Editorial - Agile
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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />
Wieso zwei Gleichstellungsbüros?<br />
CB / Mit dem Inkrafttreten des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) haben zwei<br />
Büros ihre Arbeit aufgenommen. Nicht selten wird die Frage gestellt: "Wieso zwei?" Die<br />
Antwort ist ziemlich einfach: Weil das eine ohne das andere unvollständig wäre.<br />
Das Gesetz sagt unmissverständlich: "Der Bundesrat schafft ein Büro für die Gleichstellung<br />
von Menschen mit Behinderungen. Dieses fördert insbesondere: die Information über die<br />
Gesetzesgrundlagen und die Richtlinien zur Verhinderung, Verringerung oder Beseitigung<br />
der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen; die Programme und Kampagnen<br />
[zugunsten der Integration von Menschen mit Behinderungen]; die Analyse und<br />
Untersuchungen im Bereich der Gleichstellung und Integration von Behinderten; die<br />
Koordination der Tätigkeiten der auf diesem Gebiet tätigen öffentlichen und privaten<br />
Einrichtungen." 15 In Bezug auf Information, Beratung und Evaluation präzisiert das Gesetz,<br />
dass der Bund Informationskampagnen durchführen sowie Private und Behörden beraten<br />
und ihnen Empfehlungen abgeben kann (es sei explizit auf die "Kann"-Formulierung<br />
hingewiesen…). Es liegt auf der Hand, dass der Bund, welche Information er auch verbreitet,<br />
immer seinen eigenen Standpunkt verteidigen wird – und das muss nicht unbedingt der<br />
Standpunkt des Behinderten sein, der, als Beispiel, einer Diskriminierung ausgesetzt ist.<br />
Caroline Klein, die lange Zeit als Gleichstellungsbeauftragte tätig war, bevor sie ab diesem<br />
Jahr die Leitung der von der DOK getragenen Gleichstellungsfachstelle übernommen hat, ist<br />
überzeugt, dass die ersten Rechtssprechungsfälle, die sich aus der Anwendung des<br />
Gesetzes ergeben, von zentraler Wichtigkeit sein werden. Die DOK-Fachstelle wird somit in<br />
erster Linie Betroffene juristisch beraten, die aufgrund ihrer Behinderung<br />
Ungleichbehandlungen erfahren. Weiter wird die Fachstelle Informationen aufbereiten und<br />
weiterleiten, Analysen der Gesetzgebung / Umsetzung veranlassen und eine Dokumentation<br />
aufbauen. Gemeinsam mit der Fachstelle ist AGILE von der Wichtigkeit des Auftrags derart<br />
überzeugt, dass die Organisation einen Gleichstellungsrat gefordert – und zugestanden<br />
erhalten – hat, der sich aus Behinderten zusammensetzt, welche sämtliche grossen<br />
Behinderungsgruppen vertreten. Der Gleichstellungsrat legt die Strategie für die Arbeit der<br />
Fachstelle fest und berät diese auf operativer Ebene. 16 Nachstehend finden Sie eine Liste mit<br />
den Mitgliedern des von AGILE angeregten Gleichstellungsrates. Die Mitglieder des<br />
Gleichstellungsrates wurden vom Vorstand von AGILE gewählt.<br />
Wer behauptet, wir hätten die Fachstelle Gleichstellung der DOK nicht nötig, da es ja schon<br />
ein eidgenössisches Gleichstellungsbüro für Menschen mit Behinderungen gebe, kann<br />
gerade so gut sagen, man brauche keinen Verteidiger, schliesslich gebe es ja schon einen<br />
Staatsanwalt oder einen Richter.<br />
15 Art. 19 BehiG<br />
16 Siehe auch den nachfolgenden Beitrag von Cyril Mizrahi<br />
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