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Die orthodoxe Kirche <strong>in</strong> griechischer Sicht<br />
usw. lehren 48 ). Daß aber diese Praxis der Kirche nicht neu ist, sondern<br />
schon früher angewandt wurde - die Laien konnten nur nicht <strong>in</strong> den<br />
Kirchen predigen -, das läßt sich aus dem Vorhandense<strong>in</strong> der kirchlichen<br />
Titeides Διδάσκαλος״ τον Ευαγγελίου" 49 ) und des Μέγας״ Ρήτωο"<br />
beweisen, die hauptsächlich an Laien vergeben wurden 50 ). Insbesondere<br />
verdient Erwähnung, daß die Weitergabe der kirchlichen Lehre außer der<br />
Verkündigung von der Kanzel, wie früher, so ebenso heute, auch Frauen<br />
anvertraut wird.<br />
So also verhalten sich die D<strong>in</strong>ge, was die öffentliche Weitergabe der christlichen<br />
Lehre betrifft. Soweit es jedoch um die persönliche Unterweisung<br />
geht, gdt für die Eltern und Paten und jeden Gläubigen wenn״ e<strong>in</strong> Verständiger<br />
persönlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er dogmatischen Angelegenheit oder aus e<strong>in</strong>em<br />
anderen hedsnotwendigen Grund gefragt wird, so wird er sich nicht<br />
abhalten lassen, zur Antwort zu geben, was ihm gut dünkt" 51 ).<br />
3. Die Stellung der Laien <strong>in</strong> der Verwaltung der Kirche<br />
Dasselbe Phänomen, die Unterscheidung zwischen Klerus und Laien<br />
e<strong>in</strong>erseits und die E<strong>in</strong>heit der beiden andererseits, läßt sich nun auch bei<br />
dem Verwaltungsaufbau der Kirche und bei ihrer Leitung und Verwaltung<br />
im allgeme<strong>in</strong>en beobachten. Dieses Phänomen zeigt sich bei allen<br />
Funktionen der Verwaltung der Kirche, besonders bei der Wahl der<br />
Hirten, bei der Zusammensetzung der heiligen Synoden und der von<br />
diesen abhängigen Beiräten und Ausschüssen, bei der kirchlichen Rechtsprechung<br />
und schließlich bei der Ausarbeitung der kirchlichen Gesetzgebung.<br />
Die Stellung zunächst, die das Pleroma der Kirche bis zum 5. Jahrhundert<br />
bei der Wahl und Weihe ihrer Hirten, also bei dem neuralgischen Punkt der<br />
kirchlichen Verwaltung, e<strong>in</strong>nahm, ist jetzt bekannt 52 ). Die Bischöfe<br />
wurden, wie der heilige Märtyrer Cyprian sich ausdrückt, plebis״<br />
suffragio" gewählt 63 ), was auch aus der Ordnung der Bischofsweihe<br />
48 ) Siehe Milasch-Apostolopoulos, a. a. O. 306-307.<br />
49 ) Siehe ΡΠ V, 532, 534, 538•<br />
50 ) Milasch-Apostolopoulos, a. a. O. 344f. und auch L. A. von Maurer, Das<br />
griechische Volk <strong>in</strong> öffentlicher, kirchlicher und privatrechtlicher Beziehung,<br />
Heidelberg 1835,1 390.<br />
51 ) Balsamon, a. a. O. S. 455-456. Vgl. auch Milasch-Apostolopoulos, a. a. O. 623.<br />
52 ) Darüber siehe P. Poulitsas, a. a. O. 274-275. Reiche Bibliographie siehe ebd.<br />
<strong>in</strong> Anm. 2-3, S. 290-291. Dazu nehme man die sehr systematische Untersuchung<br />
von Prof. P. Trempelas, Ή συμμετοχή τον λαον usw. S. 12 ff.<br />
63 ) Vgl. Epistolae, LV, 8 (Ausg. Härtel, II, 629-630), LVD, 5,6 (ebd. 672,673),<br />
LXVII, 4, 5, (ebd. 738-739)·