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Die Stellung der Laien <strong>in</strong>nerhalb des kirchlichen Organismus<br />
ιοί<br />
In Konstant<strong>in</strong>opel gab es früher e<strong>in</strong> bürgerliches Gericht, den Senat<br />
(ή Σύγκλητος), der sich, obwohl er weltlicher Art war, auch mit bestimmten<br />
Anklagen gegen Geistliche befaßte und über kirchliche Angelegenheiten<br />
Recht sprach. So wurde über gewisse Anklagen wegen<br />
kirchlicher Vergehen von Mitgliedern des Senats, über bestimmte sogar<br />
jederzeit vom Kaiser Recht gesprochen 98 ). Auch die Bischöfe unterstanden<br />
der Gerichtsbarkeit des Senats <strong>in</strong> Fällen, <strong>in</strong> denen das Vergehen,<br />
dessetwegen sie zur Rechenschaft gezogen wurden, Amtsenthebung nach<br />
sich zog 99 ). Derselben Gerichtsbarkeit unterstanden auch Priester und<br />
Diakone, soweit sie wegen Häresie oder falscher Lehre angeklagt<br />
waren 100 ).<br />
Ebenso bildeten Mitglieder des Senats, deren Zahl ständig wechselte,<br />
mit der heiligen Synode zusammen kirchliche Gerichte, die über kirchliche<br />
Angelegenheiten zu Gericht saßen oder Gutachten darüber abgaben<br />
101 ).<br />
Aber es sche<strong>in</strong>t, daß solche gemischten Gerichte aus Geistlichen und aus bürgerlichen<br />
Richtern nicht nur <strong>in</strong> Konstant<strong>in</strong>opel, sondern auch <strong>in</strong> den Eparchien<br />
zur Aburteilung re<strong>in</strong> kirchlicher Angelegenheiten gebildet wurden.<br />
Teilnahme von Laien an anderen, nicht synodalen, kirchlichen Gerichten sehen<br />
wir im Patriarchat Konstant<strong>in</strong>opel, wo e<strong>in</strong> Gericht <strong>in</strong> Tätigkeit war,<br />
dessen Vorsitzender der Patriarch, und dessen Mitglieder zwei Geistliche<br />
und zwei oder drei Laien waren 102 ). Ebenso nahm an dem sogenannten<br />
Gericht des Protosynkellos nach 1858 e<strong>in</strong> Laie als Richter mit teil, der<br />
zeitweilig entfernt wurde, um auch wieder e<strong>in</strong>zuziehen 103 ). Aber auch<br />
<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>erer Weise sehen wir die Laien <strong>in</strong> der Zeit nach der Eroberung<br />
von Konstant<strong>in</strong>opel an Entscheidungen der Amtsenthebung, viel<br />
häufiger an der Zurruhesetzung auch selbst von Patriarchen mit teilnehmen<br />
104 ).<br />
,8 ) Aek. Christophilopoulos, a. a. O. (s. oben Anm. 38) 96, Anm. 3 und Κ. M.<br />
Rattis, Ποινικόν Δίκαιον της Όρθ. 'Ανατ. 'Εκκλησίας, Athen 1907. S. 482.<br />
' 9 ) Viele derartige Fälle siehe bei Aek. Christophilopoulos, S. 98 Anm. 2, S. 105,<br />
Anm. 5 und 8, und S. 106 Anm. 1 und 2.<br />
100 ) Ähnlich ebenda 105 Anm. 1, 2, 3 und 8, und S. 106 Anm. 1 und 2.<br />
101 ) E<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf derartige Fälle siehe bei Aek. Christophilopoulos, a. a. O.<br />
S. 98 Anm. 2, und S. 105 Anm. 5 und 8, und S. 106 Anm. 1 und 2. Siehe auch<br />
ΡΠ V, 75.<br />
10ί! ) M. Gedeon, 'Ιστορία ... πενήτων S. 231.<br />
108 ) A. a. O. 232. Siehe von dems. auch Άποσημειώματα χρονογράφου, Athen<br />
1932, S. 267.<br />
104 ) Gedeon, Al φάσεις usw. a. a. O. 93, 12s, 161, ders., Άποσημειώματα . . .<br />
S. 287.