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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />

Zeitlich beschränkte Renten?<br />

Eher Pauschalbeträge für die berufliche Wiedereingliederung<br />

Von Claude Bauer<br />

Innenminister Pascal Couchepin hat bereits anlässlich des traditionellen Ausflugs auf die<br />

Sankt Petersinsel im Mai 2003 in Bezug auf die 5. IVG-Revision – unter anderem –<br />

angekündigt, dass die Renten zeitlich beschränkt werden könnten. Die erste Reaktion auf die<br />

Ankündigung, aus dem Bauch heraus und ohne Filterung durch Nachdenken, war:<br />

"Katastrophal!". Man muss sich nur einmal die Zeit und die Energie vor Augen führen, die<br />

aufgewendet werden müssen, um eine Rente zugesprochen zu erhalten – das kann ein, zwei<br />

oder sogar noch mehr Jahre dauern. Da vergeht einem die Lust, die ganze Übung wieder<br />

und wieder durchzuexerzieren, z.B. alle zwei Jahre (das ist die Zeitdauer, die in diesem<br />

Zusammenhang am häufigsten erwähnt wird).<br />

Per definitionem ist eine Rente ein "jährliches Einkommen, das jedes Jahr fällig wird…". 8<br />

Eine zeitlich befristete Rente kann es folglich gar nicht geben, bei Couchepins Vorschlag<br />

handelt es sich also vielmehr um einen Pauschalbetrag, der z.B. verteilt über 24 Monate<br />

ausgeschüttet wird. Von daher wäre es angebracht, statt von befristeter Rente von einer<br />

Pauschale für die berufliche Wiedereingliederung zu sprechen. Wer sich das Ganze ein<br />

bisschen eingehender überlegt, muss zum Schluss kommen, dass diese Pauschale für die<br />

berufliche Wiedereingliederung ein durchaus brauchbarer Vorschlag ist, sofern sie mit einem<br />

klaren Ziel und einigen klar formulierten Bedingungen verknüpft wird. Das Ziel muss, in<br />

Übereinstimmung mit dem erklärten Grundsatz der IV, sein: "Wiedereingliederung vor<br />

Rente". Die Bedingungen müssen einen Bezug aufweisen zu diesem Grundsatz, und die<br />

zentralen Begriffe müssten lauten: "Beschleunigung", "berufliche Integration".<br />

So früh und so schnell wie möglich<br />

Es liegt auf der Hand, dass man eine Entscheidung schneller und leichter fällen kann, wenn<br />

man weiss, dass sie nur auf zwei Jahre hinaus Auswirkungen haben wird (und nicht auf 10,<br />

20 oder mehr Jahre hinaus). Das ist nun aber genau das, worum es geht: Es ist zu hoffen,<br />

dass die Arbeit der IV-Stellen schneller einsetzt und unendlich viel zügiger abläuft. Der<br />

Presse war zu entnehmen, dass der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes,<br />

Peter Hasler, die Idee unterstützt, dass der erkrankte Arbeitnehmer, dessen Arzt oder<br />

Arbeitgeber dazu verpflichtet wird, eine mehr als 30 Tage (aufgerechnet z.B. auf drei<br />

Monate) dauernde Absenz der IV-Stelle oder einem Früherkennungs-Zentrum zu melden;<br />

dies auch für den Fall, dass die Absenz (noch) nicht auf eine Behinderung zurückzuführen<br />

ist. Die IV-Stelle bzw. das zuständige Zentrum müsste dann Massnahmen treffen, die darauf<br />

abzielen, die Arbeitsstelle für den betroffenen Arbeitnehmer zu erhalten oder ihm innert<br />

kurzer Frist eine besser geeignete Stelle zu finden. Sofern sinnvolle Sicherheitsvorkehrungen<br />

vorgesehen werden, haben behinderte Personen guten Grund, sich ebenfalls hinter dieses<br />

Prinzip zu stellen.<br />

8 Vgl. Larousse.<br />

Seite 15 / 43

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