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Nach der Party - Haufe.de

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40 Organisation_Gutscheine<br />

Marktübersicht<br />

Firma Einkaufsgutscheine Weitere Angebote Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten<br />

loren. Für <strong>de</strong>n Arbeitgeber mit fatalen<br />

Folgen, weil selbst geringfügige Überschreitungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Freigrenzen zur Haftungsfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Lohnsteuer und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung führen. Die exakte<br />

Betragsbegrenzung auf 44 Euro o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

40 Euro sollte man in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis durch<br />

ausreichen<strong>de</strong> Information von Vorgesetzten<br />

und Etatverantwortlichen in <strong>de</strong>n Griff<br />

bekommen. Betriebsprüfer <strong><strong>de</strong>r</strong> Lohnsteuer<br />

und Sozialversicherung erwischen<br />

viele Arbeitgeber aber bei <strong>de</strong>n Aufzeichnungs-<br />

und Überwachungspflichten.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Sachbezugsfreigrenze<br />

von 44 Euro muss man beachten,<br />

dass alle Sachzuwendungen eines Monats<br />

zusammengerechnet wer<strong>de</strong>n. Wer die<br />

44-Euro-Freigrenze zur Motivation seiner<br />

Mitarbeiter ausnutzen will, muss sicherstellen,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitarbeiter in diesem<br />

Monat keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Sachzuwendungen<br />

erhält. Die 44-Euro-Freigrenze dient vielen<br />

unauffälligen Zusatzleistungen <strong>de</strong>s<br />

Arbeitgebers als Grundlage für die Steuer-<br />

und Sozialversicherungsfreiheit. Die<br />

Bandbreite reicht vom Jobticket über das<br />

größere Arbeitgeberdarlehen bis zur Abschlussfeier<br />

eines Teams, weil ein Projekt<br />

fristgerecht zum Abschluss gebracht wur<strong>de</strong>.<br />

Gewährt <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber etwa allen<br />

Mitarbeitern im Juni 2013 einen Einkaufsgutschein<br />

im Wert von 44 Euro, wer<strong>de</strong>n<br />

aber im selben Monat die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> eines<br />

abteilungsübergreifen<strong>de</strong>n Teams vom Projektleiter<br />

zu einem Grillabend eingela<strong>de</strong>n<br />

(Kosten: zwölf Euro pro Teilnehmer), ist<br />

die Freigrenze im Juni überschritten. Bei<br />

diesen Mitarbeitern müssen insgesamt 56<br />

Euro versteuert und sozialversicherungsrechtlich<br />

verbeitragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Rückzahlung als Bargeld ausschließen<br />

Die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Fußangel: Abgabenfrei bleiben<br />

Aufmerksamkeiten und die 44-Euro-<br />

Freigrenze nur, wenn es sich um eine<br />

Sachzuwendung han<strong>de</strong>lt. Der BFH hat<br />

klargestellt, dass auch ein Gutschein<br />

über einen festen Eurobetrag steuerlich<br />

als Sachzuwendung anzusehen<br />

ist. Damit war die jahrelange Verwaltungspraxis,<br />

dass Gutscheine nur über<br />

Advano GmbH<br />

www.advano.<strong>de</strong><br />

Bonago Incentive Marketing<br />

Group GmbH<br />

www.bonago.<strong>de</strong><br />

Cadooz<br />

www.cadooz.com<br />

E<strong>de</strong>nred Deutschland<br />

GmbH<br />

www.e<strong>de</strong>nred.<strong>de</strong><br />

Jochen Schweizer Corporate<br />

Solutions GmbH<br />

www.jochen-schweizer-corporate.<strong>de</strong><br />

So<strong>de</strong>xo Pass GmbH<br />

www.so<strong>de</strong>xo-motivation.<strong>de</strong><br />

Universalgutschein,<br />

Benefit Card Premium<br />

(Mastercardbasiert)<br />

Shoppingbon,<br />

Mitarbeiter Card,<br />

Mitarbeiterbon,<br />

Azubibon<br />

Bestchoice Einkaufsgutschein,<br />

Cadooz<br />

Card, Directchoice,<br />

Driverschoice<br />

Multimarkengutscheinkarten,<br />

zum<br />

Beispiel Ticket Plus<br />

Card, Ticket Shopping<br />

Card<br />

nein<br />

zum Beispiel Shopping<br />

Pass<br />

Die Marktübersicht zeigt eine Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigsten Anbieter im Gutschein- und<br />

Incentivebereich auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Markt und ihre wichtigsten Angebote.<br />

Erlebnis-, Reise-, Tank-,<br />

Zeitschriftengutscheine<br />

Restaurant-, Erlebnis-,<br />

Kino-, Tank-, Zeitschriftengutscheine,<br />

Sachprämien, Rabattcoupons<br />

Restaurant-, Erlebnis-,<br />

Reise-, Tankgutscheine,<br />

Sachprämien,<br />

Mitarbeitervorteilsprogramm<br />

Erlebnisgutscheine,<br />

Bonusprogramme<br />

Restaurant-, Tankgutscheine,<br />

Sachprämien,<br />

Dining Pass<br />

elektronische Gutscheine,<br />

Gutscheine im Corporate<br />

Design <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />

Einlöseshop im<br />

„look and feel“ <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens<br />

Restaurant-, Erlebnis-,<br />

Reise-,Hotel-, Tank-,<br />

Zeitschriften-,<br />

Kinogutscheine, Rabattcoupons,<br />

Mitarbeitervorteilsprogramm<br />

Mitarbeiter-werben-<br />

Mitarbeiter, Erholungsbeihilfe-Gutscheine,<br />

elektronische Gutscheine,<br />

individualisierte Einlöseplattform<br />

elektronische Gutscheine,<br />

Gutscheine im Corporate<br />

Design <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />

Einlöseshop im<br />

„look and feel“ <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />

E-Gift Card<br />

elektronische Gutscheine,<br />

„Full Branding Service“<br />

von Gutscheinkarte bis<br />

Portal, Mobile App<br />

Firmenveranstaltungen<br />

Personalisierung, Logo,<br />

Kun<strong>de</strong>n-werben-Kun<strong>de</strong>n,<br />

Incentive-Plattform<br />

Quelle: Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Anbieter<br />

eine ein<strong>de</strong>utige Beschreibung <strong>de</strong>s Gegenstands<br />

und ohne Angabe eines Eurobetrags<br />

steuerfrei bleiben, hinfällig.<br />

Völlig risikolos ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz von Gutscheinen<br />

<strong>de</strong>nnoch nicht. Der BFH akzeptiert<br />

sie nur dann als Sachzuwendung,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber ausschließlich eine<br />

„Sache“ zugesagt hat. Diese Ausschließlichkeit<br />

ist Voraussetzung für die Steuerund<br />

Sozialversicherungsfreiheit. Allein<br />

<strong>de</strong>swegen ist es unbedingt notwendig, die<br />

Ausgabe von Gutscheinen arbeitsrechtlich<br />

exakt zu regeln. Vor allem muss geklärt<br />

wer<strong>de</strong>n, was mit eventuellen Restbeträgen<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Einlösung <strong>de</strong>s Gutscheins<br />

geschieht. Sobald <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer <strong>de</strong>n<br />

Gutschein einlöst und Restbeträge ausgezahlt<br />

bekommt, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz „nur<br />

Sachleistung“ verletzt. Der Arbeitnehmer<br />

hat eine Sachzuwendung und einen<br />

Geldbetrag erhalten. Hardliner unter <strong>de</strong>n<br />

Betriebsprüfern versagen die Steuerfreiheit,<br />

wenn nicht für je<strong>de</strong>n eingelösten<br />

Gutschein die Rückzahlung von Bargeld<br />

<strong>de</strong>finitiv ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Beweislast für die Steuerfreiheit<br />

von Sachzuwendungen liegt beim Arbeitgeber.<br />

Er muss beweisen können, dass<br />

seine Gutscheine ausschließlich zur Einlösung<br />

von Sachen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Dienstleistungen<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n können. Daher sind in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis elektronische Gutscheine<br />

sinnvoller, weil selbst geringe Restbeträge<br />

als Guthaben gespeichert bleiben. Wer<br />

Papiergutscheine ausgibt, muss min<strong>de</strong>stens<br />

auf <strong>de</strong>m Gutschein die Auszahlung<br />

selbst minimaler Restbeträge ausdrücklich<br />

ausschließen. Sicherer ist es, wenn<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an katharina.schmitt@personalmagazin.<strong>de</strong><br />

personalmagazin 07 / 13

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