2010-03 | Herbst: TOP Magazin Dortmund
Die Themen dieser Ausgabe: • 100 JAHRE PARFÜMERIE DOUGLAS – DAS GESCHÄFT MIT DER SCHÖNHEIT • C.T.C. – ARD UND SKY ZU GAST IM INCONTRO • ENDSPURT PHOENIX – DER HUNGER NACH WASSER
Die Themen dieser Ausgabe:
• 100 JAHRE PARFÜMERIE DOUGLAS – DAS GESCHÄFT MIT DER SCHÖNHEIT
• C.T.C. – ARD UND SKY ZU GAST IM INCONTRO
• ENDSPURT PHOENIX – DER HUNGER NACH WASSER
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STEUERN<br />
Bundesverfassungsgericht führte unter sind die Finanzämter vom Bundesministerium<br />
der Finanzen (BMF) angehalten,<br />
anderem aus, dass betrieblich oder beruflich<br />
veranlasste Aufwendungen als nachgewiesene oder glaubhaft gemachte<br />
Aufwendungen für ein häusliches Ar-<br />
Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />
grds. von der Bemessungsgrundlage der beitszimmer vorläufig bis zu einer Höhe<br />
von 1.250,- € zum Abzug zuzulassen,<br />
Einkommensteuer abziehbar sind.<br />
wenn einem Steuerpflichtigen für eine<br />
Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts<br />
besteht eine nicht zu akzeptieren-<br />
neben seinem häuslichen Arbeitszim-<br />
betriebliche oder berufliche Tätigkeit<br />
Gewerbesteuer<br />
de Abweichung vom objektiven Nettoprinzip<br />
solchen (also Photovol-<br />
vereinfacht:<br />
mer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung<br />
Zwar handelt es sich beim Betrieb einer Bei<br />
die<br />
kleineren<br />
Möglichkeit<br />
Anlagen gibt es im<br />
steht.<br />
Einzelfall die Möglichkeit,<br />
taikanlage um einen Gewerbebetrieb, der<br />
des<br />
vom<br />
Abzugs<br />
Grundsatz auf den Ausweis der Umsatzsteuer bei der Einspeisevergütung<br />
zu verzichten. Das kann immer dann der Fall sein,<br />
der Aufwendungen als Betriebsausgaben<br />
her auch gewerbesteuerpflichtig ist, für natürliche Personen<br />
oder Werbungskosten), In die Steuerbescheide wird allerdings<br />
gibt es bei der Gewerbesteuer allerdings<br />
soweit<br />
einen auf<br />
die<br />
den<br />
Berücksichtigung<br />
Gewinn<br />
anzuwendenden Freibetrag von 24.500<br />
wenn die vom örtlichen Energieversorger gezahlte Vergütung<br />
regelmäßig unter 17.500 € pro Jahr liegt. Der Energie-<br />
von Aufwendungen<br />
ein so genannter Vorläufigkeitsvermerk<br />
€. Das bedeutet,<br />
in den meisten Fällen dürfte die Gewerbesteuer<br />
für ein häusliches Arbeitszimmer<br />
auch dann<br />
(§ 165 AO) aufgenommen, d. h. schlechtestenfalls<br />
kann der vorläufig zugelas-<br />
kein versorger wird dann keine Umsatzsteuer an den Betreiber<br />
ausgeschlossen wird,<br />
Thema sein.<br />
auszahlen, dem gegenüber ist der Betreiber dann jedoch<br />
wenn für die betriebliche oder berufliche sene Abzug von maximal 1.250,- € nach<br />
nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, d. h. insbesondere<br />
Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur einer gesetzlichen Neuregelung rückgängig<br />
gemacht werden.<br />
Umsatzsteuer<br />
die bei Erwerb und Installation der Anlage anfallende, hohe<br />
Verfügung steht.<br />
Im Sinne der Umsatzsteuer ist der Betreiber einer Photovoltaikanlage<br />
als Unternehmer anzusehen, da er eine gewerb-<br />
werden.<br />
Umsatzsteuer kann nicht vom Finanzamt zurückgefordert<br />
Die mögliche Nutzung eines Arbeitszimmers<br />
zu mehr als 50 % der eigentlichen Neuregelung dahingehend erfolgen wird,<br />
Es ist zu vermuten, dass eine gesetzliche<br />
liche Tätigkeit selbständig ausübt. Dies kann als Vorteil<br />
erachtet werden. Insbesondere bei der Anschaffung und Installation<br />
einer Photovoltaikanlage werden auf die zu zah-<br />
Diese Ausführungen sollen einen Überblick über die steu-<br />
gen für ein häusliches Arbeitszimmer mit Arbeitszeit reicht dem Bundesverfassungsgericht<br />
demgegenüber nicht als Kosten für ein häusliches Arbeitszim-<br />
dass zukünftig wieder der Abzug von<br />
dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit<br />
lenden Entgelte hohe Umsatzsteuerbeträge berechnet. erliche Behandlung einer Photovoltaikanlage verschaffen,<br />
auch Aufwendungen nicht zum Abzug Indiz für die steuerliche Abzugsfähigkeit mer bis maximal 1.250,- € möglich sein<br />
sie können jedoch keinesfalls das individuelle Beratungsgespräch<br />
mit Ihrem Steuerberater ersetzen.<br />
zugelassen werden, wenn für die betriebliche<br />
oder berufliche Tätigkeit kein andebeitgeber<br />
ein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder aber das häusliche<br />
aus, soweit zum Beispiel von einem Ar-<br />
wird, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur<br />
Diese werden grundsätzlich vom Finanzamt erstattet. Dem<br />
gegenüber ist die vom Energieversorger ebenfalls an den<br />
rer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Verfügung gestellt wird.<br />
Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten<br />
betrieblichen oder beruflichen<br />
Betreiber der Anlage ausgezahlte Umsatzsteuer regelmäßig<br />
an das Finanzamt abzuführen, wobei auch hier die zum<br />
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema. ◆<br />
Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die verfassungswidrige<br />
Regelung rückwirkend rückwirkend ab 2007 eine neue Regelung<br />
Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, Betätigung bildet.<br />
Beispiel im Rahmen einer Wartung an einen Unternehmer<br />
gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) wiederum gekürzt werden<br />
auf den 01.01.2007 zu korrigieren. Das zu schaffen. Bis er dies umgesetzt hat, Doch dies ist reine Spekulation.<br />
kann.<br />
SOZIETÄT HAASE + PFORR<br />
STEUERBERATER<br />
Info: Peter Pforr<br />
Sozietät Haase + Pforr | Steuerberater<br />
Dipl.-Finw. Thomas Haase | Peter Pforr<br />
Hauptsitz der Sozietät<br />
Schwanenwall 23<br />
44135 <strong>Dortmund</strong><br />
Telefon: (0231) 557047-0<br />
Telefax: (0231) 557047-77<br />
Zweigniederlassung<br />
Heidbrache 27<br />
58097 Hagen<br />
Telefon: (0231) 557047-80<br />
Telefax: (0231) 557047-88<br />
E-Mail: info@shp-steuerberatung.de | Web: www.shp-steuerberatung.de<br />
Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
Beratung sowie Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen<br />
für alle Gesellschaftsformen, Unternehmensumwandlung,<br />
Ärzte- und Apothekenberatung, Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit,<br />
Betriebswirtschaftliche Beratung/Erfolgs- und Liquiditätsplanung,<br />
Existenzgründung, Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen,<br />
Baulohn<br />
Foto: Isabella Thiel<br />
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