Editorial - Agile
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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />
Die Nachteile:<br />
• Die Verwaltung wird zusätzlich gestärkt und ist gleichzeitig weit weg von der Kundin, vom<br />
Kunden.<br />
• Ein Umbau der Vollzugsorganisation kostet sehr viel Geld und wird nicht ohne weiteres zu<br />
einem Verschwinden der kantonal unterschiedlichen Rentenquoten führen.<br />
• Bereits heute existieren verschiedene Formen der regionalen Zusammenarbeit, z.B. in<br />
den Bereichen Recht und Medizin sowie Wirtschaft. Das heisst, faktisch ist eine partielle<br />
Zentralisierung bereits am Entstehen. Auf ihr könnte weiter aufgebaut werden.<br />
• Im Bereich der Wiedereingliederung braucht es lokale und regionale Kenntnisse sowie<br />
eine Vernetzung mit der Politik und Wirtschaft vor Ort, Voraussetzungen, welche das BSV<br />
nicht erbringen kann.<br />
• Wenn die Rechtsanwendung bisher offenbar uneinheitlich war, liegt dies unter anderem<br />
an der mangelnden Kontrolle durch das BSV. Eine Vereinheitlichung der<br />
Rechtsanwendung durch eine Zentralisierung könnte, wenn überhaupt, nur mit<br />
zusätzlichem Personal erreicht werden.<br />
• Mit der seit 1996 angebotenen vereinheitlichten Ausbildung von IV-Stellen-Angestellten,<br />
welche vom BSV abgesegnet ist, hat bereits eine zunehmende Vereinheitlichung der<br />
Rechtsanwendung eingesetzt.<br />
• Die heutige relative Unabhängigkeit der IV-Stellen von der politischen Agenda ist im<br />
Sinne der Anspruchsberechtigten. Sachliche Kriterien stehen im Vordergrund beim<br />
Entscheid über die Leistungserbringung. Läge die Entscheidkompetenz beim BSV, wären<br />
die Entscheide über die Erbringung oder Verweigerung von Leistungen vermehrt den<br />
politischen Auseinandersetzungen im Parlament ausgesetzt, welche heute oft einseitig<br />
mit ökonomischen und betriebswirtschaftlichen Argumenten geführt werden.<br />
Die Vorteile:<br />
• Die Rechtsanwendung würde vereinheitlicht. Dieses Ziel ist einerseits im Sinne der<br />
Anspruchsberechtigten selber, da damit die Akzeptanz von Entscheiden erhöht werden<br />
kann. Andererseits besteht ein übergeordnetes Interesse, dass der Staat bei einer<br />
Bundesversicherung eine „unité de doctrine“ im Vollzug hat.<br />
• Das BSV hätte verstärkte Einflussmöglichkeiten auf die Vollzugsstrategien und damit auf<br />
die Harmonisierung des Vollzugs der einzelnen IV-Stellen.<br />
• Eine einheitliche Vollzugsstrategie, insbesondere der Primat „Eingliederung vor Rente“, ist<br />
bei einer Zentralisierung aufgrund der heute zur Verfügung stehenden Daten einfacher<br />
durchzusetzen als beim jetzigen dezentralen Vollzug.<br />
• Die einzelnen IV-Stellen stünden in einem verstärkten Wettbewerb zu einander und<br />
müssten ihre Leistungen unter neuen Gesichtspunkten miteinander vergleichen.<br />
• Die Struktur des Vollzugs wäre durchschaubarer, die Akzeptanz des IV-Vollzugs würde<br />
sich erhöhen.<br />
• Das Lobbying würde für die Behinderten-Selbsthilfeorganisationen einfacher.<br />
Fazit<br />
Neben der Abwägung einzelner Vor- und Nachteile müsste eine verstärkte Kompetenz des<br />
Bundes beim IVG-Vollzug in den Gesamtzusammenhang der tatsächlich bei der IV<br />
bestehenden Probleme gestellt werden. Es wird ebenfalls zu beachten sein, wie die<br />
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