Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - Deutscher Schützenbund ...
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Belgien, Chile, Deutsche Demokratische Republik, Frankreich, Italien,<br />
Jugoslawien, Österreich, Spanien, Tschechoslowakei, Ungarn und<br />
Großbritannien ( vgl. das Übereinkommen über die gegenseitige<br />
Anerkennung der Beschusszeichen für Handfeuerwaffen vom 1. Juli<br />
1969 - BGBl. 1971 II S. 989 und die Bekanntmachung vom 5. Mai<br />
1893, <strong>Deutscher</strong> Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 109).<br />
18. Beschussprüfung ( § 18 WaffG )<br />
18.1 Die Haltbarkeit, die Handhabungssicherheit und die Maßhaltigkeit der<br />
Waffen sind nach Anlage I zur 3. WaffV zu prüfen.<br />
18.2 Als ergänzende Werte, die den allgemeinen Regeln der Waffentechnik<br />
entsprechen ( Anlage I Nr. 1.3 zur 3. WaffV), sind der Beschussprüfung<br />
die von der Ständigen Internationalen Kommission für die Prüfung der<br />
Handfeuerwaffen festgelegten Maßtafeln zugrunde zu legen, die im<br />
Bundesanzeiger veröffentlicht sind.<br />
18.3 Die Maßhaltigkeit wird durch Lehren oder nach anderen Verfahren<br />
geprüft, die dem Stand der Messtechnik entsprechen.<br />
19. Prüfzeichen ( § 19 WaffG )<br />
Wegen der Prüfzeichen der Beschussbehörden ( § 19 Abs. 1 WaffG)<br />
und der in § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG genannten Stellen wird<br />
auf die Abbildungen in Anlage II zur 3. WaffV verwiesen.<br />
20. Ermächtigungen für die Beschussprüfung ( § 20 WaffG )<br />
Von der Ermächtigung nach § 20 WaffG ist in der 3. WaffV Gebrauch<br />
gemacht worden.<br />
21. Zulassung von Handfeuerwaffen und Einsteckläufen ( § 21 WaffG)<br />
21.1 Der Kennummer nach § 13 Abs. 2 der 3. WaffV für Gegenstände nach<br />
§ 21 WaffG kann ein Buchstabe voran oder eine durch einen<br />
Schrägstrich abgesetzte Zahl nachgestellt werden. Der Buchstabe "S"<br />
kennzeichnet Schussapparate, bei denen die Geschwindigkeit des<br />
Geschosses nicht mehr als 100 m/s beträgt. Der Buchstabe "T"<br />
bezeichnet Geräte, die auf Grund einer Ausnahmebewilligung<br />
zugelassen sind. Andere Buchstaben, die der Kennummer<br />
vorangestellt werden, bezeichnen die Art oder den Verwendungszweck<br />
des Gegenstandes.<br />
Eine der Kennummer nachgestellte Zahl bezeichnet eine<br />
Nachtragszulassung. Diese wird im allgemeinen dann ausgesprochen,<br />
wenn die Konstruktion des Gerätes oder der Waffe geändert, ohne