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Editorial - Agile

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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />

schliesslich in Invaliditäten münden. Es liegt auf der Hand: Es gibt keine simplen Lösungen<br />

für diese komplexen Probleme.<br />

IV für Herausforderungen ungenügend gerüstet<br />

Mit der 4. IVG-Revision sind auf den 1.1.04 regionale medizinische Dienste geschaffen<br />

worden, welche die medizinische Beurteilung von Rentengesuchen verbessern und<br />

vereinheitlichen sollen. Selbst mit dieser Neuerung, die ihre Wirkungen erst noch entfalten<br />

muss, ist die IV schlecht gerüstet für die heutigen Herausforderungen. Ausländische<br />

Erfahrungen und solche aus der Unfallversicherung zeigen: Invaliditäten könnten oftmals<br />

vermieden werden, wenn bei Personen mit längerer Arbeitsunfähigkeit frühzeitig<br />

Massnahmen ergriffen werden könnten. Je länger diese Personen "weg vom Fenster", d.h.<br />

vom Arbeitsplatz sind, desto mehr sinken ihre Wiedereingliederungschancen und der<br />

Gesundheitszustand verschlechtert sich. Doch die IV erfährt viel zu spät von diesen Fällen.<br />

Nach ein- oder mehrjähriger Abwesenheit vom Arbeitsplatz sind ihre<br />

Wiedereingliederungsmassnahmen nur noch selten erfolgreich. Bis die IV ein Dossier<br />

eröffnen kann, ist es deshalb oft schon zu spät. Das Verfahren selbst dauert dann auch im<br />

besten Falle relativ lang. Erfahrungsgemäss sinken während dieser Zeit die<br />

Wiedereingliederungschancen weiter. Gerade die komplexen Fälle mit unklarer Diagnose<br />

dauern dann lange, überlasten und überfordern die IV-Stellen.<br />

Zentral: Frühere und verstärkte Wiedereingliederung<br />

Der IV müssen die Mittel gegeben werden, damit sie rechtzeitig und adäquat handeln kann.<br />

Personen mit längerdauernder Arbeitsunfähigkeit müssen von der IV frühzeitig, d.h. nach 1-3<br />

Monaten, erfasst werden können. Sie muss diese Fälle von den eindeutigen Fällen<br />

aussortieren und ihnen nachgehen. Sie muss in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen,<br />

deren Arbeitgebern, den regionalen medizinischen Diensten, den Arbeitsvermittlern und den<br />

Berufsberatern die Situation abklären. Dort, wo noch Chancen bestehen, eine Invalidisierung<br />

zu vermeiden, muss die IV Massnahmen einleiten bzw. anregen, die die Wiedereingliederung<br />

bezwecken. Damit ein solches System funktionieren kann, braucht es Meldepflichten für die<br />

Arbeitgeber und allfällige Krankentaggeld-Versicherer sowie eine Mitwirkungspflicht der<br />

Betroffenen. Eine zeitliche Befristung der neuen Renten ist als ergänzende Massnahme<br />

sinnvoll, unter der Voraussetzung, dass die IV die Betroffenen mit auf sie zugeschnittenen<br />

Unterstützungsangeboten begleitet.<br />

Auch die Arbeitgeber müssen soziale Verantwortung wahrnehmen<br />

Die Arbeitgeber müssen in diesem Prozess mitwirken, d.h. bereit sein, Schonarbeitsplätze,<br />

angepasste Arbeitszeiten oder Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen bzw. anzubieten.<br />

Entlassungen verschärfen die Probleme nur, weil Menschen mit gesundheitlichen Problemen<br />

kaum Chancen auf eine neue Stelle haben und dann fast unweigerlich in der IV landen. Auch<br />

bei den Arbeitgebern braucht es also einen Mentalitätswechsel, sonst nützt ein<br />

Frühinterventionssystem nichts. Zudem müssen sie mehr Arbeitsplätze für<br />

leistungsreduzierte, behinderte und teilinvalide Arbeitnehmende anbieten. Einige Arbeitgeber<br />

tun dies auch heute schon freiwillig. Viele Arbeitgeber und ihre Verbände wollen jedoch keine<br />

soziale Verantwortung wahrnehmen. Gleichzeitig fordern sie tiefere Kosten bei der IV und ein<br />

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