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Die Stellung der Laien <strong>in</strong>nerhalb des kirchlichen Organismus<br />

ιοί<br />

hervorgeht 54 ). Diese Stellung der Laien geriet, was die Wahl der Bischöfe<br />

betrifft, vielleicht wegen aufgetretener Unbesonnenheiten schon früh <strong>in</strong>s<br />

Wanken. Schon die Synode von Laodicaea, die zwischen 340 und 370<br />

tagte, bestimmte, es״ sei der Menge nicht zu erlauben, die Wahlen für<br />

die durchzuführen, die im Heiligtum sitzen sollen" 58 ). Es ist natürlich<br />

wahr, daß diese Anordnung der Synode <strong>in</strong> Laodicaea nicht den gänzlichen<br />

Ausschluß der Laien von der Wahl ihrer Hirten bedeutete, sie kennzeichnet<br />

jedoch den Beg<strong>in</strong>n der E<strong>in</strong>schränkung ihrer diesbezüglichen<br />

Rechte, besonders im Osten 56 ). Diese E<strong>in</strong>schränkung nahm im Laufe der<br />

Zeit immer mehr zu. Trotzdem hielt sich e<strong>in</strong>e schattenhafte Er<strong>in</strong>nerung<br />

an diese Rechte noch bis <strong>in</strong> die Zeit von der Eroberung Konstant<strong>in</strong>opels 57 ).<br />

In späterer Zeit ist die Teilnahme der Laien e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e mittelbare, durch<br />

die jeweiligen Herrscher, andererseits e<strong>in</strong>e unmittelbare. Diese zeigt sich<br />

hauptsächlich <strong>in</strong> der Unterbreitung der allgeme<strong>in</strong>en״ (schriftlichen) E<strong>in</strong>gaben"<br />

der״ bischöflichen Hierarchie und des übrigen christlichen<br />

Pleroma", oder des״ anwesenden... örtlichen vornehmen Klerus und<br />

der Laien von Stand" 58 ).<br />

Diese E<strong>in</strong>gaben übten sicher e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluß auf die Wahl der eigenen<br />

Hirten aus, sie s<strong>in</strong>d jedoch der Wahl nicht gleichwertig, denn es gab auch<br />

Fälle, <strong>in</strong> denen die E<strong>in</strong>gaben abgewiesen wurden 59 ).<br />

Die Unterbreitung von E<strong>in</strong>gaben bezüglich der Bischofswahlen wurde<br />

<strong>in</strong> manchen Gegenden und zu verschiedenen Zeiten, auch nach der Eroberung<br />

Konstant<strong>in</strong>opels, fortgesetzt. In anderen Gegenden wiederum wurde<br />

selbst die unmittelbare, viel öfter jedoch die mittelbare Teilnahme der<br />

Laien an der Wahl der Erzpriester und Patriarchen fortgesetzt 80 ).<br />

Was nun die mittelbare Teilnahme der Laien an den Bischofswahlen<br />

64 ) Darüber siehe P. Trempelas, a.a.O. S. 25-27.<br />

») Kanon XIII [PII III, 183).<br />

5, ) Siehe P. Poulitas, a. a. O. Anm. 4 und S. 288-293.<br />

67 ) Vgl. Nicephorus Callistus, Historia XIV, 39 (Migne P. G., 146, 1196), und<br />

Dositheus von Jerusalem, Περί των iv Ίεροσολνμοις πατριαρχευσάντων bei<br />

Papadopoulos Kerameus, 'Ανάλεκτα Ίεροσολνμιτικής Σταχυολογίας I, 231 f.<br />

Siehe auch V. Crumel, vol. I, fasc. II, 1947, S. 72.<br />

58 ) Derartige E<strong>in</strong>gaben siehe bei Miklositsch-Müller, I, 535 vom Jahr r370, II, 28<br />

vom Jahr 1381, II, 65 vom Jahr 1384, K.Delikanis, ΙΠ, 673 vom Jahr 1401, III,<br />

675-676 vom selben Jahr, III, 384 vom Jahr 1709-1710, III, 481 vom Jahr 1786,<br />

III 576 vom Jahr 1840 usw.<br />

69 ) Vgl. Miklositsch-Müller, II, 275 und 345 und M. Gedeon, ΚΑ II, 63-64.<br />

·°) Vgl. bei K. Delikanis, ΠΕ III, 852-855, tomus synodalis des Jahres 1719. Vgl.<br />

auch ebd. 800-801 des Jahres 1695 für die Wahl des Achris. Siehe auch ebd.<br />

747, 748. 852-853.

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