Nach der Party - Haufe.de
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40 Organisation_Gutscheine<br />
Marktübersicht<br />
Firma Einkaufsgutscheine Weitere Angebote Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten<br />
loren. Für <strong>de</strong>n Arbeitgeber mit fatalen<br />
Folgen, weil selbst geringfügige Überschreitungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Freigrenzen zur Haftungsfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Lohnsteuer und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung führen. Die exakte<br />
Betragsbegrenzung auf 44 Euro o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
40 Euro sollte man in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis durch<br />
ausreichen<strong>de</strong> Information von Vorgesetzten<br />
und Etatverantwortlichen in <strong>de</strong>n Griff<br />
bekommen. Betriebsprüfer <strong><strong>de</strong>r</strong> Lohnsteuer<br />
und Sozialversicherung erwischen<br />
viele Arbeitgeber aber bei <strong>de</strong>n Aufzeichnungs-<br />
und Überwachungspflichten.<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Sachbezugsfreigrenze<br />
von 44 Euro muss man beachten,<br />
dass alle Sachzuwendungen eines Monats<br />
zusammengerechnet wer<strong>de</strong>n. Wer die<br />
44-Euro-Freigrenze zur Motivation seiner<br />
Mitarbeiter ausnutzen will, muss sicherstellen,<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitarbeiter in diesem<br />
Monat keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Sachzuwendungen<br />
erhält. Die 44-Euro-Freigrenze dient vielen<br />
unauffälligen Zusatzleistungen <strong>de</strong>s<br />
Arbeitgebers als Grundlage für die Steuer-<br />
und Sozialversicherungsfreiheit. Die<br />
Bandbreite reicht vom Jobticket über das<br />
größere Arbeitgeberdarlehen bis zur Abschlussfeier<br />
eines Teams, weil ein Projekt<br />
fristgerecht zum Abschluss gebracht wur<strong>de</strong>.<br />
Gewährt <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber etwa allen<br />
Mitarbeitern im Juni 2013 einen Einkaufsgutschein<br />
im Wert von 44 Euro, wer<strong>de</strong>n<br />
aber im selben Monat die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> eines<br />
abteilungsübergreifen<strong>de</strong>n Teams vom Projektleiter<br />
zu einem Grillabend eingela<strong>de</strong>n<br />
(Kosten: zwölf Euro pro Teilnehmer), ist<br />
die Freigrenze im Juni überschritten. Bei<br />
diesen Mitarbeitern müssen insgesamt 56<br />
Euro versteuert und sozialversicherungsrechtlich<br />
verbeitragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Rückzahlung als Bargeld ausschließen<br />
Die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Fußangel: Abgabenfrei bleiben<br />
Aufmerksamkeiten und die 44-Euro-<br />
Freigrenze nur, wenn es sich um eine<br />
Sachzuwendung han<strong>de</strong>lt. Der BFH hat<br />
klargestellt, dass auch ein Gutschein<br />
über einen festen Eurobetrag steuerlich<br />
als Sachzuwendung anzusehen<br />
ist. Damit war die jahrelange Verwaltungspraxis,<br />
dass Gutscheine nur über<br />
Advano GmbH<br />
www.advano.<strong>de</strong><br />
Bonago Incentive Marketing<br />
Group GmbH<br />
www.bonago.<strong>de</strong><br />
Cadooz<br />
www.cadooz.com<br />
E<strong>de</strong>nred Deutschland<br />
GmbH<br />
www.e<strong>de</strong>nred.<strong>de</strong><br />
Jochen Schweizer Corporate<br />
Solutions GmbH<br />
www.jochen-schweizer-corporate.<strong>de</strong><br />
So<strong>de</strong>xo Pass GmbH<br />
www.so<strong>de</strong>xo-motivation.<strong>de</strong><br />
Universalgutschein,<br />
Benefit Card Premium<br />
(Mastercardbasiert)<br />
Shoppingbon,<br />
Mitarbeiter Card,<br />
Mitarbeiterbon,<br />
Azubibon<br />
Bestchoice Einkaufsgutschein,<br />
Cadooz<br />
Card, Directchoice,<br />
Driverschoice<br />
Multimarkengutscheinkarten,<br />
zum<br />
Beispiel Ticket Plus<br />
Card, Ticket Shopping<br />
Card<br />
nein<br />
zum Beispiel Shopping<br />
Pass<br />
Die Marktübersicht zeigt eine Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigsten Anbieter im Gutschein- und<br />
Incentivebereich auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Markt und ihre wichtigsten Angebote.<br />
Erlebnis-, Reise-, Tank-,<br />
Zeitschriftengutscheine<br />
Restaurant-, Erlebnis-,<br />
Kino-, Tank-, Zeitschriftengutscheine,<br />
Sachprämien, Rabattcoupons<br />
Restaurant-, Erlebnis-,<br />
Reise-, Tankgutscheine,<br />
Sachprämien,<br />
Mitarbeitervorteilsprogramm<br />
Erlebnisgutscheine,<br />
Bonusprogramme<br />
Restaurant-, Tankgutscheine,<br />
Sachprämien,<br />
Dining Pass<br />
elektronische Gutscheine,<br />
Gutscheine im Corporate<br />
Design <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />
Einlöseshop im<br />
„look and feel“ <strong>de</strong>s<br />
Unternehmens<br />
Restaurant-, Erlebnis-,<br />
Reise-,Hotel-, Tank-,<br />
Zeitschriften-,<br />
Kinogutscheine, Rabattcoupons,<br />
Mitarbeitervorteilsprogramm<br />
Mitarbeiter-werben-<br />
Mitarbeiter, Erholungsbeihilfe-Gutscheine,<br />
elektronische Gutscheine,<br />
individualisierte Einlöseplattform<br />
elektronische Gutscheine,<br />
Gutscheine im Corporate<br />
Design <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />
Einlöseshop im<br />
„look and feel“ <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />
E-Gift Card<br />
elektronische Gutscheine,<br />
„Full Branding Service“<br />
von Gutscheinkarte bis<br />
Portal, Mobile App<br />
Firmenveranstaltungen<br />
Personalisierung, Logo,<br />
Kun<strong>de</strong>n-werben-Kun<strong>de</strong>n,<br />
Incentive-Plattform<br />
Quelle: Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Anbieter<br />
eine ein<strong>de</strong>utige Beschreibung <strong>de</strong>s Gegenstands<br />
und ohne Angabe eines Eurobetrags<br />
steuerfrei bleiben, hinfällig.<br />
Völlig risikolos ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz von Gutscheinen<br />
<strong>de</strong>nnoch nicht. Der BFH akzeptiert<br />
sie nur dann als Sachzuwendung,<br />
wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber ausschließlich eine<br />
„Sache“ zugesagt hat. Diese Ausschließlichkeit<br />
ist Voraussetzung für die Steuerund<br />
Sozialversicherungsfreiheit. Allein<br />
<strong>de</strong>swegen ist es unbedingt notwendig, die<br />
Ausgabe von Gutscheinen arbeitsrechtlich<br />
exakt zu regeln. Vor allem muss geklärt<br />
wer<strong>de</strong>n, was mit eventuellen Restbeträgen<br />
bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Einlösung <strong>de</strong>s Gutscheins<br />
geschieht. Sobald <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer <strong>de</strong>n<br />
Gutschein einlöst und Restbeträge ausgezahlt<br />
bekommt, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz „nur<br />
Sachleistung“ verletzt. Der Arbeitnehmer<br />
hat eine Sachzuwendung und einen<br />
Geldbetrag erhalten. Hardliner unter <strong>de</strong>n<br />
Betriebsprüfern versagen die Steuerfreiheit,<br />
wenn nicht für je<strong>de</strong>n eingelösten<br />
Gutschein die Rückzahlung von Bargeld<br />
<strong>de</strong>finitiv ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die Beweislast für die Steuerfreiheit<br />
von Sachzuwendungen liegt beim Arbeitgeber.<br />
Er muss beweisen können, dass<br />
seine Gutscheine ausschließlich zur Einlösung<br />
von Sachen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Dienstleistungen<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n können. Daher sind in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis elektronische Gutscheine<br />
sinnvoller, weil selbst geringe Restbeträge<br />
als Guthaben gespeichert bleiben. Wer<br />
Papiergutscheine ausgibt, muss min<strong>de</strong>stens<br />
auf <strong>de</strong>m Gutschein die Auszahlung<br />
selbst minimaler Restbeträge ausdrücklich<br />
ausschließen. Sicherer ist es, wenn<br />
Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an katharina.schmitt@personalmagazin.<strong>de</strong><br />
personalmagazin 07 / 13