011 Rachen - Deutsche Krebshilfe eV
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10 Krebs im <strong>Rachen</strong> und Kehlkopf Krebs im <strong>Rachen</strong> und Kehlkopf 11<br />
Diese Menschen sind besonders gefährdet<br />
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Wer regelmäßig und viel raucht und früh damit begonnen hat<br />
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Wer regelmäßig größere Mengen Alkohol trinkt – besonders<br />
wenn zusätzlich geraucht wird – und<br />
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Menschen, bei denen der Arzt bereits das Vorstadium einer<br />
Krebserkrankung, eine sogenannte Dysplasie, festgestellt hat<br />
Durchaus nicht jeder Mensch, der zu diesen Risikogruppen gehört,<br />
erkrankt an <strong>Rachen</strong>- und Kehlkopfkrebs. Für jeden, auf den<br />
einzelne oder mehrere Merkmale zutreffen, ist es jedoch wichtig<br />
zu wissen, dass sein persönliches Risiko, daran zu erkranken,<br />
deutlich erhöht ist.<br />
Berufskrankheit<br />
Viele Betroffene wissen nicht genau, warum sie an Krebs erkrankt<br />
sind. Bei manchen liegt allerdings der Verdacht nahe,<br />
dass die Erkrankung mit ihrem Beruf zusammenhängt, wenn sie<br />
zum Beispiel Kontakt mit bestimmten krebserzeugenden Stoffen<br />
haben.<br />
Dann kann Ihre Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen<br />
als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies wiederum ist<br />
wichtig für Rehabilitationsmaßnahmen oder finanzielle Entschädigungen.<br />
Gefährliche<br />
Schadstoffe<br />
Bei Kehlkopfkrebs kann es sich um eine anzeigepflichtige Berufskrankheit<br />
(BK-Nr. 4104 Anlage BKV) handeln. Im dazugehörigen<br />
amtlichen Merkblatt sind Vorkommen und Gefahrenquellen,<br />
Aufnahme und Wirkungsweise, Krankheitsbild und Diagnose<br />
sowie Hinweise für die ärztliche Beurteilung beschrieben. Zu<br />
den wichtigsten Schadstoffen, die <strong>Rachen</strong>- und Kehlkopfkrebs<br />
hervorrufen können, zählen Asbest, Arsen, Nickel und Chrom sowie<br />
Benzpyrene. Die Einwirkung muss jedoch über lange Jahre in<br />
einer hohen Konzentration erfolgen.<br />
Da Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit ein entschädigungspflichtiger<br />
Versicherungsfall ist, besteht sowohl für (Betriebs-)<br />
Ärzte als auch für Unternehmer eine gesetzliche Anzeigepflicht<br />
(SGB VII).