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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />

Eine IV ausschliesslich auf Bundesebene?<br />

Von Ursula Schaffner 2<br />

Im Vorfeld des Vernehmlassungsverfahrens zur 5. IVG-Revision wird in verschiedenen<br />

Kreisen darüber diskutiert, welche Vor- und Nachteile eine Zentralisierung der IV-Stellen<br />

beim Bund haben könnte. Dabei ist bereits der unterschiedliche Sprachgebrauch interessant.<br />

Die IV-Stellenleiter-Konferenz (IVSK) diskutiert die Frage unter dem Titel, ob die IV inskünftig<br />

ausschliesslich als Bundeslösung zu konzipieren sei. 3 In der Botschaft zur Neugestaltung des<br />

Finanzausgleichs (NFA) ist zu lesen, „Finanzierung und Vollzug der individuellen Leistungen<br />

[gemeint sind IV-Leistungen; U.S.] sollen ausschliesslich Bundessache werden.“ 4 Das<br />

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) seinerseits spricht von Harmonisierung der<br />

Vollzugspraxis des IVG. 5<br />

Um was geht es?<br />

In der Botschaft zur NFA wird der Ruf nach Zentralisierung folgendermassen begründet:<br />

Damit würden einfachere, durchschaubare Strukturen geschaffen (Zusammenführen von<br />

Regelung, Aufgaben- und Ausgabenkompetenzen), und der Bund könne die volle<br />

Verantwortung für die Leistungen der IV übernehmen, was die Vereinheitlichung der<br />

Rechtsanwendung erleichtere. Schliesslich erhalte der Bund die Möglichkeit, eine schlankere<br />

und somit kostengünstigere Administration zu schaffen. Trotz der Zentralisierung auf<br />

organisatorischer Ebene sollen die IV-Stellen nach wie vor regional präsent bleiben.<br />

Ebenfalls laut der Botschaft zur NFA soll anderseits das Sonderschulwesen – da die<br />

Schulhoheit bei den Kantonen liegt – sowie die fachliche und finanzielle Verantwortung für<br />

den Bereich Bau und Betrieb von Institutionen voll an die Kantone übergehen.<br />

Die Diskussion um eine einheitlichere Bundeslösung beim Vollzug der individuellen<br />

Leistungen des IVG wurde zusätzlich durch die Tatsache angefacht, dass es grosse<br />

Unterschiede in der Rentenquote zwischen den Kantonen gibt. So bezogen im Kanton Basel-<br />

Stadt 2003 8,8% der Wohnbevölkerung eine IV-Rente, im Kanton Nidwalden dagegen nur<br />

3,5%.<br />

Heutige Situation<br />

Mit der 3. IVG-Revision, welche am 1. Januar 1992 in Kraft trat, wurden die damaligen IV-<br />

Sekretariate, IV-Regionalstellen und IV-Kommissionen zu den heutigen 26 kantonalen IV-<br />

Stellen zusammengefasst. Die Kantonalisierung wurde gegen den starken Widerstand unter<br />

anderem von ASKIO (heute AGILE), Procap und DOK durchgesetzt. Die Behinderten-<br />

Organisationen argumentierten damals, es seien überregionale, jeweils mehrere Kantone<br />

2 Ursula Schaffner ist die neue Bereichsleiterin Sozialpolitik von AGILE. Ihr Porträt finden Sie weiter hinten in<br />

dieser Ausgabe.<br />

3 „Perspektiven für die Invalidenversicherung. Handlungsfelder im Hinblick auf die 5. IVG-Revision“, Papier der<br />

IV-Stellenleiter-Konferenz, August 2003, S. 27 ff.<br />

4 Botschaft des Bundesrates zur NFA vom 14.11.2001, BBL 2002, 2291, S. 162 ff.<br />

5 Gemäss Aussage im Rahmen der Sitzung der AHV/IV-Kommission vom 29.1.2004<br />

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