<br />
für den Betriebe bestand meist dar<strong>in</strong>, die <strong>Ausbildung</strong>svergütungen<br />
kürzen zu können. In den übrigen<br />
Fällen wurde die tariflich vere<strong>in</strong>barte Erhöhung der <strong>Ausbildung</strong>svergütungen<br />
ausgesetzt oder trat erst mit zeitlicher<br />
Verzögerung <strong>in</strong> Kraft. In e<strong>in</strong>em Tarifbereich wurde der<br />
Betrieb entlastet, <strong>in</strong>dem Mehrarbeitszuschläge für die<br />
Beschäftigten entfielen.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Strukturen der<br />
tariflichen <strong>Ausbildung</strong>sförderung des Jahres 2001 noch weit<br />
gehend der aktuellen Situation entsprechen, da es <strong>in</strong> den<br />
letzten Jahren e<strong>in</strong>e Tendenz zu deutlich längeren Laufzeiten<br />
gab und ausgelaufene Regelungen oft ohne oder mit nur ger<strong>in</strong>gen<br />
Veränderungen verlängert wurden. In den Tarifbereichen,<br />
<strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e tarifliche <strong>Ausbildung</strong>sförderung neu vere<strong>in</strong>bart<br />
wurde, orientierten sich die Tarifpartner meist stark<br />
an bestehenden Regelungen <strong>in</strong> vergleichbaren Bereichen.<br />
Wirksamkeit tariflicher<br />
<strong>Ausbildung</strong>sförderung<br />
Ob und <strong>in</strong>wieweit durch die tarifliche <strong>Ausbildung</strong>sförderung<br />
tatsächlich die Zahl der <strong>Ausbildung</strong>splätze <strong>in</strong> den Tarifbereichen<br />
erhöht bzw. erhalten werden konnte, ist nicht<br />
bekannt. H<strong>in</strong>weise zur Wirksamkeit tariflicher Ausbil-<br />
26 <strong>BWP</strong> <strong>Sonderausgabe</strong> 2003