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011 Rachen - Deutsche Krebshilfe eV

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10 Krebs im <strong>Rachen</strong> und Kehlkopf Krebs im <strong>Rachen</strong> und Kehlkopf 11<br />

Diese Menschen sind besonders gefährdet<br />

••<br />

Wer regelmäßig und viel raucht und früh damit begonnen hat<br />

••<br />

Wer regelmäßig größere Mengen Alkohol trinkt – besonders<br />

wenn zusätzlich geraucht wird – und<br />

••<br />

Menschen, bei denen der Arzt bereits das Vorstadium einer<br />

Krebserkrankung, eine sogenannte Dysplasie, festgestellt hat<br />

Durchaus nicht jeder Mensch, der zu diesen Risikogruppen gehört,<br />

erkrankt an <strong>Rachen</strong>- und Kehlkopfkrebs. Für jeden, auf den<br />

einzelne oder mehrere Merkmale zutreffen, ist es jedoch wichtig<br />

zu wissen, dass sein persönliches Risiko, daran zu erkranken,<br />

deutlich erhöht ist.<br />

Berufskrankheit<br />

Viele Betroffene wissen nicht genau, warum sie an Krebs erkrankt<br />

sind. Bei manchen liegt allerdings der Verdacht nahe,<br />

dass die Erkrankung mit ihrem Beruf zusammenhängt, wenn sie<br />

zum Beispiel Kontakt mit bestimmten krebserzeugenden Stoffen<br />

haben.<br />

Dann kann Ihre Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen<br />

als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies wiederum ist<br />

wichtig für Rehabilitationsmaßnahmen oder finanzielle Entschädigungen.<br />

Gefährliche<br />

Schadstoffe<br />

Bei Kehlkopfkrebs kann es sich um eine anzeigepflichtige Berufskrankheit<br />

(BK-Nr. 4104 Anlage BKV) handeln. Im dazugehörigen<br />

amtlichen Merkblatt sind Vorkommen und Gefahrenquellen,<br />

Aufnahme und Wirkungsweise, Krankheitsbild und Diagnose<br />

sowie Hinweise für die ärztliche Beurteilung beschrieben. Zu<br />

den wichtigsten Schadstoffen, die <strong>Rachen</strong>- und Kehlkopfkrebs<br />

hervorrufen können, zählen Asbest, Arsen, Nickel und Chrom sowie<br />

Benzpyrene. Die Einwirkung muss jedoch über lange Jahre in<br />

einer hohen Konzentration erfolgen.<br />

Da Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit ein entschädigungspflichtiger<br />

Versicherungsfall ist, besteht sowohl für (Betriebs-)<br />

Ärzte als auch für Unternehmer eine gesetzliche Anzeigepflicht<br />

(SGB VII).

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