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Editorial - Agile

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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />

umfassende IV-Stellen einzurichten, um eine möglichst optimale Transparenz, Kompetenz,<br />

Effizienz und Bürgernähe zu gewährleisten.<br />

Heute führen die kantonalen IV-Stellen insbesondere Abklärungen für individuelle Leistungen<br />

durch und verfügen diese. Sie stehen dabei unter der Aufsicht des BSV. Ebenfalls auf<br />

Bundesebene wird grundsätzlich geregelt und entschieden, welche Leistungen unter welchen<br />

Voraussetzungen gesprochen werden können, wie auch die Ausgabenkompetenz beim Bund<br />

liegt. Die Organisation der IV-Stellen inklusive die Personalpolitik liegt dagegen in der Hand<br />

der Kantone, wogegen die Finanzierung zu 87,5% durch den Bund erfolgt.<br />

Diese Strukturen sind wenig transparent und erschweren die Kontrolle des Vollzugs durch<br />

den Bund. Zudem gewährt das IVG den IV-Stellen einen relativ grossen Ermessensspielraum<br />

bei der Zusprechung oder Ablehnung von Leistungen.<br />

Verschiedene Untersuchungen<br />

Um die Gründe für die divergierenden kantonalen Rentenquoten zu ermitteln, wurden<br />

verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Das Büro BASS (Büro für arbeits- und<br />

sozialpolitische Studien in Bern) führte im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 45<br />

"Probleme des Sozialstaates" eine entsprechende Analyse durch. Die Ergebnisse werden<br />

der Öffentlichkeit anfangs März vorgestellt. Es kann hier so viel gesagt werden, als dass die<br />

interkantonalen Unterschiede bei den Rentenquoten nur zu einem kleinen Teil auf Faktoren<br />

zurückzuführen sind, welche von den IV-Stellen offensichtlich beeinflusst werden können.<br />

Eine Studie hat auch die IVSK durchgeführt. 6 Diese zeige, dass bei anderen Zweigen der<br />

Sozialversicherung noch grössere interkantonale Abweichungen beim Vollzug bestünden als<br />

bei der IV. Auffällig sei dies insbesondere bei der SUVA, welche zentral organisiert ist.<br />

Ebenfalls grössere interkantonale Unterschiede seien beim Vollzug der ALV und beim KVG<br />

festzustellen. Da die IV nach anderen Leistungsträgerinnen in der Regel als letzte<br />

Versicherung zum Zug komme, liegt es nach Auffassung der IVSK auf der Hand, dass diese<br />

letzte Versicherung die Ungleichheiten ihrer Vorgängerinnen erbe. Die IVSK stellt deshalb in<br />

Frage, ob die unterschiedliche Rentenquote ein relevanter Faktor beim Vergleich der<br />

Vollzugspraxis der IV-Stellen sei.<br />

Vor- und Nachteile einer stärkeren Zentralisierung<br />

Die folgenden Argumente beruhen auf diversen Telefongesprächen mit IV-Stellen-Leitern,<br />

dem Geschäftsführer von Procap sowie auf Diskussionen innerhalb des AGILE-<br />

Zentralsekretariats.<br />

6 Ein Papier, welches die Untersuchungsergebnisse enthält, wird gemäss telefonischer Auskunft von Werner<br />

Durrer, Leiter IV-Stelle Luzern, von der IVSK am 17./18.2.2004 verabschiedet, d.h. nach Redaktionsschluss.<br />

Die Angaben in diesem Abschnitt beruhen auf einem mit Herrn Durrer am 20.1.2004 geführten<br />

Telefongespräch.<br />

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