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DIB Nr 128 und der FB Nr 29 - Der Immobilienbrief

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Pro Vestor<br />

Windkraft in Indien<br />

Asien wird offenbar zum<br />

verlockenden Investitions-<br />

Standort. Initiator Pro<br />

Vestor, Hamburg bietet einen<br />

Windkraftfonds in Indien<br />

an. Geplant ist, 24 Windrä<strong>der</strong><br />

zu finanzieren. Die Einspeisevergütung<br />

sieht 3,50 Rupien<br />

pro kwh im ersten Jahr<br />

vor <strong>und</strong> jährliche Steigerungen<br />

von 0,15 Rupien. <strong>Der</strong><br />

Fonds berechnet einen Euro<br />

mit 53 Rupien. <strong>Der</strong> Anbieter<br />

stellt ein jährliches Anlageergebnis<br />

von 11,2% in Aussicht.<br />

Abgerechnet wird in<br />

<strong>der</strong> indischen Währung.<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>29</strong>, 50. KW, 11.12.2006, Seite 6<br />

zusätzlich die Spekulationsfrist. Da Aktionäre künftig mit mehr Abgaben kalkulieren<br />

müssen, kommt als Alternative für diese Risikoanlage durchaus <strong>der</strong> eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

geschlossene Fonds diesseits <strong>und</strong> jenseits <strong>der</strong> Grenze in Betracht – mit durchweg<br />

besseren Steuerperspektiven.<br />

Die Details <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />

Ab 2009 halten inländische Kreditinstitute von privaten Kapitalerträgen pauschal 25<br />

Prozent Abgeltungsteuer ein, die sie anonym ans Finanzamt abführen. Hinzu kommen<br />

Soli <strong>und</strong> Kirchensteuer. Das betrifft Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds<br />

sowie unabhängig von <strong>der</strong> Haltedauer Spekulationserträge mit Wertpapieren.<br />

Damit liegt die Belastung bei r<strong>und</strong> <strong>29</strong> Prozent. Wer eine geringere Progression vorweist,<br />

kann die Erträge weiterhin in seiner Steuererklärung angeben.<br />

Wertpapierbesitzer müssen jedoch Ende 2008 nicht fluchtartig ihr Depot aufräumen,<br />

um die Spekulationsfrist zu retten. Denn für vor 2009 erworbene Aktien o<strong>der</strong> Zertifikate<br />

gilt die Einjahresfrist weiter, als Bestandsschutz. Das erfreut auch Beteiligte an<br />

einem Vermögens verwaltenden Privat Equity o<strong>der</strong> Venture Capital Fonds. Denn die<br />

bis Silvester 2008 getätigten Investitionen können weiterhin planmäßig ohne Steuern<br />

verkauft werden. Insoweit muss die Rendite genauso wenig angepasst werden wie<br />

bei Immobilienfonds.<br />

Ein Negativaspekt ist jedoch zu beachten. Setzen die Fonds auf junge Unternehmen<br />

von jenseits <strong>der</strong> Grenze, wird dort auf die Ausschüttungen eine Quellensteuer einbehalten.<br />

Die wird <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> heimischen Steuererklärung min<strong>der</strong>nd berücksichtigt.<br />

Das könnte über die Regelung <strong>der</strong> Abgeltungsteuer entfallen, so dass sich insoweit<br />

die Rendite ein wenig kleiner ausfällt. Unterstützung für diese Kappung hat <strong>der</strong> Fiskus<br />

jetzt gerade vom Europäischen Gerichtshof erhalten. Die Richter in Luxemburg<br />

Prag hat einen beson<strong>der</strong>en Zauber ...<br />

... auch für Investoren!<br />

Informationsmaterial anfor<strong>der</strong>n unter info@signa-f<strong>und</strong>s.de<br />

o<strong>der</strong> direkt informieren unter www.signa-f<strong>und</strong>s.de

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