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2010-03 | Herbst: TOP Magazin Dortmund

Die Themen dieser Ausgabe: • 100 JAHRE PARFÜMERIE DOUGLAS – DAS GESCHÄFT MIT DER SCHÖNHEIT • C.T.C. – ARD UND SKY ZU GAST IM INCONTRO • ENDSPURT PHOENIX – DER HUNGER NACH WASSER

Die Themen dieser Ausgabe:
• 100 JAHRE PARFÜMERIE DOUGLAS – DAS GESCHÄFT MIT DER SCHÖNHEIT
• C.T.C. – ARD UND SKY ZU GAST IM INCONTRO
• ENDSPURT PHOENIX – DER HUNGER NACH WASSER

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STEUERN<br />

Bundesverfassungsgericht führte unter sind die Finanzämter vom Bundesministerium<br />

der Finanzen (BMF) angehalten,<br />

anderem aus, dass betrieblich oder beruflich<br />

veranlasste Aufwendungen als nachgewiesene oder glaubhaft gemachte<br />

Aufwendungen für ein häusliches Ar-<br />

Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />

grds. von der Bemessungsgrundlage der beitszimmer vorläufig bis zu einer Höhe<br />

von 1.250,- € zum Abzug zuzulassen,<br />

Einkommensteuer abziehbar sind.<br />

wenn einem Steuerpflichtigen für eine<br />

Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts<br />

besteht eine nicht zu akzeptieren-<br />

neben seinem häuslichen Arbeitszim-<br />

betriebliche oder berufliche Tätigkeit<br />

Gewerbesteuer<br />

de Abweichung vom objektiven Nettoprinzip<br />

solchen (also Photovol-<br />

vereinfacht:<br />

mer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung<br />

Zwar handelt es sich beim Betrieb einer Bei<br />

die<br />

kleineren<br />

Möglichkeit<br />

Anlagen gibt es im<br />

steht.<br />

Einzelfall die Möglichkeit,<br />

taikanlage um einen Gewerbebetrieb, der<br />

des<br />

vom<br />

Abzugs<br />

Grundsatz auf den Ausweis der Umsatzsteuer bei der Einspeisevergütung<br />

zu verzichten. Das kann immer dann der Fall sein,<br />

der Aufwendungen als Betriebsausgaben<br />

her auch gewerbesteuerpflichtig ist, für natürliche Personen<br />

oder Werbungskosten), In die Steuerbescheide wird allerdings<br />

gibt es bei der Gewerbesteuer allerdings<br />

soweit<br />

einen auf<br />

die<br />

den<br />

Berücksichtigung<br />

Gewinn<br />

anzuwendenden Freibetrag von 24.500<br />

wenn die vom örtlichen Energieversorger gezahlte Vergütung<br />

regelmäßig unter 17.500 € pro Jahr liegt. Der Energie-<br />

von Aufwendungen<br />

ein so genannter Vorläufigkeitsvermerk<br />

€. Das bedeutet,<br />

in den meisten Fällen dürfte die Gewerbesteuer<br />

für ein häusliches Arbeitszimmer<br />

auch dann<br />

(§ 165 AO) aufgenommen, d. h. schlechtestenfalls<br />

kann der vorläufig zugelas-<br />

kein versorger wird dann keine Umsatzsteuer an den Betreiber<br />

ausgeschlossen wird,<br />

Thema sein.<br />

auszahlen, dem gegenüber ist der Betreiber dann jedoch<br />

wenn für die betriebliche oder berufliche sene Abzug von maximal 1.250,- € nach<br />

nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, d. h. insbesondere<br />

Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur einer gesetzlichen Neuregelung rückgängig<br />

gemacht werden.<br />

Umsatzsteuer<br />

die bei Erwerb und Installation der Anlage anfallende, hohe<br />

Verfügung steht.<br />

Im Sinne der Umsatzsteuer ist der Betreiber einer Photovoltaikanlage<br />

als Unternehmer anzusehen, da er eine gewerb-<br />

werden.<br />

Umsatzsteuer kann nicht vom Finanzamt zurückgefordert<br />

Die mögliche Nutzung eines Arbeitszimmers<br />

zu mehr als 50 % der eigentlichen Neuregelung dahingehend erfolgen wird,<br />

Es ist zu vermuten, dass eine gesetzliche<br />

liche Tätigkeit selbständig ausübt. Dies kann als Vorteil<br />

erachtet werden. Insbesondere bei der Anschaffung und Installation<br />

einer Photovoltaikanlage werden auf die zu zah-<br />

Diese Ausführungen sollen einen Überblick über die steu-<br />

gen für ein häusliches Arbeitszimmer mit Arbeitszeit reicht dem Bundesverfassungsgericht<br />

demgegenüber nicht als Kosten für ein häusliches Arbeitszim-<br />

dass zukünftig wieder der Abzug von<br />

dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit<br />

lenden Entgelte hohe Umsatzsteuerbeträge berechnet. erliche Behandlung einer Photovoltaikanlage verschaffen,<br />

auch Aufwendungen nicht zum Abzug Indiz für die steuerliche Abzugsfähigkeit mer bis maximal 1.250,- € möglich sein<br />

sie können jedoch keinesfalls das individuelle Beratungsgespräch<br />

mit Ihrem Steuerberater ersetzen.<br />

zugelassen werden, wenn für die betriebliche<br />

oder berufliche Tätigkeit kein andebeitgeber<br />

ein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder aber das häusliche<br />

aus, soweit zum Beispiel von einem Ar-<br />

wird, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur<br />

Diese werden grundsätzlich vom Finanzamt erstattet. Dem<br />

gegenüber ist die vom Energieversorger ebenfalls an den<br />

rer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Verfügung gestellt wird.<br />

Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten<br />

betrieblichen oder beruflichen<br />

Betreiber der Anlage ausgezahlte Umsatzsteuer regelmäßig<br />

an das Finanzamt abzuführen, wobei auch hier die zum<br />

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema. ◆<br />

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die verfassungswidrige<br />

Regelung rückwirkend rückwirkend ab 2007 eine neue Regelung<br />

Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, Betätigung bildet.<br />

Beispiel im Rahmen einer Wartung an einen Unternehmer<br />

gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) wiederum gekürzt werden<br />

auf den 01.01.2007 zu korrigieren. Das zu schaffen. Bis er dies umgesetzt hat, Doch dies ist reine Spekulation.<br />

kann.<br />

SOZIETÄT HAASE + PFORR<br />

STEUERBERATER<br />

Info: Peter Pforr<br />

Sozietät Haase + Pforr | Steuerberater<br />

Dipl.-Finw. Thomas Haase | Peter Pforr<br />

Hauptsitz der Sozietät<br />

Schwanenwall 23<br />

44135 <strong>Dortmund</strong><br />

Telefon: (0231) 557047-0<br />

Telefax: (0231) 557047-77<br />

Zweigniederlassung<br />

Heidbrache 27<br />

58097 Hagen<br />

Telefon: (0231) 557047-80<br />

Telefax: (0231) 557047-88<br />

E-Mail: info@shp-steuerberatung.de | Web: www.shp-steuerberatung.de<br />

Tätigkeitsschwerpunkte:<br />

Beratung sowie Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen<br />

für alle Gesellschaftsformen, Unternehmensumwandlung,<br />

Ärzte- und Apothekenberatung, Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit,<br />

Betriebswirtschaftliche Beratung/Erfolgs- und Liquiditätsplanung,<br />

Existenzgründung, Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen,<br />

Baulohn<br />

Foto: Isabella Thiel<br />

<strong>TOP</strong> 73<br />

<strong>TOP</strong> 087

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