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164 Aus <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r BRAK BRAK-Mitt. 4/2008<br />
Axel C. Filges, selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Durch die<br />
immer weiter fortschreiten<strong>de</strong> Ausdifferenzierung <strong>de</strong>s Rechts ist<br />
es unumgänglich gewor<strong>de</strong>n, sich vertieft auf einzelnen Rechtsgebieten<br />
fortzubil<strong>de</strong>n. Nur so können wir <strong>de</strong>m Bedarf <strong>de</strong>r Bürger<br />
und <strong>de</strong>r Wirtschaft nachdauerhaft kompetenter Rechtsberatung<br />
auch weiterhin gerecht wer<strong>de</strong>n.“<br />
Nr. 10vom 27. Juni 2008<br />
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz tritt<br />
am 1.7. inKraft<br />
Die umfassen<strong>de</strong> Rechtsberatung bleibt <strong>de</strong>m Rechtsanwalt<br />
vorbehalten<br />
Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer, Berlin. Am 1. Juli 2008 tritt das<br />
neue Rechtsdienstleistungsgesetz inKraft. Mit <strong>de</strong>r Neuregelung<br />
wird festgelegt, wer künftig in welchen Fällen befugt sein soll,<br />
Rechtsrat zuerteilen. Eswird <strong>de</strong>finiert, welcher Rechtsrat überhaupt<br />
unter <strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r Rechtsdienstleistung fällt und wann<br />
diese ausschließlich durch Rechtsanwälte beziehungsweise<br />
wann auch durch Nichtanwälte erbracht wer<strong>de</strong>n darf. Das<br />
neue Rechtsdienstleistungsgesetz ist, –wie sein Vorgänger das<br />
Rechtsberatungsgesetz –als Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt<br />
ausgestattet. Das heißt, die selbständige Erbringung außergerichtlicher<br />
Rechtsdienstleistungen ist nur in <strong>de</strong>m Umfang<br />
zulässig, in <strong>de</strong>m sie ausdrücklich durch Gesetz erlaubt wird.<br />
Selbst<strong>de</strong>finiertes Ziel <strong>de</strong>s Gesetzes ist es, <strong>de</strong>n Bürger vor<br />
unqualifiziertem Rechtsrat zu schützen.<br />
Beispielsweise sind nach <strong>de</strong>m neuen Gesetz Rechtsdienstleistungen,<br />
die imZusammenhang mit einer an<strong>de</strong>ren Tätigkeit stehen,<br />
auch durch nichtanwaltliche Berufsträger erlaubt, wenn<br />
sie als Nebenleistung zu dieser an<strong>de</strong>ren Tätigkeit erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Interesse <strong>de</strong>s Verbrauchers wird dabei nicht nur auf<br />
Inhalt, Umfang und sachlichem Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Haupttätigkeit, son<strong>de</strong>rn auch auf die dafür erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Rechtskenntnisse abgestellt. Ein Architekt darf <strong>de</strong>shalb nur so<br />
weit rechtsberatend tätig wer<strong>de</strong>n, wie er ohnehin zur Ausübung<br />
seines Berufes rechtliche (beispielsweise baurechtliche)<br />
Kenntnisse haben muss. Und eine Kfz-Reparaturwerkstatt wird<br />
entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht die Regulierung<br />
eines Unfallscha<strong>de</strong>ns, son<strong>de</strong>rn allenfalls die direkte Abrechnung<br />
<strong>de</strong>r Reparaturkosten mit <strong>de</strong>m Haftpflichtversicherer <strong>de</strong>s<br />
Gegners vornehmen können.<br />
Für <strong>de</strong>n Verbraucher be<strong>de</strong>utet das neue Gesetz zunächst zwar<br />
eine größere Wahlfreiheit zwischen verschie<strong>de</strong>nen Dienstleistern,<br />
ermuss sich aber vergegenwärtigen, dass nichtanwaltliche<br />
Rechtsberatungen häufig nicht <strong>de</strong>nselben Qualitätsansprüchen<br />
genügen wie eine anwaltliche Beratung. Unabhängigkeit,<br />
Verschwiegenheit und vor allem uneingeschränkte Interessenvertretung<br />
<strong>de</strong>s Mandanten sind Kernqualitäten, die nur Rechtsanwälte<br />
bieten.<br />
Auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>renSeite be<strong>de</strong>utet dieweitere Öffnung <strong>de</strong>sRechtsberatungsmarktes<br />
für die Rechtsanwaltschaft eine noch stärkere<br />
Motivation, die Qualität anwaltlicher Beratung weiter zusteigern<br />
und beispielsweise durch Fortbildung, aber auch durch<br />
ein noch mehr am Mandanten ausgerichtetes Angebot <strong>de</strong>m<br />
Verbraucher zu ver<strong>de</strong>utlichen, dass <strong>de</strong>r umfassend kompetente<br />
Rechtsrat nur von einem Anwalt zuerhalten ist.<br />
Hinweis: Ab Montag steht auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>r BRAK unter<br />
www.<strong>brak</strong>.<strong>de</strong> eine mp3-Datei mit einem Statement <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer Axel C. Filges zum<br />
download zur Verfügung.<br />
Nr. 11vom 3. Juli 2008<br />
Streiten ist Grundrecht!<br />
Gemeinsame Veranstaltung <strong>de</strong>s Deutschen Anwaltvereins,<br />
<strong>de</strong>s ba<strong>de</strong>n-württembergischen Justizministeriums<br />
und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer zum Zugang<br />
zum Recht in Brüssel<br />
Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer Berlin, Brüssel. Um <strong>de</strong>n Zugang<br />
<strong>de</strong>s Bürgers zum Recht ging esineiner Diskussionsrun<strong>de</strong>, die<br />
am Donnerstag (3. Juli 2008) gemeinsam vom Deutschen<br />
Anwaltverein, <strong>de</strong>m Justizministerium <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer in Brüssel<br />
veranstaltet wur<strong>de</strong>. Unter <strong>de</strong>m Titel: „Die Beschreitung <strong>de</strong>s<br />
Rechtsweges –wirtschaftlich kalkulierbare Entscheidung o<strong>de</strong>r<br />
finanzielles Abenteuer?“ verglichen die Podiumsteilnehmer aus<br />
England, Belgien und Deutschland ihre jeweiligen Rechtssysteme<br />
daraufhin, ob die Bürger ohne größere finanzielle o<strong>de</strong>r<br />
bürokratische Hür<strong>de</strong>n Streitfragen auf gerichtlichem Wege klären<br />
lassen können.<br />
„Die Beschreitung <strong>de</strong>s Rechtsweges ist in Deutschland kein<br />
finanzielles Abenteuer“, betonte <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer<br />
Axel C.Filges im Rahmen <strong>de</strong>r Diskussion.<br />
„Gera<strong>de</strong> bei niedrigeren Streitwerten ist aufgrund relativ<br />
geringer Kosten <strong>de</strong>r Zugang zum Recht für <strong>de</strong>n Verbraucher<br />
gewährleistet.“<br />
„Wer vor Gericht geht, möchte wissen, was eskostet, das gilt<br />
vor allem auch für <strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r vor Gericht gezogen wird“, betonte<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP).<br />
Gutes Recht gebe esnicht umsonst. „Das Kostenrisiko ist für<br />
die Rechtssuchen<strong>de</strong>n in Deutschland aber überschaubar. Das<br />
halte ich für einen wichtigen Teil <strong>de</strong>s Zugangs zum Recht, <strong>de</strong>n<br />
es zu bewahren gilt“, so<strong>de</strong>r Minister.<br />
Der Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s Deutschen Anwaltvereins Rechtsanwalt<br />
Hartmut Kilger sagte: „Die Kalkulierbarkeit <strong>de</strong>r Kosten für die<br />
Rechtsverfolgung in Deutschland zeichnet sich durch eine<br />
hohe Transparenz aus. Die bietet <strong>de</strong>n Mandanten von vornherein<br />
die Möglichkeit, die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits<br />
zuüberschauen.“<br />
In Deutschland ist es insbeson<strong>de</strong>re die Streitwertabhängigkeit<br />
<strong>de</strong>r Kosten, die es<strong>de</strong>m Bürger ermöglicht, mit einem kalkulierbaren<br />
Risiko seine Rechte zuverfolgen. Das hat eine Studie zu<br />
<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Rechtsverfolgung im internationalen Vergleich<br />
ergeben, die vor wenigen Monaten vom Institut <strong>de</strong>r Deutschen<br />
Wirtschaft vorgestellt wur<strong>de</strong>. Die so gestaffelten Anwalts- und<br />
Gerichtskosten stellen sicher, dass <strong>de</strong>r finanzielle Aufwand in<br />
je<strong>de</strong>m einzelnen Fall im angemessenen Verhältnis zum Wert<br />
<strong>de</strong>r Sache steht.<br />
Nr. 12vom 4. Juli 2008<br />
Keine Onlinedurchsuchung bei Strafverfolgung<br />
Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltskammer, Berlin. Nach<strong>de</strong>m die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
mit <strong>de</strong>m BKA-Gesetz auch die so genannte Onlinedurchsuchung<br />
zur präventiven Terrorabwehr beschlossen hat,<br />
schlägt das Land Bayern jetzt vor, dieses Mittel künftig auch bei<br />
<strong>de</strong>r repressiven Strafverfolgung zu verwen<strong>de</strong>n.Ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Gesetzentwurf soll heute auf Initiative Bayerns vom Bun<strong>de</strong>srat<br />
in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>stag eingebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>r Begründung beruft sich <strong>de</strong>r Entwurf imWesentlichen auf<br />
das Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichtes zum nordrheinwestfälischen<br />
Verfassungsschutzgesetz. In dieser Entscheidung