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94<br />

Die orthodoxe Kirche <strong>in</strong> griechischer Sicht<br />

Die Landes-Teil-Synoden, ebenso die oekumenischen, haben sich niemals<br />

systematisch mit dem Problem der Stellung der Laien <strong>in</strong> der Kirche beschäftigt.<br />

Es tragen jedoch etwas mehr als 70 der von ihnen edierten<br />

heiligen Kanones zu diesem Thema etwas bei. Diesen heiligen Kanones<br />

müssen noch, wenn es hoch kommt, zehn h<strong>in</strong>zugefügt werden, die aus<br />

<strong>in</strong> kanonischer Geltung stehenden Schriften der Väter oder anderer<br />

Kirchenmänner stammen und <strong>in</strong> die offizielle Sammlung der heiligen<br />

Kanones der <strong>Orthodoxe</strong>n Kirche Aufnahme fanden. Der Inhalt der oben<br />

erwähnten Teüe des ‏"‏photianischen״ Nomokanons und der heiligen<br />

Kanones der Teil- und oekumenischen Synoden und der Väter bezieht<br />

sich auf die Stellung, die die Laien <strong>in</strong> der Kirche haben, und besonders<br />

auf die Rechte und Pflichten, die für sie bestimmt s<strong>in</strong>d, sei es bezüghch<br />

des <strong>in</strong>neren Lebens, sei es bezüghch der äußeren Wirkung der Kirche.<br />

1. Die organische Stellung der Laien <strong>in</strong>nerhalb<br />

des kirchlichen Organismus<br />

Die Stellung der Laien <strong>in</strong>nerhalb des kirchlichen Organismus wird<br />

hauptsächlich durch den Unterschied <strong>in</strong> bezug auf die Stellung des Klerus und<br />

besonders der Bischöfe <strong>in</strong>nerhalb des Klerus def<strong>in</strong>iert 4 ). Dieser Unterschied<br />

tritt im Kult sehr stark zutage. Zunächst e<strong>in</strong>mal ist die Verwaltung<br />

der Sakramente der Kirche und des Kultes im allgeme<strong>in</strong>en dem<br />

Klerus anvertraut, e<strong>in</strong>iges davon, wie das Sakrament der heiligen Buße<br />

und das Sakrament der Priesterweihe, ebenso die Weihe des heiligen Öls,<br />

sogar nur den Bischöfen. Aber auch die Abteilung e<strong>in</strong>es Ortes im Kultraum,<br />

den nur die Geisdichen betreten dürfen 5 ), unterstreicht den Unterschied<br />

zwischen Klerus und Laien. Auch das bestehende Verbot, daß die<br />

Laien die praesanktifizierten (vorgeheiligten) heiligen Elemente, <strong>in</strong> „Anwesenheit<br />

e<strong>in</strong>es Bischofs, Priesters oder Diakons" nicht mit ihrer eigenen<br />

Hand berühren sollen 6 ), zeigt <strong>in</strong> ähnlicher Weise deutlich den Geist, der<br />

<strong>in</strong> den Kanones herrscht, soweit es sich um die Bestimmung der Stellung<br />

der Laien <strong>in</strong> bezug auf die Geistlichen handelt. Sicher, auch die Laien<br />

gehören zum „königlichen Priestertum" (I. Petr. 2, 9), und <strong>in</strong> weiterem<br />

S<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d sie „Priester und Könige" (Offb. x, 6), aber dies bedeutet nicht,<br />

4 ) Vgl. Milasch-Apostolopoulos, a. a. O. 307-317. E<strong>in</strong>en Kanon, der die Mitwirkung<br />

am Kult, an der Verwaltung, an der Formulierung des Dogmas und<br />

an der Mission auf den Klerus alle<strong>in</strong> beschränkt, gibt es <strong>in</strong> der <strong>Orthodoxe</strong>n<br />

Kirche nicht.<br />

6 ) Kanon LXDC der 6. Oek. Synode (PII II, 466) und Kanon XIX der Synode <strong>in</strong><br />

Laodic. (PII III, 188).<br />

e ) Kanon LVIII der 6. Oek. Synode (PII II, 437).

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