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Editorial - Agile

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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />

Die Nachteile:<br />

• Die Verwaltung wird zusätzlich gestärkt und ist gleichzeitig weit weg von der Kundin, vom<br />

Kunden.<br />

• Ein Umbau der Vollzugsorganisation kostet sehr viel Geld und wird nicht ohne weiteres zu<br />

einem Verschwinden der kantonal unterschiedlichen Rentenquoten führen.<br />

• Bereits heute existieren verschiedene Formen der regionalen Zusammenarbeit, z.B. in<br />

den Bereichen Recht und Medizin sowie Wirtschaft. Das heisst, faktisch ist eine partielle<br />

Zentralisierung bereits am Entstehen. Auf ihr könnte weiter aufgebaut werden.<br />

• Im Bereich der Wiedereingliederung braucht es lokale und regionale Kenntnisse sowie<br />

eine Vernetzung mit der Politik und Wirtschaft vor Ort, Voraussetzungen, welche das BSV<br />

nicht erbringen kann.<br />

• Wenn die Rechtsanwendung bisher offenbar uneinheitlich war, liegt dies unter anderem<br />

an der mangelnden Kontrolle durch das BSV. Eine Vereinheitlichung der<br />

Rechtsanwendung durch eine Zentralisierung könnte, wenn überhaupt, nur mit<br />

zusätzlichem Personal erreicht werden.<br />

• Mit der seit 1996 angebotenen vereinheitlichten Ausbildung von IV-Stellen-Angestellten,<br />

welche vom BSV abgesegnet ist, hat bereits eine zunehmende Vereinheitlichung der<br />

Rechtsanwendung eingesetzt.<br />

• Die heutige relative Unabhängigkeit der IV-Stellen von der politischen Agenda ist im<br />

Sinne der Anspruchsberechtigten. Sachliche Kriterien stehen im Vordergrund beim<br />

Entscheid über die Leistungserbringung. Läge die Entscheidkompetenz beim BSV, wären<br />

die Entscheide über die Erbringung oder Verweigerung von Leistungen vermehrt den<br />

politischen Auseinandersetzungen im Parlament ausgesetzt, welche heute oft einseitig<br />

mit ökonomischen und betriebswirtschaftlichen Argumenten geführt werden.<br />

Die Vorteile:<br />

• Die Rechtsanwendung würde vereinheitlicht. Dieses Ziel ist einerseits im Sinne der<br />

Anspruchsberechtigten selber, da damit die Akzeptanz von Entscheiden erhöht werden<br />

kann. Andererseits besteht ein übergeordnetes Interesse, dass der Staat bei einer<br />

Bundesversicherung eine „unité de doctrine“ im Vollzug hat.<br />

• Das BSV hätte verstärkte Einflussmöglichkeiten auf die Vollzugsstrategien und damit auf<br />

die Harmonisierung des Vollzugs der einzelnen IV-Stellen.<br />

• Eine einheitliche Vollzugsstrategie, insbesondere der Primat „Eingliederung vor Rente“, ist<br />

bei einer Zentralisierung aufgrund der heute zur Verfügung stehenden Daten einfacher<br />

durchzusetzen als beim jetzigen dezentralen Vollzug.<br />

• Die einzelnen IV-Stellen stünden in einem verstärkten Wettbewerb zu einander und<br />

müssten ihre Leistungen unter neuen Gesichtspunkten miteinander vergleichen.<br />

• Die Struktur des Vollzugs wäre durchschaubarer, die Akzeptanz des IV-Vollzugs würde<br />

sich erhöhen.<br />

• Das Lobbying würde für die Behinderten-Selbsthilfeorganisationen einfacher.<br />

Fazit<br />

Neben der Abwägung einzelner Vor- und Nachteile müsste eine verstärkte Kompetenz des<br />

Bundes beim IVG-Vollzug in den Gesamtzusammenhang der tatsächlich bei der IV<br />

bestehenden Probleme gestellt werden. Es wird ebenfalls zu beachten sein, wie die<br />

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