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BWP-Sonderausgabe: Jugendliche in Ausbildung bringen - BiBB

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THEMA<br />

Im Jahr 2001 entfielen die meisten der Vere<strong>in</strong>barungen zur<br />

Erhöhung bzw. Sicherung des <strong>Ausbildung</strong>splatzangebots<br />

mit 45 Regelungen auf den Wirtschaftsbereich Industrie<br />

und Handel. 28 Vere<strong>in</strong>barungen waren für Tarifgebiete <strong>in</strong><br />

den alten Ländern und acht <strong>in</strong> den neuen Ländern abgeschlossen<br />

worden, 16 Regelungen galten für Tarifgebiete<br />

sowohl <strong>in</strong> den alten wie <strong>in</strong> den neuen Ländern. Die Regelungs<strong>in</strong>halte<br />

waren dabei äußerst unterschiedlich, wie<br />

Übersicht 2 verdeutlicht.<br />

Dennoch lassen sich grundsätzlich zwei Regelungsarten unterscheiden:<br />

Zum e<strong>in</strong>en beziehen sich die Vere<strong>in</strong>barungen<br />

auf die gesamten <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten im jeweiligen Tarifbereich,<br />

zum anderen werden den e<strong>in</strong>zelnen Betrieben<br />

Anreize zur Bereitstellung von <strong>Ausbildung</strong>splätzen geboten.<br />

Übersicht 2 Vere<strong>in</strong>barungen zum Ziel „Erhöhung bzw. Bestandssicherung der<br />

<strong>Ausbildung</strong>skapazitäten“ nach Regelungs<strong>in</strong>halten im Jahr 2001<br />

<br />

Schaffung zusätzlicher <strong>Ausbildung</strong>splätze<br />

bzw. Bestandssicherung bezogen auf den<br />

gesamten Tarifbereich<br />

42 Regelungen – 5.682 Tsd. Beschäftigte<br />

<br />

Steigerung der <strong>Ausbildung</strong>splätze <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em festgelegten Umfang<br />

5 Regelungen – 584 Tsd. Beschäftigte<br />

<br />

Steigerung der <strong>Ausbildung</strong>splätze<br />

ohne festgelegten Umfang<br />

25 Regelungen – 2.290 Tsd. Beschäftigte<br />

<br />

Beibehalten der erreichten<br />

<strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />

9 Regelungen – 2.789 Tsd. Beschäftigte<br />

<br />

nur Entlastung der<br />

<strong>Ausbildung</strong>sbetriebe<br />

3 Regelungen – 19 Tsd. Beschäftigte<br />

Ziel: Erhöhung/Bestandssicherung<br />

der <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />

52 Regelungen – 6.049 Tsd. Beschäftigte<br />

Entlastung des e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sbetriebs<br />

unter der Bed<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er<br />

bestimmten <strong>Ausbildung</strong>sleistung<br />

10 Regelungen – 367 Tsd. Beschäftigte<br />

Entlastung bei genau festgelegtem<br />

Umfang der <strong>Ausbildung</strong>sleistung<br />

8 Regelungen – 311 Tsd. Beschäftigte<br />

Entlastung ohne genau festgelegten<br />

Umfang der <strong>Ausbildung</strong>sleistung<br />

2 Regelungen – 56 Tsd. Beschäftigte<br />

<br />

<br />

<br />

Auf die <strong>Ausbildung</strong>splätze im gesamten Tarifbereich bezog<br />

sich <strong>in</strong> 2001 mit 42 Regelungen der deutlich größere Anteil.<br />

In 30 Fällen sollte dabei die <strong>Ausbildung</strong>sstellenzahl im<br />

Tarifbereich gesteigert werden. Aussagen zum angestrebten<br />

Umfang der Erhöhung fehlten hier jedoch größtenteils,<br />

meist handelte es sich um Appelle der Tarifvertragsparteien<br />

an die Betriebe, mehr <strong>Ausbildung</strong>sstellen anzubieten. Lediglich<br />

<strong>in</strong> fünf der Vere<strong>in</strong>barungen war die zu erreichende<br />

Steigerung genauer festgelegt, und nur vier dieser Regelungen,<br />

die zudem relativ kle<strong>in</strong>e Tarifbereiche betrafen, be<strong>in</strong>halteten<br />

e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Zusage zusätzlicher <strong>Ausbildung</strong>splätze.<br />

In nur e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Tarifbereich war e<strong>in</strong>e<br />

Sanktion bei Nichte<strong>in</strong>haltung der Zusage vorgesehen: In<br />

diesem Fall sollten ab dem folgenden Jahr höhere <strong>Ausbildung</strong>svergütungen<br />

wirksam werden.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Schwerpunkt lag auf der Bestandssicherung<br />

der erreichten <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten, die <strong>in</strong> neun, vor allem<br />

relativ großen Tarifbereichen vere<strong>in</strong>bart war. Drei Regelungen<br />

mit ger<strong>in</strong>ger quantitativer Bedeutung be<strong>in</strong>halteten<br />

ausschließlich e<strong>in</strong>e Entlastung der <strong>Ausbildung</strong>sbetriebe<br />

durch generell abgesenkte bzw. „e<strong>in</strong>gefrorene“ <strong>Ausbildung</strong>svergütungen,<br />

die zu e<strong>in</strong>er Steigerung bzw. dem Erhalt<br />

der <strong>Ausbildung</strong>sleistungen beitragen sollten.<br />

Zehn Vere<strong>in</strong>barungen im Rahmen von Flächentarifverträgen<br />

sollten <strong>in</strong> 2001 den e<strong>in</strong>zelnen Betrieb im Tarifbereich<br />

besonders motivieren, zusätzliche <strong>Ausbildung</strong>sstellen zur<br />

Verfügung zu stellen. Hierbei waren Entlastungen für den<br />

e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb vorgesehen, sofern dieser e<strong>in</strong>e<br />

bestimmte Bed<strong>in</strong>gung im H<strong>in</strong>blick auf se<strong>in</strong>e <strong>Ausbildung</strong>sleistung<br />

erfüllte. In acht der betreffenden Tarifbereiche<br />

musste der Betrieb die Zahl der <strong>Ausbildung</strong>splätze um<br />

e<strong>in</strong>en bestimmten Prozentsatz steigern, e<strong>in</strong>e festgelegte<br />

<strong>Ausbildung</strong>squote erreichen oder erstmalig ausbilden, um<br />

die Entlastungsmöglichkeit <strong>in</strong> Anspruch nehmen zu können.<br />

In zwei Tarifbereichen war die mögliche Entlastung<br />

an e<strong>in</strong>e nicht näher bestimmte Erhöhung der <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />

im Betrieb geknüpft. Die vorgesehene Entlastung<br />

für den Betriebe bestand meist dar<strong>in</strong>, die <strong>Ausbildung</strong>svergütungen<br />

kürzen zu können. In den übrigen<br />

Fällen wurde die tariflich vere<strong>in</strong>barte Erhöhung der <strong>Ausbildung</strong>svergütungen<br />

ausgesetzt oder trat erst mit zeitlicher<br />

Verzögerung <strong>in</strong> Kraft. In e<strong>in</strong>em Tarifbereich wurde der<br />

Betrieb entlastet, <strong>in</strong>dem Mehrarbeitszuschläge für die<br />

Beschäftigten entfielen.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Strukturen der<br />

tariflichen <strong>Ausbildung</strong>sförderung des Jahres 2001 noch weit<br />

gehend der aktuellen Situation entsprechen, da es <strong>in</strong> den<br />

letzten Jahren e<strong>in</strong>e Tendenz zu deutlich längeren Laufzeiten<br />

gab und ausgelaufene Regelungen oft ohne oder mit nur ger<strong>in</strong>gen<br />

Veränderungen verlängert wurden. In den Tarifbereichen,<br />

<strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e tarifliche <strong>Ausbildung</strong>sförderung neu vere<strong>in</strong>bart<br />

wurde, orientierten sich die Tarifpartner meist stark<br />

an bestehenden Regelungen <strong>in</strong> vergleichbaren Bereichen.<br />

Wirksamkeit tariflicher<br />

<strong>Ausbildung</strong>sförderung<br />

Ob und <strong>in</strong>wieweit durch die tarifliche <strong>Ausbildung</strong>sförderung<br />

tatsächlich die Zahl der <strong>Ausbildung</strong>splätze <strong>in</strong> den Tarifbereichen<br />

erhöht bzw. erhalten werden konnte, ist nicht<br />

bekannt. H<strong>in</strong>weise zur Wirksamkeit tariflicher Ausbil-<br />

26 <strong>BWP</strong> <strong>Sonderausgabe</strong> 2003

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