Editorial - Agile
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AGILE - Behinderung und Politik, Ausgabe 01/04<br />
umfassende IV-Stellen einzurichten, um eine möglichst optimale Transparenz, Kompetenz,<br />
Effizienz und Bürgernähe zu gewährleisten.<br />
Heute führen die kantonalen IV-Stellen insbesondere Abklärungen für individuelle Leistungen<br />
durch und verfügen diese. Sie stehen dabei unter der Aufsicht des BSV. Ebenfalls auf<br />
Bundesebene wird grundsätzlich geregelt und entschieden, welche Leistungen unter welchen<br />
Voraussetzungen gesprochen werden können, wie auch die Ausgabenkompetenz beim Bund<br />
liegt. Die Organisation der IV-Stellen inklusive die Personalpolitik liegt dagegen in der Hand<br />
der Kantone, wogegen die Finanzierung zu 87,5% durch den Bund erfolgt.<br />
Diese Strukturen sind wenig transparent und erschweren die Kontrolle des Vollzugs durch<br />
den Bund. Zudem gewährt das IVG den IV-Stellen einen relativ grossen Ermessensspielraum<br />
bei der Zusprechung oder Ablehnung von Leistungen.<br />
Verschiedene Untersuchungen<br />
Um die Gründe für die divergierenden kantonalen Rentenquoten zu ermitteln, wurden<br />
verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Das Büro BASS (Büro für arbeits- und<br />
sozialpolitische Studien in Bern) führte im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 45<br />
"Probleme des Sozialstaates" eine entsprechende Analyse durch. Die Ergebnisse werden<br />
der Öffentlichkeit anfangs März vorgestellt. Es kann hier so viel gesagt werden, als dass die<br />
interkantonalen Unterschiede bei den Rentenquoten nur zu einem kleinen Teil auf Faktoren<br />
zurückzuführen sind, welche von den IV-Stellen offensichtlich beeinflusst werden können.<br />
Eine Studie hat auch die IVSK durchgeführt. 6 Diese zeige, dass bei anderen Zweigen der<br />
Sozialversicherung noch grössere interkantonale Abweichungen beim Vollzug bestünden als<br />
bei der IV. Auffällig sei dies insbesondere bei der SUVA, welche zentral organisiert ist.<br />
Ebenfalls grössere interkantonale Unterschiede seien beim Vollzug der ALV und beim KVG<br />
festzustellen. Da die IV nach anderen Leistungsträgerinnen in der Regel als letzte<br />
Versicherung zum Zug komme, liegt es nach Auffassung der IVSK auf der Hand, dass diese<br />
letzte Versicherung die Ungleichheiten ihrer Vorgängerinnen erbe. Die IVSK stellt deshalb in<br />
Frage, ob die unterschiedliche Rentenquote ein relevanter Faktor beim Vergleich der<br />
Vollzugspraxis der IV-Stellen sei.<br />
Vor- und Nachteile einer stärkeren Zentralisierung<br />
Die folgenden Argumente beruhen auf diversen Telefongesprächen mit IV-Stellen-Leitern,<br />
dem Geschäftsführer von Procap sowie auf Diskussionen innerhalb des AGILE-<br />
Zentralsekretariats.<br />
6 Ein Papier, welches die Untersuchungsergebnisse enthält, wird gemäss telefonischer Auskunft von Werner<br />
Durrer, Leiter IV-Stelle Luzern, von der IVSK am 17./18.2.2004 verabschiedet, d.h. nach Redaktionsschluss.<br />
Die Angaben in diesem Abschnitt beruhen auf einem mit Herrn Durrer am 20.1.2004 geführten<br />
Telefongespräch.<br />
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