Nach der Party - Haufe.de
Nach der Party - Haufe.de
Nach der Party - Haufe.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
12 Titel_vergütung<br />
<strong>Nach</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Party</strong><br />
AUFBRUCH. Die großen Gehaltsexzesse sind vorbei – nun kann die Vergütung auf Normalmaß<br />
gebracht wer<strong>de</strong>n. Doch das ist kein Wahlkampfthema, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n Expertensache.<br />
Von Katharina Schmitt (Red.)<br />
Der Sturm hat sich gelegt. Über<br />
Managergier, ungerechte Vergütung<br />
und überhöhte Boni<br />
wur<strong>de</strong> so viel diskutiert, <strong>de</strong>battiert<br />
und polemisiert, dass die jüngst<br />
bekannt gewor<strong>de</strong>nen Pläne zu Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Vergütungsregelungen gera<strong>de</strong>zu<br />
frie<strong>de</strong>nstiftend wirken. So gibt sich die<br />
Bun<strong>de</strong>sregierung auch sehr zufrie<strong>de</strong>n:<br />
Sie stellte Anfang Mai einen schnell und<br />
mit lockerer Hand gestrickten Vorschlag<br />
zur verstärkten Kontrolle bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorstandsvergütung vor, <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
die Novelle <strong>de</strong>s Aktienrechts 2013 einfließen<br />
soll. Und sie betont durch Max<br />
Stadtler, Parlamentarischer Staatssekretär<br />
im Bun<strong>de</strong>sjustizministerium, wie<br />
„ökonomisch sinnvoll und gleichzeitig<br />
wirkungsvoll“ dieser Beitrag sei, um<br />
künftig „Selbstbedienung in großen Publikumsgesellschaften“<br />
zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
Konkret schlägt die Regierung vor,<br />
dass bei börsennotierten Aktiengesellschaften<br />
die Hauptversammlung jähr-<br />
„Vergütungskompetenz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptversammlung<br />
ist systematisch und<br />
auch im Hinblick auf die<br />
Zweckrichtung nicht im<br />
Sinne <strong>de</strong>s Aktienrechts.“<br />
Rechtsanwalt Dr. Paul Melot <strong>de</strong> Beauregard,<br />
Kanzlei Mc Dermott Will & Emery<br />
lich verbindlich ein Votum über das vom<br />
Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem<br />
abgibt. Das soll die bisher nur<br />
fakultativ eingeräumte Möglichkeit<br />
eines unverbindlichen „Say On Pay“<br />
ersetzen. Gleichzeitig möchte die Regierung<br />
<strong>de</strong>n Aufsichtsrat verpflichten, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hauptversammlung die maximalen Vergütungshöhen<br />
zu nennen, die sich bei<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong>de</strong>s zu beschließen<strong>de</strong>n<br />
Vergütungssystems ergeben sollen.<br />
Auch im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzinstitute<br />
wird an <strong>de</strong>n Vergütungsschrauben gedreht<br />
– nicht nur fester, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch<br />
fundierter: <strong>Nach</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
verschärften Kapitalvorschriften für<br />
die Finanzbranche (Basel III) durch die<br />
EU in <strong>de</strong>utsches Recht dürfen ab Januar<br />
2014 in Deutschland Boni in <strong>de</strong>n Banken<br />
grundsätzlich nicht mehr höher als das<br />
Jahresgehalt ausfallen. Im Ausnahmefall<br />
und mit Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktionäre kann<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> variable Vergütungsteil zur Fixvergütung<br />
in einem Verhältnis von maximal<br />
2:1 stehen. Zusätzlich muss im Fall einer<br />
Vergütung, die 100 Prozent <strong>de</strong>s Jahresgehalts<br />
übersteigt, min<strong>de</strong>stens ein Viertel<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>selben für min<strong>de</strong>stens fünf Jahre<br />
zurückgestellt wer<strong>de</strong>n, was einen Anreiz<br />
zur langfristigen Planung geben soll.<br />
Bank ist nicht gleich Bank:<br />
Ärger und Zustimmung<br />
Die neuen Grenzen und <strong>Nach</strong>haltigkeitsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
für die Banken zogen<br />
sich in Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bankenbranche<br />
gewaltigen Ärger zu. Der Bun<strong>de</strong>sverband<br />
<strong>de</strong>utscher Banken gab bekannt,<br />
nun um die Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />
Standorts Europa zu fürchten. Wie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
„Spiegel“ in seiner Ausgabe 10/2013<br />
einschätzt, dürfte die Regelung die<br />
meisten <strong>de</strong>utschen Kreditinstitute allerdings<br />
nur marginal betreffen. Er äußert<br />
die Vermutung, dass lediglich bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Deutschen Bank etwa 500 Mitarbeiter<br />
regelmäßig mehr Bonus als festes Gehalt<br />
beziehen. Tatsächlich haben längst<br />
einige große Banken in Deutschland als<br />
Folge <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzkrise ihre Vergütungssysteme<br />
mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ater ausgestaltet und<br />
Vergütungsobergrenzen implementiert.<br />
Und das, ohne eine existenzbedrohen<strong>de</strong><br />
Fluktuation <strong><strong>de</strong>r</strong> Topmanager auszulösen.<br />
Wie eine solche Umstrukturierung<br />
genau vor sich gehen kann, lesen Sie in<br />
unserem Interview mit Rainer Dahms<br />
und Stefan Tress von <strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank<br />
auf Seite 20.<br />
Neue Managervergütung unter<br />
die Lupe genommen<br />
Dem Gesetzesvorschlag zu <strong>de</strong>n neuen<br />
Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Managervergütung<br />
sollte jedoch mehr Sorgfalt gewidmet<br />
wer<strong>de</strong>n, bevor sie verabschie<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Etwas ist die Regierung bereits<br />
zurückgeru<strong><strong>de</strong>r</strong>t: Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
eines Votums <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptversammlung<br />
ist sie von <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglichen I<strong>de</strong>e abgekommen,<br />
die Verantwortung für die<br />
Vorstandsvergütung ausschließlich auf<br />
die Aktionäre zu verlagern. Das, so Michael<br />
Kramarsch, Managing Partner<br />
bei Hostettler, Kramarsch und Partner<br />
hkp, wäre „ein Angriff auf das <strong>de</strong>utsche<br />
Erfolgsmo<strong>de</strong>ll <strong><strong>de</strong>r</strong> zweigeteilten<br />
Unternehmens-Governance mit Vorstand<br />
und Aufsichtsrat und letztendlich<br />
ein Rückfall auf das Sharehol<strong><strong>de</strong>r</strong>-Value-<br />
personalmagazin 07 / 13