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Editorial - Agile

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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />

Wieso zwei Gleichstellungsbüros?<br />

CB / Mit dem Inkrafttreten des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) haben zwei<br />

Büros ihre Arbeit aufgenommen. Nicht selten wird die Frage gestellt: "Wieso zwei?" Die<br />

Antwort ist ziemlich einfach: Weil das eine ohne das andere unvollständig wäre.<br />

Das Gesetz sagt unmissverständlich: "Der Bundesrat schafft ein Büro für die Gleichstellung<br />

von Menschen mit Behinderungen. Dieses fördert insbesondere: die Information über die<br />

Gesetzesgrundlagen und die Richtlinien zur Verhinderung, Verringerung oder Beseitigung<br />

der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen; die Programme und Kampagnen<br />

[zugunsten der Integration von Menschen mit Behinderungen]; die Analyse und<br />

Untersuchungen im Bereich der Gleichstellung und Integration von Behinderten; die<br />

Koordination der Tätigkeiten der auf diesem Gebiet tätigen öffentlichen und privaten<br />

Einrichtungen." 15 In Bezug auf Information, Beratung und Evaluation präzisiert das Gesetz,<br />

dass der Bund Informationskampagnen durchführen sowie Private und Behörden beraten<br />

und ihnen Empfehlungen abgeben kann (es sei explizit auf die "Kann"-Formulierung<br />

hingewiesen…). Es liegt auf der Hand, dass der Bund, welche Information er auch verbreitet,<br />

immer seinen eigenen Standpunkt verteidigen wird – und das muss nicht unbedingt der<br />

Standpunkt des Behinderten sein, der, als Beispiel, einer Diskriminierung ausgesetzt ist.<br />

Caroline Klein, die lange Zeit als Gleichstellungsbeauftragte tätig war, bevor sie ab diesem<br />

Jahr die Leitung der von der DOK getragenen Gleichstellungsfachstelle übernommen hat, ist<br />

überzeugt, dass die ersten Rechtssprechungsfälle, die sich aus der Anwendung des<br />

Gesetzes ergeben, von zentraler Wichtigkeit sein werden. Die DOK-Fachstelle wird somit in<br />

erster Linie Betroffene juristisch beraten, die aufgrund ihrer Behinderung<br />

Ungleichbehandlungen erfahren. Weiter wird die Fachstelle Informationen aufbereiten und<br />

weiterleiten, Analysen der Gesetzgebung / Umsetzung veranlassen und eine Dokumentation<br />

aufbauen. Gemeinsam mit der Fachstelle ist AGILE von der Wichtigkeit des Auftrags derart<br />

überzeugt, dass die Organisation einen Gleichstellungsrat gefordert – und zugestanden<br />

erhalten – hat, der sich aus Behinderten zusammensetzt, welche sämtliche grossen<br />

Behinderungsgruppen vertreten. Der Gleichstellungsrat legt die Strategie für die Arbeit der<br />

Fachstelle fest und berät diese auf operativer Ebene. 16 Nachstehend finden Sie eine Liste mit<br />

den Mitgliedern des von AGILE angeregten Gleichstellungsrates. Die Mitglieder des<br />

Gleichstellungsrates wurden vom Vorstand von AGILE gewählt.<br />

Wer behauptet, wir hätten die Fachstelle Gleichstellung der DOK nicht nötig, da es ja schon<br />

ein eidgenössisches Gleichstellungsbüro für Menschen mit Behinderungen gebe, kann<br />

gerade so gut sagen, man brauche keinen Verteidiger, schliesslich gebe es ja schon einen<br />

Staatsanwalt oder einen Richter.<br />

15 Art. 19 BehiG<br />

16 Siehe auch den nachfolgenden Beitrag von Cyril Mizrahi<br />

Seite 28 / 43

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