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Nach der Party - Haufe.de

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12 Titel_vergütung<br />

<strong>Nach</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Party</strong><br />

AUFBRUCH. Die großen Gehaltsexzesse sind vorbei – nun kann die Vergütung auf Normalmaß<br />

gebracht wer<strong>de</strong>n. Doch das ist kein Wahlkampfthema, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n Expertensache.<br />

Von Katharina Schmitt (Red.)<br />

Der Sturm hat sich gelegt. Über<br />

Managergier, ungerechte Vergütung<br />

und überhöhte Boni<br />

wur<strong>de</strong> so viel diskutiert, <strong>de</strong>battiert<br />

und polemisiert, dass die jüngst<br />

bekannt gewor<strong>de</strong>nen Pläne zu Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vergütungsregelungen gera<strong>de</strong>zu<br />

frie<strong>de</strong>nstiftend wirken. So gibt sich die<br />

Bun<strong>de</strong>sregierung auch sehr zufrie<strong>de</strong>n:<br />

Sie stellte Anfang Mai einen schnell und<br />

mit lockerer Hand gestrickten Vorschlag<br />

zur verstärkten Kontrolle bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorstandsvergütung vor, <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

die Novelle <strong>de</strong>s Aktienrechts 2013 einfließen<br />

soll. Und sie betont durch Max<br />

Stadtler, Parlamentarischer Staatssekretär<br />

im Bun<strong>de</strong>sjustizministerium, wie<br />

„ökonomisch sinnvoll und gleichzeitig<br />

wirkungsvoll“ dieser Beitrag sei, um<br />

künftig „Selbstbedienung in großen Publikumsgesellschaften“<br />

zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Konkret schlägt die Regierung vor,<br />

dass bei börsennotierten Aktiengesellschaften<br />

die Hauptversammlung jähr-<br />

„Vergütungskompetenz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptversammlung<br />

ist systematisch und<br />

auch im Hinblick auf die<br />

Zweckrichtung nicht im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Aktienrechts.“<br />

Rechtsanwalt Dr. Paul Melot <strong>de</strong> Beauregard,<br />

Kanzlei Mc Dermott Will & Emery<br />

lich verbindlich ein Votum über das vom<br />

Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem<br />

abgibt. Das soll die bisher nur<br />

fakultativ eingeräumte Möglichkeit<br />

eines unverbindlichen „Say On Pay“<br />

ersetzen. Gleichzeitig möchte die Regierung<br />

<strong>de</strong>n Aufsichtsrat verpflichten, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hauptversammlung die maximalen Vergütungshöhen<br />

zu nennen, die sich bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong>de</strong>s zu beschließen<strong>de</strong>n<br />

Vergütungssystems ergeben sollen.<br />

Auch im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzinstitute<br />

wird an <strong>de</strong>n Vergütungsschrauben gedreht<br />

– nicht nur fester, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch<br />

fundierter: <strong>Nach</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

verschärften Kapitalvorschriften für<br />

die Finanzbranche (Basel III) durch die<br />

EU in <strong>de</strong>utsches Recht dürfen ab Januar<br />

2014 in Deutschland Boni in <strong>de</strong>n Banken<br />

grundsätzlich nicht mehr höher als das<br />

Jahresgehalt ausfallen. Im Ausnahmefall<br />

und mit Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktionäre kann<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> variable Vergütungsteil zur Fixvergütung<br />

in einem Verhältnis von maximal<br />

2:1 stehen. Zusätzlich muss im Fall einer<br />

Vergütung, die 100 Prozent <strong>de</strong>s Jahresgehalts<br />

übersteigt, min<strong>de</strong>stens ein Viertel<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>selben für min<strong>de</strong>stens fünf Jahre<br />

zurückgestellt wer<strong>de</strong>n, was einen Anreiz<br />

zur langfristigen Planung geben soll.<br />

Bank ist nicht gleich Bank:<br />

Ärger und Zustimmung<br />

Die neuen Grenzen und <strong>Nach</strong>haltigkeitsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

für die Banken zogen<br />

sich in Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bankenbranche<br />

gewaltigen Ärger zu. Der Bun<strong>de</strong>sverband<br />

<strong>de</strong>utscher Banken gab bekannt,<br />

nun um die Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />

Standorts Europa zu fürchten. Wie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

„Spiegel“ in seiner Ausgabe 10/2013<br />

einschätzt, dürfte die Regelung die<br />

meisten <strong>de</strong>utschen Kreditinstitute allerdings<br />

nur marginal betreffen. Er äußert<br />

die Vermutung, dass lediglich bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Deutschen Bank etwa 500 Mitarbeiter<br />

regelmäßig mehr Bonus als festes Gehalt<br />

beziehen. Tatsächlich haben längst<br />

einige große Banken in Deutschland als<br />

Folge <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzkrise ihre Vergütungssysteme<br />

mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ater ausgestaltet und<br />

Vergütungsobergrenzen implementiert.<br />

Und das, ohne eine existenzbedrohen<strong>de</strong><br />

Fluktuation <strong><strong>de</strong>r</strong> Topmanager auszulösen.<br />

Wie eine solche Umstrukturierung<br />

genau vor sich gehen kann, lesen Sie in<br />

unserem Interview mit Rainer Dahms<br />

und Stefan Tress von <strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank<br />

auf Seite 20.<br />

Neue Managervergütung unter<br />

die Lupe genommen<br />

Dem Gesetzesvorschlag zu <strong>de</strong>n neuen<br />

Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Managervergütung<br />

sollte jedoch mehr Sorgfalt gewidmet<br />

wer<strong>de</strong>n, bevor sie verabschie<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Etwas ist die Regierung bereits<br />

zurückgeru<strong><strong>de</strong>r</strong>t: Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

eines Votums <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptversammlung<br />

ist sie von <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglichen I<strong>de</strong>e abgekommen,<br />

die Verantwortung für die<br />

Vorstandsvergütung ausschließlich auf<br />

die Aktionäre zu verlagern. Das, so Michael<br />

Kramarsch, Managing Partner<br />

bei Hostettler, Kramarsch und Partner<br />

hkp, wäre „ein Angriff auf das <strong>de</strong>utsche<br />

Erfolgsmo<strong>de</strong>ll <strong><strong>de</strong>r</strong> zweigeteilten<br />

Unternehmens-Governance mit Vorstand<br />

und Aufsichtsrat und letztendlich<br />

ein Rückfall auf das Sharehol<strong><strong>de</strong>r</strong>-Value-<br />

personalmagazin 07 / 13

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